Versicherungsrecht
Sachversicherungen, Haftpflichtversicherungen und private Personenversicherungen
Das Versicherungsrecht ist im Wesentlichen in dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und in den einzelnen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt. Das Versicherungsrecht gliedert sich in die Bereiche Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung), das Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung) und das Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung und Bauwesenversicherung) sowie das Recht der Rechtsschutzversicherung, der Transport- und Speditionsversicherung und des Vertrauensschadens- und der Kreditversicherung.
Beratung und Vertretung vor und im Schadensfall
Wir helfen Ihnen bereits im Vorfeld eines Schadensfalles und begleiten Sie bei der Erstellung von Versicherungsverträgen und Versicherungsbedingungen, gleich ob mit dem Versicherungsnehmer oder Versicherungsmaklern und -vermittlern. Hierbei insbesondere auch bei der Erstellung von Gruppenversicherungsverträgen. Zudem beraten wir Sie bei der Optimierung der Schadens- und Leistungsbearbeitung, insbesondere zur Vermeidung/Beseitigung von „hausinternen Fehlerquellen“.
Wir führen für Sie Vertragsverhandlungen mit anderen Versicherern und begleiten Sie zu etwaigen Besprechungsterminen bei der BaFin.
Wir erstellen gutachterliche Stellungnahmen zu Haftungs- und Eintrittsfragen insbesondere im Recht der Vermögensschadenshaftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung/Vertretung bei der Abwicklung in der Lebens- und Reiserücktrittsversicherung (insb. auch Insolvenzversicherung).
Haftungsrecht bei Freiberuflern
Durch unsere langjährige Erfahrung im Berufs- und Haftungsrecht vertreten wir Freiberufler (insb. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Architekten) bei sämtlichen Haftungsfragen in Bezug auf eine etwaige berufliche Pflichtverletzung. Wir arbeiten dabei in enger Abstimmung mit dem Vermögensschadenshaftpflichtversicherer.
Unser Leistungsspektrum im Versicherungsrecht:
- Beratung bei der Erstellung von AVBs und Versicherungsverträgen
- Beratung bei der Erstellung von Gruppenversicherungsverträgen
- Beratung zur Optimierung der Schadensbearbeitung
- Vertretung/Begleitung vor der BaFin
- Führung von Vertragsverhandlungen
- Unterstützung bei der Leistungs- und Schadensbearbeitung
- Außergerichtliche Beratung und Verhandlungsführung bei Großschäden
- Beratung zur Betrugsabwehr
- Gutachterliche Prüfung der Eintrittspflicht (inbs. bei RSV)
- Prozessführung