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RECHTSGEBIETE

Markenrecht

Die Marke ist das Aushängeschild eines Unternehmens. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Markenanmeldung, der Entwicklung einer Markenstrategie, der Markenrecherche, der Markenüberwachung, der Vergabe von Markenlizenzen und der Übertragung von Marken. Bei Markenrechtsverletzungen prüfen wir Unterlassungs- und Schadenersatz-, Rückruf- und Vernichtungs- sowie Auskunftsansprüche und setzen diese durch. Auch bei einer Markenlöschung helfen wir Ihnen.

Anmeldung

Der Begriff Marke umfasst ein unterscheidungskräftiges Zeichen (Kennzeichen), das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden und garantiert so die unverwechselbare Identifizierung eines bestimmten Herstellers oder einer Ware. Den besten Schutz Ihrer Marke erreichen Sie durch deren Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Wir unterstützen Sie dabei, da für die Anmeldung eine Vielzahl an Formalien und auch materiell-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Gerade im Hinblick auf das Merkmal der Unterscheidungskraft bedarf es besonderer Sorgfalt bei der Antragstellung; sie ist u.a. abhängig von der Markenform (Wort-, Bild-, Farb-, Hör-, Geruchs- oder Formmarke). Auch ist auf die Abgrenzung zur Klassenbezeichnung zu achten.

Unternehmenskennzeichen

Sie können neben der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen auch Ihre Unternehmen selbst kennzeichnen lassen. Dies geschieht regelmäßig durch Kennzeichnung mit Namensfunktion bzw. durch Logos oder Werbeslogans. Auch hierbei setzt die Schutzfähigkeit eine Unterscheidungskraft voraus. Ein Unternehmenskennzeichen ist allerdings nicht eintragungsfähig. Den Schutz des Kennzeichens bewirkt die Nutzung im Geschäftsverkehr. Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung und Umsetzung Ihrer Schutzstrategie.

Strategie

Unser Expertenteam ist darauf spezialisiert, mit Ihnen eine Markenstrategie zu entwickeln und umzusetzen. So ist zu entscheiden, ob der Schutz der Marke national oder international erfolgen soll. Denn Ihre Marke hat nur Erfolg, wenn sie neben ihrer Kennzeichnungs- und Herkunftsfunktion vor allem aufgrund ihrer Qualität und ihrer Garantiefunktion reüssiert.

Markenrecherche

Vor der Anmeldung unterstützen wir Sie bei der Recherche, ob die geplante Marke Rechte anderer verletzt. Denn sonst drohen Ihnen Widerspruch und Löschung als Sanktionen. Inhaber älterer Rechte haben starke „Waffen“ gegen den Inhaber einer „jüngeren“ Marke.

Markenüberwachung

Ist die Marke eingetragen, übernehmen wir für Sie auch die Markenüberwachung. D.h. wir recherchieren regelmäßig in festen Zeitabständen, um Rechtsverletzungen durch andere Marktteilnehmer aufzudecken und effektiv zu bekämpfen. Das ist deshalb notwendig, da die Markenämter nicht prüfen, ob identische oder ähnliche Marken Dritter angemeldet und eingetragen wurden.

Vergabe von Lizenzen

Als Inhaber der Marke sind Sie berechtigt, anderen das Nutzungsrecht an der Marke durch eine Lizenz einzuräumen. Diese kann die gesamte Marke, aber auch nur Teile davon umfassen. Eine örtliche Beschränkung ist ebenfalls möglich. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Vergabe einer ausschließlichen (exklusiven) oder einer einfachen Lizenz und sind bei der Vertragsgestaltung behilflich.

Markenübertragung

Sie können Ihre Marke (nicht aber das Unternehmenskennzeichen, da dieses den Geschäftsbetrieb bezeichnet!) auch gänzlich oder teilweise übertragen. Wir beraten Sie, verfassen und verhandeln für Sie den entsprechenden Vertrag.

Verletzung des Markenrechts

Wir prüfen bzw. setzen Ihre Rechte bei Markenrechtsverletzungen – ggfs. auch gerichtlich – durch. Das betrifft einen Unterlassungsanspruch, der bereits bei drohender Rechtsverletzung besteht. Dem Geschädigten (Markeninhaber) stehen zudem Auskunfts- und Schadenersatzansprüche zu (z.B. betreffend Herkunft und  Vertriebswege). Wir sind Ihnen dabei behilflich. Haben Sie als Markeninhaber die Befürchtung, dass eine jüngst eingetragene Marke mit Ihrer Marke identisch ist, legen wir für Sie beim DPMA Widerspruch ein, der allerdings binnen drei Wochen nach Eintragung der verletzenden Marke erfolgen muss.

Abgrenzungsvereinbarung

Um langwierige und kostenintensive Gerichtsprozesse zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Abgrenzungsvereinbarung, wenn zwischen Marken zwar eine gewisse Ähnlichkeit besteht, sie aber dennoch Unterscheidungsmerkmale aufweisen, so dass keine unmittelbare Gefahr einer Verwechslung besteht. Darin verpflichten sich die Parteien gegenseitig, nicht im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsverkehrs des anderen tätig zu werden. Bei der Ausgestaltung und Durchsetzung beraten und unterstützen wir Sie.

Unser Leistungsspektrum im Markenrecht

  • Markenrecherchen
  • Markenanmeldungen
  • Widerspruchsverfahren vor den Markenämtern
  • Entwicklung von Markenkonzepten
  • Abmahnungen bei der Verletzung von Markenrechten
  • Durchsetzung im einstweiligen Verfügungsverfahren
  • Prüfung von Markenverletzungen
  • Beratung bei Kennzeichenstreitigkeiten

 

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