Wirtschaftsstrafrecht
Präventionsberatung und Criminal Compliance
Wir helfen Ihnen dabei, dass es erst gar nicht zu Ermittlungen gegen Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Sie persönlich kommt. Ob in speziellen Gefährdungssituationen oder zur allgemeinen Umsetzung Ihrer zivilrechtlichen Pflichten als Leitungsorgan eines Unternehmens – wir analysieren mit Ihnen zusammen Risiken und etablieren mit Ihnen Strukturen, die verhindern können, dass es zu kostspieligen und rufschädigenden Ermittlungsverfahren kommt. Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen zur Korruptionsprävention oder auch zum angemessenen Umgang bei Durchsuchungen an.
Vermögensdelikte
Zu den klassischen Vermögensdelikten gehört insbesondere die Untreue (§ 266 StGB), bei der es um Angriffe auf das Vermögen durch eine Person geht, der Vermögen anvertraut ist. Die Untreue ist ein Straftatbestand, der bei vielen Vorwürfen zivilrechtlicher Pflichtverletzungen erhoben wird. Auch Betrug und Kreditbetrug, sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt fallen unter die Vermögensdelikte.
Korruptionsdelikte
In den meisten wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren spielt Korruption eine Rolle. Dabei geht es um die Korruption im Privatsektor (§§ 299 ff. StGB) und die Bestechung von Amtsträgern (§§ 331 ff. StGB). Auch die lange Zeit straflose Korruption im Gesundheitswesen wird (in Kürze) unter Strafe gestellt werden. Das deutsche Korruptionsstrafrecht gilt auch im Ausland.
Insolvenz- und Bankrottdelikte
Insolvenzakten werden der Staatsanwaltschaft automatisch zur Prüfung von Insolvenzdelikten zugeleitet. Nach vielen Insolvenzen kommt es deshalb zu Strafverfahren, z.B. wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht oder aber Delikten wie „Bankrott„“ oder Gläubigerbegünstigung. Auch Vorwürfe wegen Steuerhinterziehung sind in diesem Komplex regelmäßig anzutreffen.
Steuer- und Buchführungsdelikte
Steuerhinterziehung und Vorwürfe nach § 331 HGB wegen „Bilanzfälschung“ können jeden treffen, der privat oder im Unternehmen mit der Abgabe von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen befasst ist. Hier ist Handeln im Expertennetzwerk gefragt, denn steuerliche und handelsrechtliche Fragestellungen müssen in solchen Fällen mit dem gleichen Fachwissen bearbeitet werden wie die strafrechtlichen Probleme.
Arbeitsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht richtet sich primär gegen Rechtsverstöße von Arbeitgebern, die teilweise als Ordnungswidrigkeit mit nicht unerheblichen Geldbußen, teilweise aber auch als Straftaten geahndet werden. Hier geht es z.B. um den Vorwurf der Schwarzarbeit, der Beschäftigung illegal in Deutschland lebender Ausländer und Verstöße gegen Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung oder Arbeitnehmerentsendung. Verurteilungen sind regelmäßig mit einem Negativeintrag in das Gewerbezentralregister verbunden. Folge davon kann auch der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge sein. Mit unserer strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Expertise garantieren wir Ihnen eine optimale Interessenvertretung.
Kapitalmarktstrafrecht
Das Kapitalmarktstafrecht ist geprägt von schnellsten Veränderungen im relevanten nationalen und internationalen Recht. Auf der Schnittestelle zwischen Aktienrecht, Wertpapier- und Börsenrecht versucht der Gesetzgeber, durch Strafnormen Missbräuchen Einhalt zu gebieten. In vielen Fällen besteht hier erhebliches Verteidigungspotenzial, weil die noch junge Rechtspraxis weniger festgefahren ist als in anderen Rechtsgebieten.
Wettbewerbsstrafrecht
Industriespionage, Produktpiraterie oder die illegale Abwerbung von Mitarbeitern, die Nutzung fremder Schutzrechte, illegale Downloads im Internet gepaart mit Urheber- und Patentrechtsverletzungen sind nur einige Beispiele für strafrechtlich relevante Vorgänge im Wettbewerbsrecht. Die Globalisierung erschwert die Wahrnehmung der einzelnen Schutzrechte. Mit unserem Expertenwissen werden wir sowohl auf Seiten des jeweiligen Opfers, aber auch auf der Seite desjenigen tätig, der sich einem derartigen Vorwurf ausgesetzt sieht.
Medizinstrafrecht
Im Medizinstrafrecht geht es einerseits um Fälle der strafrechtlichen Haftung des Arztes für Kunstfehler, unzureichende Aufklärung oder für in Rede stehenden Abrechnungsbetrug. Unter Umständen muss der Arzt sogar mit existenzbedrohenden berufsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn nach einer strafrechtlichen Verurteilung der Entzug der Approbation droht.
Umweltstrafrecht
Boden, Luft und Wasser sowie andere Umweltgüter will der Gesetzgeber auch durch Strafvorschriften schützen. Hierbei geht es häufig um die Bedeutung von Genehmigungen für die Strafbarkeit desjenigen, der von einer Genehmigung Gebrauch macht.
Unser Leistungsspektrum Wirtschaftsstrafrecht
- Vermögensdelikte inkl. Kapitalmarktdelikte
- Wettbewerbsdelikte
- Steuer- und Bilanzdelikte
- Produktstrafrecht
- Medizinstrafrecht
- Umweltstrafrecht
- Compliance
- Beratung und Vertretung/Verteidigung außergerichtlich und gerichtlich