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RECHTSGEBIETE
Schiedsverfahren
Schiedsverfahren haben gegenüber Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit den Vorteil, dass sie den Parteien des Verfahrens ein hohes Maß an Autonomie im Hinblick auf die Gestaltung des Verfahrens zubilligen. So sind die Parteien frei darin, über die Personen der Schiedsrichter Einvernehmen zu erzielen, als auch die Verhandlungssprache und den Verhandlungsort festzulegen.
Außerdem zeichnen sich Schiedsverfahren ggü. Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch ihre Nicht-Öffentlichkeit aus, weswegen sie häufig für handels- und gesellschaftsrechtliche Rechtsverhältnisse vereinbart werden. Zu unterscheiden sind zwei Arten von Schiedsverfahren: sog. „Ad-hoc“ Schiedsverfahren und „institutionelle“ Schiedsverfahren.
Gern stehen wir Ihnen für Ad-hoc Verfahren als auch solche nach den Regularien verschiedener Schiedsinstitutionen – sowohl international als auch national – als Schiedsrichter oder Verfahrensbevollmächtigter zur Verfügung.