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RECHTSGEBIETE

Steuerrecht

Das Steuerrecht ist ein Rechtsgebiet, das in nahezu allen Rechtsgebieten zu berücksichtigen ist und sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betrifft. Dabei sind nicht nur nationale, sondern auch internationale Unternehmen vom Steuerrecht betroffen, etwa, wenn sie in Deutschland tätig werden. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt daher im Bereich der Prüfung und Beratung von Steuergestaltungen und Umstrukturierungen der Konzerne sowie Familienunternehmen. Dabei berücksichtigen wir die (steuer-)rechtlichen Vorgaben und wirtschaftlichen Vorstellungen der Mandanten, um so individuelle Lösungen zu prüfen und zu optimieren.

Einkommensteuerrecht

Das Einkommensteuerrecht regelt die Einkommensteuer für natürliche Personen. Zu diesen zählen auch Gewerbetreibende, die hier in Deutschland ihren ständigen Wohnsitz haben und Einkünfte aus ihrem Gewerbe generieren. Den Einkünften stehen die Betriebsausgaben gegenüber, die der Gewerbetreibende oftmals höher einschätzt, als das Finanzamt. Im Rahmen der Beratung erfolgt eine Prüfung, ob Betriebsausgaben geltend gemacht werden können und ob die rechtliche Durchsetzung möglich ist, sei es im Rahmen des Einspruchs oder einer Klage vor dem Finanzgericht. Daneben sind auch Verlustnutzungsstrategien zu prüfen, die im Einzelfall zur Steueroptimierung verwendet werden können.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Verbrauchersteuer. Sie soll im Ergebnis vom Endverbraucher bezahlt und vom Unternehmer bei der Zahlung grundsätzlich einbehalten und abgeführt werden. Probleme ergeben sich oft bei Umstellungen von Rechnungen oder bei der Privatentnehme von Waren (z.B. Laptops), die ursprünglich für das Unternehmen angeschafft wurden. Gleichzeitig gibt es auch Möglichkeiten des Vorsteuerabzugsrechts, also das Recht des Unternehmers die selbst gezahlte Umsatzsteuer – für Lieferungen und sonstigen Leistungen seines Unternehmens – mit den vereinnahmten Umsatzsteuern zu verrechnen. Auch beim innergemeinschaftlichen Erwerb sind Besonderheiten zu beachten bzw. Chancen zu nutzen. Auf Grund der vielfältigen Steuergestaltungsmöglichkeiten können wir bei der Überprüfung und Optimierung unterstützen.

Bilanzsteuerrecht

Die Bilanz stellt zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) die finanzielle Lage und den finanziellen Erfolg eines Unternehmens dar. Sie gründen damit die Basis für die Ertragsbesteuerung des Unternehmens. Hierfür sind die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung zu beachten, die für die Handelsbilanz und somit für die ertragssteuerliche Gewinnermittlung relevant sind. Wir können bei Unklarheiten oder auch bei der Ermittlung von Abfindungshöhen – die oftmals an Hand der Bilanz ermittelt werden – die Rechtmäßigkeit der angegebenen Werte in der Bilanz bzw. in der GuV prüfen. Dabei können mögliche Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, mit denen z.B. eine geringere Abfindung erreicht werden sollte.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer umfasst die Besteuerung des Einkommens inländischer juristischer Personen, wie etwa von Vereinen, Genossenschaften oder Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, etc). Besondere Relevanz hat das Körperschaftsteuergesetz bei verdeckten Gewinnausschüttungen oder verdeckten Einlagen. So können z.B. zu hohe Vergütungen für Geschäftsführer der Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen gewertet werden, mit Folgen der Berechnung der Betriebsausgaben. Auch auf gesellschaftlicher Ebene kann es zu einer verdeckten Ausschüttung kommen, etwa wenn eine GmbH ihrer Schwester-GmbH einen Vermögensvorteil zuwendet. Auch wenn Möglichkeiten einer Steuergestaltung bestehen, müssen einige Grundsätze beachtet werden, um die gewünschte Steueroptimierung tatsächlich zu erhalten.

Abgabenordnung

Die Abgabenordnung regelt das Besteuerungsverfahren. Darunter fällt insbesondere die Steuerfestsetzung und Steuervollstreckung sowie außergerichtliche Rechtsbehelfe. Zu den außergerichtlichen Rechtsbehelfen zählt insbesondere der Einspruch gegen einen Steuerbescheid, wenn erreicht werden soll, dass das Finanzamt seine Entscheidung erneut überprüfen soll. Auch umfasst die AO wesentliche Vorschriften zum Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht sowie zur Aussetzung der Vollziehung, wodurch eine Vollstreckung während des Einspruchs- und Gerichtsverfahrens vermieden werden kann.

Finanzgerichtsordnung

Die Finanzgerichtsordnung regelt das Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten. Als Berater endet unsere Tätigkeit nicht mit der Korrespondenz mit dem Finanzamt, also mit der finanzbehördlichen Tätigkeit. Teil unserer Aufgabe im Steuerrecht ist es das gewünschte Ziel notfalls finanzgerichtlich zu prüfen und durchzusetzen.

 

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