M&A / Unternehmenskauf
Motiv-Prüfung
M&A bedarf genauer Zielvorstellung
Für eine so weitreichende Maßnahme wie M&A, d.h. Unternehmenstransaktionen durch Überführung mindestens zweier Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit (Merger) bzw. Erwerb von Unternehmenseinheiten oder eines ganzen Unternehmens (Acquisition) im Rahmen von Unternehmenskäufen bzw.-verkäufen bzw. im Zuge von Umstrukturierungen (v.a. Fusion, Übernahme, Kapitalerhöhung oder Umwandlung) bedarf es sorgfältiger Prüfung der Motive. Solche können z.B. ein Generationenwechsel, der Wettbewerb am Weltmarkt, Kapitalsammlung oder eine Risikominimierung sein. Wir sind Ihnen behilflich, wirtschaftliche Kräfte zu bündeln, Entscheidungsabläufe zu straffen, Verwaltungskosten zu mindern oder Geschäftsrisiken zu separieren, eine Unternehmensnachfolge vorzubereiten, den Einfluss auf ein Unternehmen zu stärken, rechtsformbedingte Nachteile (v.a. Publizität, Mitbestimmung) zu minimieren, die Bilanz zu verbessern oder schlicht die Steuergestaltung zu optimieren.
Due Diligence
Steht das M&A-Motiv fest, prüfen wir die Auswahl eines potenziellen Zielunternehmens. Diese Prüfung nehmen wir umfassend und ergebnisorientiert vor. Besonderes Augenmerk richten wir auf bestehende Arbeitsverhältnisse und andere bestehende Verträge sowie auf laufende Gerichtsverfahren und sonstige mögliche Risiken bei einer Übernahme.
Finanzierung
Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung und Ausgestaltung der Finanzierung, wobei Sie auf unsere betriebswirtschaftlichen und kapitalmarkt- sowie wertpapierrechtlichen Kenntnisse (z.B. im WpHG, WpÜG) vertrauen können.
Vertragsverhandlungen/Vertragsgestaltung
Aufgrund unserer umfassenden Erfahrung können wir sowohl die Verhandlungsführung als auch die konkrete Vertragsgestaltung für Sie übernehmen. Dabei geht es gesellschaftsrechtlich um die Gründung von Kapital- und Personengesellschaften, die Umwandlung und Maßnahmen der Umstrukturierung wie Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel sowie um Kooperationen und Joint Ventures, eine Fusion, einen Unternehmenskauf bzw. -verkauf, eine Unternehmensübernahme oder um die Durchführung einer Kapitalerhöhung. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsklausel, um Non-Disclosure Agreements oder um einen Letter of Intent bis zur Eigentumsübertragung und Kaufpreiszahlung.
Arbeitsrecht
Wir stehen Ihnen ferner bei den arbeitsrechtlichen Maßnahmen zur Verfügung, die sich durch notwendigen Änderungen der Arbeitsverträge, ggf. auch notwendige Beendigungen von Arbeitsverträgen, durch evtl. Massenentlassungen etc. ergeben – unter Beachtung und Nutzung sozialrechtlicher Vorschriften (z.B. Erstellen eines Sozialplans).
Steuerrecht
Die im Rahmen eines M&A-Prozesses vorzunehmenden Transaktionen haben je nach Rechtsform und Art der Übertragung erhebliche steuerrechtliche Auswirkungen. Auch geht es darum, die Umwandlung ohne Aufdeckung der stillen Reserven, also steuerneutral im Wege der Buchwertfortführung zu gestalten. Zusammen mit unserem Netzwerk u.a. mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erarbeiten wir die für Sie steuergünstigste Variante.
Erwerb aus dem Insolvenzverfahren
Der Kauf eines Unternehmens aus einem Insolvenzverfahren heraus eröffnet als übertragende Sanierung sowohl für das betroffene Unternehmen als auch für den Erwerber ggf. eine interessante Marktchance, wenn die Möglichkeit zur Sanierung des Unternehmens und damit für dessen Fortführung besteht. Voraussetzung dafür ist, dass der Gang zum Insolvenzgericht nicht zu spät erfolgt. Wir helfen, den für eine Sanierung günstigen Zeitpunkt einzuhalten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Unser Leistungsspektrum M&A
- Ziel- und Machbarkeitsanalyse
- Due Diligence
- Asset Deal und Share Deal
- Kaufpreisermittlung und -verhandlung
- Vertragsverhandlungen und -gestaltung
- Finanzierung
- Restrukturierung
- Verschmelzung
- Abspaltung
- Sanierungschancen
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Steuerrecht
- Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht
- Vertretung außergerichtlich und gerichtlich