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Römermann Rechtsanwälte AG

– KANZLEI FÜR WIRTSCHAFTSRECHT –

Die Römermann Rechtsanwälte AG berät Sie bundesweit zu allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Wir begleiten Sie bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen und setzen Ihre zivilrechtlichen Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch. Gerne besprechen wir Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Strategien, um Ihre Ziele zu erreichen. Zusätzlich kann unser Team Sie in den Bereichen Compliance und Litigation effektiv unterstützen, sodass wir Sie in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts umfassend aus einer Hand beraten können.

Kenntnisse im Anwaltlichen Berufsrecht – seit 1. August 2022 Pflicht

Alles, was man im Berufsrecht wissen muss – in 10 Zeitstunden nach § 43f BRAO

Rechtzeitig die Vorgaben des neuen § 43f BRAO erfüllen!

„Halbe Miete?“

Können Sie Ihre angemieteten Gewerberäume ( u.a. Einzelhandel, Gastronomie, Büro, Hotel, Diskotheken) aufgrund der Corona Pandemie seit März 2020 nicht- oder nur eingeschränkt nutzen?

Wollen Sie deshalb einen Teil Ihrer bereits beglichenen Miete zurück und in Zukunft weniger Gewerbemiete zahlen?

Arbeitsrecht

Wir begleiten Sie u.a. bei Betriebsübergängen, Arbeitnehmerstreitigkeiten und der Gestaltung von Arbeits- und Anstellungsverträgen.

Berufsrecht

Wir beraten Sie zu allen Fragen des Rechts der freien Berufe. Insbesondere bei der Gründung, dem Kauf oder Verkauf von Berufsausübungsgesellschaften unterstützen wir Sie gerne.

Gesellschaftsrecht

Unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht begleiten Sie bei der Vorbereitung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschafterversammlungen und der Handhabung von Gesellschafterstreitigkeiten.

Insolvenzrecht

Die anwaltliche Begleitung von Insolvenzverfahren oder die Bearbeitung von Insolvenzanfechtungen sind essenziell für das wirtschaftliche Fortbestehen von Unternehmen.

Compliance

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Abläufe Ihres Unternehmens den zunehmend komplexeren Regelungen anzupassen – z.B. bei Datenschutz, Geldwäscheregelungen oder die Bereitstellung eines Berufsrechtsbeauftragten.

Litigation

Wir unterstützen Sie in der Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte und achten auf den Schutz Ihres Persönlichkeitsrechts und schöpfen dabei den Rahmen des Presserechts und des einstweiligen Rechtsschutzes aus.

Gewerblicher Rechtsschutz

Die Eintragung und Durchsetzung von Markenrechte ist von großer materieller Bedeutung für Unternehmen. Egal, ob diese Rechte durch physische Handlungen oder durch Onlinehandlungen gefährdet sind. Wir unterstützen Sie!

Schiedsverfahren

Wir begleiten Sie in privaten Schiedsverfahren. Durch die langjährige Erfahrung von Prof. Dr. Römermann als Schiedsrichter können wir Sie kompetent auf diesem Feld beraten.

Aktuelles

Haftung Gesellschafter GmbH nach Austritt: Was Sie nach dem Ausscheiden beachten müssen

Haftung Gesellschafter GmbH nach Austritt: Was Sie nach dem Ausscheiden beachten müssen

Ausgeschiedene GmbH-Gesellschafter profitieren grundsätzlich von der Haftungsbeschränkung der GmbH und müssen anders als bei Personengesellschaften keine pauschale Nachfolgehaftung für Altverbindlichkeiten befürchten. Dennoch können in besonderen Fällen Haftungsrisiken entstehen – etwa durch Durchgriffshaftung bei Missbrauch der Gesellschaftsform, durch vertragliche Garantien im Austrittsvertrag oder durch Pflichtverletzungen als Geschäftsführer. Diese Risiken lassen sich jedoch durch sorgfältige Vorbereitung des Austrittsprozesses, ausgewogene Vertragsgestaltung und rechtliche Beratung erheblich minimieren.

Insolvenzverschleppung Verjährung: Fristen, Haftung und rechtliche Konsequenzen

Insolvenzverschleppung Verjährung: Fristen, Haftung und rechtliche Konsequenzen

Ansprüche wegen Insolvenzverschleppung verjähren grundsätzlich drei Jahre nach Kenntniserlangung der Gläubiger von der Pflichtverletzung, spätestens jedoch zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Geschäftsführer und Vorstände haften nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO persönlich für Schäden, die durch verspätete Insolvenzantragstellung entstehen. Die komplexen Verjährungsfristen erfordern sowohl von Gläubigern als auch von Organwaltern präventive Maßnahmen und professionelle Rechtsberatung zur Risikominimierung.

Bewertung von Gesellschaftsanteilen einer GmbH: Rechtliche Grundlagen und praktische Methoden

Bewertung von Gesellschaftsanteilen einer GmbH: Rechtliche Grundlagen und praktische Methoden

Die Bewertung von GmbH-Anteilen erfordert bei Gesellschafterausscheiden, Anteilsübertragungen oder Erbfällen sowohl rechtliche als auch betriebswirtschaftliche Expertise. Das Ertragswertverfahren ist die bevorzugte Bewertungsmethode, wobei Gesellschaftsverträge durch Bewertungsklauseln die Bewertung beeinflussen können, solange diese nicht sittenwidrig sind. Präventive Gestaltung von Bewertungsregelungen und frühzeitige Beratung vermeiden kostspielige Streitigkeiten und schaffen Rechtssicherheit.

Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB): Umfassender Leitfaden

Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB): Umfassender Leitfaden

Die Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) vereint die Vorteile einer Personengesellschaft mit einer wichtigen Haftungsbeschränkung für berufliche Fehler. Während bei der klassischen Partnerschaftsgesellschaft die Partner persönlich haften, ist diese Haftung in der PartG mbB auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – ein entscheidender Vorteil für Freiberufler mit erhöhtem Haftungsrisiko. Voraussetzung für diese Haftungsbeschränkung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen.

Beteiligung an Berufsausübungsgesellschaften: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen

Beteiligung an Berufsausübungsgesellschaften: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen

Die Beteiligung an Berufsausübungsgesellschaften bietet Angehörigen freier Berufe wie Rechtsanwälten und Steuerberatern bedeutende Vorteile durch Synergieeffekte und interdisziplinäre Zusammenarbeit. Mit der Berufsrechtsreform 2022 sind die bisherigen Mehrheitserfordernisse für Berufsträger entfallen, wodurch nun auch eine Beteiligung berufsfremder Personen unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Dabei müssen alle Gesellschafter, auch berufsfremde, die Einhaltung der Berufspflichten gewährleisten und dürfen die Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die Wahl der passenden Rechtsform und die sorgfältige Gestaltung des Gesellschaftsvertrags bleiben entscheidend für eine rechtssichere Beteiligung.

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