Anwalt für Insolvenzstrafrecht

Kompetente rechtliche Unterstützung in Ihrer schwierigen Situation

✓ Erfahrene Spezialisten im Insolvenzstrafrecht

✓ Ganzheitliche Betrachtung Ihrer individuellen Lage

✓ Diskrete und vertrauensvolle Zusammenarbeit

Prof. Dr. Volker Römermann, CSP

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 Wir verstehen Ihre Situation

Stehen Sie vor dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts? Fühlen Sie sich von den rechtlichen Konsequenzen Ihrer unternehmerischen Entscheidungen bedroht? In einer solch belastenden Situation ist es völlig normal, dass Sie sich überfordert und verunsichert fühlen. Die rechtlichen Implikationen einer drohenden Insolvenz können überwältigend sein, und die Angst vor den persönlichen und beruflichen Konsequenzen ist oft lähmend.

Wir von der Kanzlei Römermann verstehen Ihre Sorgen und Ängste. Unsere langjährige Erfahrung im Insolvenzstrafrecht hat uns gelehrt, dass hinter jedem Fall eine einzigartige Geschichte und ein Mensch steht, der unsere volle Aufmerksamkeit und unser Engagement verdient. Wir sind hier, um Ihnen in dieser schwierigen Phase beizustehen, Ihre rechtliche Situation gründlich zu analysieren und gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln.

Unsere Schwerpunkte im Insolvenzstrafrecht

  • Verteidigung bei Insolvenzverschleppung
  • Beratung bei Bankrottvorwürfen
  • Unterstützung bei Verdacht auf Gläubigerbegünstigung
  • Strategieentwicklung für Unternehmenskrisen
  • Verhandlung mit Gläubigern
  • Schadensbegrenzung und Reputationsmanagement
  • Begleitung bei Durchsuchungen und Vernehmungen
  • Erstellung von Compliance-Konzepten

Unsere Leistungen im Detail

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Verteidigung bei Insolvenzverschleppung

Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung wiegt schwer und kann weitreichende Konsequenzen haben. Wir analysieren akribisch die finanzielle Situation Ihres Unternehmens zum fraglichen Zeitpunkt und prüfen, ob tatsächlich Insolvenzreife vorlag. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren, wie Zahlungsströme, Sanierungschancen und etwaige Rettungsversuche. Unser Ziel ist es, eine solide Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die Ihre Handlungen in den richtigen Kontext setzt und mögliche Missverständnisse ausräumt.

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Beratung bei Bankrottvorwürfen

Bankrottvorwürfe können Ihre unternehmerische und persönliche Existenz bedrohen. Wir setzen unsere umfassende Erfahrung ein, um jeden Aspekt des Vorwurfs zu beleuchten. Dabei untersuchen wir sorgfältig alle Geschäftsvorfälle, Buchführungsunterlagen und unternehmerischen Entscheidungen. Unser Ziel ist es, eine lückenlose Darstellung der Ereignisse zu erstellen, die Ihre Handlungen nachvollziehbar macht und mögliche Fehlinterpretationen aufklärt.

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Unterstützung bei Verdacht auf Gläubigerbegünstigung

Der Vorwurf der Gläubigerbegünstigung erfordert eine besonders sensible Herangehensweise. Wir analysieren detailliert die fraglichen Transaktionen und deren Hintergründe. Dabei berücksichtigen wir die gesamte wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens zum Zeitpunkt der Handlungen. Unser Ziel ist es, die Beweggründe für Ihre Entscheidungen transparent zu machen und aufzuzeigen, dass keine vorsätzliche Benachteiligung anderer Gläubiger vorlag.

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Strategieentwicklung für Unternehmenskrisen

In Unternehmenskrisen ist vorausschauendes Handeln entscheidend. Wir entwickeln mit Ihnen präventive Strategien, um strafrechtliche Risiken zu minimieren. Dabei betrachten wir sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Aspekte Ihrer Situation. Unser Ziel ist es, Ihnen Handlungsoptionen aufzuzeigen, die Ihr Unternehmen stabilisieren und gleichzeitig rechtliche Fallstricke vermeiden.

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Verhandlung mit Staatsanwaltschaft und Insolvenzverwaltern

In Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und Insolvenzverwaltern setzen wir auf eine Kombination aus juristischer Kompetenz und Verhandlungsgeschick. Wir vertreten Ihre Interessen nachdrücklich, behalten aber stets das Ziel einer für alle Seiten akzeptablen Lösung im Blick. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, die Handlungsspielräume der Gegenseite realistisch einzuschätzen und strategisch klug zu agieren. Wir setzen uns dafür ein, eine Einstellung des Verfahrens oder günstige Vergleichsregelungen zu erreichen. Dabei legen wir großen Wert auf eine offene, aber strategische Kommunikation. Unser Ziel ist es, durch geschickte Verhandlungsführung eine Eskalation des Verfahrens zu vermeiden und für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Unser Prozess: Einfach, transparent, effektiv

Kostenlose Ersteinschätzung

In einem vertraulichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und geben eine erste rechtliche Einordnung.

Individuelle Strategieentwicklung

Basierend auf Ihrem Fall erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und besprechen alle Optionen mit Ihnen.

Kompetente Vertretung

Wir setzen Ihre Interessen mit Nachdruck durch und begleiten Sie in allen Phasen des Verfahrens.

Die Kanzlei Römermann: Ihr starker Partner im Insolvenzstrafrecht

Die Kanzlei Römermann steht für höchste Kompetenz und Integrität im Insolvenzstrafrecht. Unser interdisziplinäres Team vereint fundiertes strafrechtliches Know-how mit tiefgreifendem Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Diese einzigartige Kombination ermöglicht es uns, selbst komplexeste Fälle ganzheitlich zu betrachten und innovative Lösungsansätze zu entwickeln.

Wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist und eine individuelle Herangehensweise erfordert. Unsere Mandanten schätzen nicht nur unsere juristische Expertise, sondern auch unsere Fähigkeit, komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich zu erklären und sie in jeder Phase des Verfahrens eng zu begleiten.

Mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmern und Geschäftsführern haben wir ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen und Pressionen, denen Sie ausgesetzt sind. Unser Ziel ist es nicht nur, Sie rechtlich zu verteidigen, sondern Ihnen auch einen Weg aufzuzeigen, wie Sie Ihre berufliche Zukunft neu gestalten können.

Die enge Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern ermöglicht es uns, alle Aspekte Ihres Falles zu berücksichtigen und ganzheitliche Lösungen zu entwickeln. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, unser Engagement und unsere nachgewiesenen Erfolge im Insolvenzstrafrecht.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die ersten Schritte, wenn ich einen Verdacht auf Insolvenzverschleppung habe?

Der erste und wichtigste Schritt ist, umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Ersteinschätzung. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie für das weitere Vorgehen.

Welche Konsequenzen drohen bei einer Verurteilung wegen Bankrotts?

Die Konsequenzen können von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Zudem drohen oft ein Berufsverbot und erhebliche Reputationsschäden. Wir setzen alles daran, diese Konsequenzen zu vermeiden oder zu minimieren.

Kann ich mein Unternehmen weiterführen, während ein Verfahren läuft?

Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wir prüfen die Möglichkeiten und beraten Sie, wie Sie Ihr Unternehmen bestmöglich durch diese Phase führen können, ohne weitere rechtliche Risiken einzugehen.

Wie hoch sind die Kosten für Ihre Vertretung?

Die Kosten variieren je nach Umfang und Komplexität des Falls. Wir bieten eine transparente Kostenstruktur und besprechen im Erstgespräch eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten.

Was passiert, wenn die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung anordnet?

Bleiben Sie ruhig und kooperativ, aber äußern Sie sich nicht zur Sache. Kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir Ihre Rechte wahren und Sie während der Durchsuchung begleiten können.

Kann ich eine Aussage verweigern, wenn ich vorgeladen werde?

Ja, Sie haben das Recht zu schweigen. Wir raten dringend dazu, vor jeder Aussage rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Position nicht zu gefährden. Dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Wie können Sie mir helfen, wenn ich bereits angeklagt bin?

Auch in diesem Stadium gibt es viele Möglichkeiten. Wir analysieren die Anklage, entwickeln eine Verteidigungsstrategie und verhandeln mit der Staatsanwaltschaft, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

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