Insolvenz in Eigenverwaltung

  • Insolvenz in Eigenverwaltung: Schuldner führt Sanierung unter Aufsicht durch.
  • Solider Insolvenzplan: Notwendig für Genehmigung, sichert Fortführung.
  • Expertenberatung: Rechtsanwaltskanzlei unterstützt, minimiert Risiken, ermöglicht Sanierung.

Prof. Dr. Volker Römermann, CSP

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Das Wichtigste im Überblick

  • Die Insolvenz in Eigenverwaltung erlaubt dem Schuldner, unter Aufsicht eines Sachwalters, das Unternehmen selbst zu verwalten.

  • Ein solider Insolvenzplan mit Sanierungsmaßnahmen ist entscheidend für die Genehmigung der Eigenverwaltung.

  • Die Eigenverwaltung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Sanierung des Unternehmens trotz Insolvenz.

Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein Instrument der deutschen Insolvenzordnung, das es einem Schuldner ermöglicht, die Insolvenzmasse selbst zu verwalten und über sie zu verfügen, anstatt einen externen Insolvenzverwalter einzusetzen. Dies bedeutet, dass der Schuldner, unter Aufsicht eines Sachwalters, die Verwaltung seines Unternehmens weiterhin in der eigenen Hand behält. Damit bietet die Insolvenz in Eigenverwaltung die Möglichkeit, das Unternehmen trotz der schwierigen finanziellen Lage wieder auf den richtigen Weg zu bringen und eventuell eine Sanierung durchzuführen.

Um die Insolvenz in Eigenverwaltung durchführen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und der Antrag auf Eigenverwaltung sollte solide und gut begründet sein. Dazu gehört ein handfester Insolvenzplan, der dem Insolvenzgericht vorgelegt werden muss, um den Antrag auf Eigenverwaltung zu genehmigen. Die geplanten Maßnahmen zur Sanierung der Firma sind das wichtigste für die Insolvenz in Eigenverwaltung, und sie sollten darauf abzielen, das Unternehmen wieder zahlungsfähig zu machen.

Was ist Insolvenz in Eigenverwaltung?

Insolvenz in Eigenverwaltung ist eine alternative Form der Insolvenzabwicklung, bei der das Unternehmen die Möglichkeit erhält, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen. Dieses Verfahren ist in der deutschen Insolvenzordnung (InsO) festgelegt und dient der Unternehmenssanierung, indem das Unternehmen als Schuldner weiterhin die Verfügungsgewalt behält und selbst handeln kann.

Restschuldbefreiung oder Insolvenz in Eigenverwaltung?

Als Experten für Insolvenzrecht stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie Hilfe bei der Entscheidung zwischen Restschuldbefreiung und Insolvenz in Eigenverwaltung benötigen. Wir bieten kompetente Rechtsberatung und sorgen dafür, dass Sie bestmöglich informiert sind.

Die Restschuldbefreiung bezieht sich auf Privatinsolvenz und findet Anwendung, wenn ein Schuldner mit seinen Schulden überfordert ist. Durch dieses Verfahren können fast alle bestehenden Schulden des Schuldners erlassen werden, unabhängig davon, ob die Gläubiger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben oder nicht.

Insolvenz in Eigenverwaltung hingegen richtet sich an Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, unterstützt aber auch Privatpersonen. Bei diesem Verfahren behält das Unternehmen oder die Privatperson die Verfügungsgewalt über die Insolvenzmasse und kann weiterhin selbst agieren, um das Unternehmen oder den Haushalt in geordneten Bahnen zurückzuführen. Hierbei wird vom Insolvenzgericht ein Sachwalter bestellt, der lediglich eine Kontroll- und Aufsichtsfunktion innehat.

Wir beraten Sie bei der Wahl des richtigen Verfahrens und unterstützen Sie dabei, die notwendigen Anträge einzureichen und das gewählte Verfahren erfolgreich durchzuführen. Unsere Kompetenz sichert Ihnen eine optimale Lösung in einer schwierigen Situation.

Die Rolle des Eigenverwalters

Die Insolvenz in Eigenverwaltung erlaubt es einem zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen, unter Aufsicht eines Sachwalters und mit unserer Unterstützung seine finanzielle Situation zu verbessern und Schulden abzubauen. In dieser Funktion spielt der Eigenverwalter, also die Geschäftsführung des betroffenen Unternehmens, eine zentrale Rolle.

Der Eigenverwalter hat während des gesamten Prozesses der Insolvenz in Eigenverwaltung eine doppelte Verantwortung: Einerseits liegt es in seiner Hand, das Unternehmen wieder in die Erfolgsspur zu führen, andererseits muss er die Interessen der Gläubiger wahren und sicherstellen, dass alle Parteien im Sinne einer fairen und transparenten Verwaltung der Insolvenzmasse behandelt werden.

Ein Eigenverwalter ist zuständig für:

  • die Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags
  • die Organisation und Leitung des laufenden Geschäftsbetriebs
  • die Erstellung und Umsetzung eines Sanierungsplans
  • die Zusammenarbeit mit dem Sachwalter

Dabei sind Eigenverwalter insbesondere verpflichtet, mögliche Risiken und Chancen abzuwägen und Entscheidungen im besten Interesse des Unternehmens und seiner Gläubiger zu treffen.

In Bezug auf die Sanierung des Unternehmens hat der Eigenverwalter folgende Hauptaufgaben:

  • Analyse der Ist-Situation und Erkennen von Optimierungspotenzialen
  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Kostensenkung und Prozessoptimierung
  • Neuausrichtung des Geschäftsmodells (sofern erforderlich)
  • Verbesserung der Liquidität durch beispielsweise Forderungsmanagement oder Kapitalbeschaffung
  • Befriedigung von Gläubigern von Masseverbindlichkeiten

Wir, die Kanzlei Römermann, stehen Ihnen hier als kompetenter Partner zur Seite und unterstützen Sie in allen Belangen rund um die Insolvenz in Eigenverwaltung. Mit unserer Expertise und Erfahrung helfen wir Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und den Sanierungsprozess erfolgreich abzuschließen.

Risiken und Chancen

Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung gibt es sowohl Risiken als auch Chancen, die zu beachten sind. Die Vorteile und möglichen Herausforderungen werden im Folgenden erläutert.

Zunächst bieten sich durch die Eigenverwaltung Chancen zur Sanierung des Unternehmens. Da die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen behält und unter Aufsicht eines Sachwalters agiert, ist eine gezielte und effektive Restrukturierung möglich. Dies kann dazu führen, dass der Betrieb erfolgreich fortgeführt wird und wieder schuldenfrei wird.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Ruf des Unternehmens weniger Schaden nimmt als bei einer herkömmlichen Insolvenz. In der Eigenverwaltung sind die Geschäftsführer in der Lage, Verhandlungen selbst zu führen und das Vertrauen der Geschäftspartner zu erhalten.

Allerdings ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung auch mit Risiken verbunden. Eine Herausforderung ist die genaue Planung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Wer die Pflichten, Risiken und das Sanierungskonzept nicht vorab prüfen lässt, könnte trotz der Chancen, das Fortbestehen des Unternehmens gefährden.

Ebenso besteht die Gefahr, dass die Intensität der Überwachung durch den Sachwalter zu Störungen im Betriebsablauf führt und den Sanierungsprozess beeinträchtigen kann. Damit es zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt, ist es wichtig, eng mit dem Sachwalter zusammenzuarbeiten und transparent zu kommunizieren.

Es gilt, die richtige Balance zu finden und ebenso das Beste aus dieser Situation herauszuholen. Entscheidend ist, dass sowohl Geschäftsführung als auch Sachwalter sorgfältig arbeiten und ein passendes Sanierungskonzept entwickeln.

Wir unterstützen Sie bei der Insolvenz in Eigenverwaltung und beraten Sie, damit Sie die Chancen dieses Verfahrens optimal nutzen können. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in diesen Angelegenheiten und helfen Ihnen, Risiken zu minimieren und die Sanierung erfolgreich umzusetzen.

Wie die Kanzlei Römermann helfen kann

Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung unterstützt unsere Kanzlei Unternehmen dabei, ihre Geschäftsabläufe eigenständig zu sanieren, Schulden abzubauen und wieder wirtschaftlich rentabel zu werden.

Wir bieten eine umfassende Beratung und Begleitung bei der Insolvenz in Eigenverwaltung an. Zu unseren spezifischen Dienstleistungen zählen:

  • Erstellung eines Insolvenzplans: Wir unterstützen bei der Erstellung eines detaillierten Insolvenzplans, der die Sanierung des Unternehmens und den Abbau der Schulden ermöglicht.
  • Antrag bei Gericht: Wir helfen bei der korrekten Antragstellung und begleiten den gesamten gerichtlichen Prozess.
  • Kommunikation mit Gläubigern: Wir übernehmen die Kommunikation mit den Gläubigern und sorgen für eine transparente und faire Abwicklung der Verbindlichkeiten.
  • Koordination mit dem Sachwalter: Wir arbeiten eng mit dem gerichtlich bestellten Sachwalter zusammen und stellen einen reibungslosen Ablauf sicher.

Sie haben mit der Sanierung Ihres Unternehmens ein klares Ziel: Die Fortführung. Und genau dafür sind wir von der Kanzlei Römermann der richtige Ansprechpartner.

Expertise

Unsere Expertise im Bereich Insolvenz in Eigenverwaltung zeigt sich in einer Vielzahl von erfolgreichen Fallbeispielen. Hier sind zwei davon:

  • Fallbeispiel Pflegeleicht GmbH: Dr. Mario Nawroth von der Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde am 10.02.2023 vom Amtsgericht Fritzlar zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Durch unsere Hilfe konnte das Unternehmen saniert und fortgeführt werden.
  • Erfahrung in der Eigenverwaltung: In unserem Team ist Erfahrung im Umgang mit der Eigenverwaltung versammelt. Herr Rechtsanwalt Dirk Eichelbaum wird insbesondere im Bereich der Eigenverwaltung tätig und schätzt die Möglichkeit, dass im Rahmen der Sanierung die Möglichkeiten der Insolvenzordnung bereitstehen. Besondere Erfahrung konnte er bei der Rettung eines Fußballvereins in Eigenverwaltung gewinnen.

Unser Ziel ist es, Unternehmen in schwierigen finanziellen Situationen kompetent zu beraten und sie durch den Prozess der Insolvenz in Eigenverwaltung zu begleiten. Wir sind stolz auf unsere Erfolge und setzen uns weiterhin dafür ein, jedes Unternehmen, das sich in einer vergleichbaren Lage befindet, bestmöglich zu unterstützen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen gibt es für ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung?

Um eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen zu können, muss zunächst ein Insolvenzgrund vorliegen. Die deutschen Insolvenzgründe sind drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und Überschuldung. Außerdem sollte ein Sanierungskonzept erstellt und das Verfahren gut vorbereitet sein, um glaubhaft darzulegen, dass die Eigenverwaltung erfolgreich sein kann.

Was unterscheidet Insolvenz in Eigenverwaltung von Regelinsolvenz?

Der Hauptunterschied besteht darin, dass bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung das Unternehmen als Schuldner die Verfügungsgewalt behält und selbst handeln kann, während bei der Regelinsolvenz ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, der die Geschäfte führt. Bei der Eigenverwaltung steht dem Unternehmen ein Sachwalter zur Seite, der die Sanierung begleitet und kontrolliert, aber nicht die Geschäftsführung übernimmt.

Welche Folgen hat Insolvenz in Eigenverwaltung für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer hat die Insolvenz in Eigenverwaltung zunächst keine unmittelbaren negativen Folgen. Sie erhalten in der Regel weiterhin ihren Lohn und behalten ihre Arbeitsplätze. Allerdings könnte im Rahmen der Sanierung eine Umstrukturierung oder Personalabbau notwendig sein, um das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig zu machen.

Was passiert nach Ablauf der dreimonatigen Insolvenzgeldperiode?

Nach Ablauf der dreimonatigen Insolvenzgeldperiode ist das Unternehmen verpflichtet, die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer selbst zu übernehmen. Wenn es dem Unternehmen gelingt, die finanzielle Schieflage zu bewältigen und einen erfolgreichen Sanierungskurs einzuschlagen, kann der Fortbestand der Arbeitsplätze gesichert werden. Andernfalls können Kündigungen oder Änderungen der Beschäftigungsbedingungen erforderlich sein, um eine erfolgreiche Sanierung zu erreichen.

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