Kanzleigründung: Berufsrechtliche Weichen richtig stellen
- Berufsrechtliche Grundlagen: Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer, Kanzleipflicht, Berufshaftpflicht sowie Vorgaben aus BRAO und BORA zu Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und Erreichbarkeit.
- Organisation und Finanzen: Durchdachter Finanzierungsplan (Eigenkapital, Kredite, Fördermittel), realistische Kostenkalkulation, geeignete Kanzleiräume sowie ggf. Anmeldungen bei Betrieb einstellung eigener Mitarbeitender.
- Rechtssichere Begleitung: Beratung durch Anwälte im Berufsrecht schafft klare Strukturen, reduziert Haftungsrisiken und stellt die Kanzlei von Anfang an compliancekonform auf.

Prof. Dr. Volker Römermann, CSP
Das Wichtigste im Überblick
- Berufsrechtliche Grundlagen: Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer, Kanzleipflicht, Berufshaftpflicht sowie Vorgaben aus BRAO und BORA zu Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und Erreichbarkeit.
- Organisation und Finanzen: Durchdachter Finanzierungsplan (Eigenkapital, Kredite, Fördermittel), realistische Kostenkalkulation, geeignete Kanzleiräume sowie ggf. Anmeldungen bei Betrieb einstellung eigener Mitarbeitender.
- Rechtssichere Begleitung: Beratung durch Anwälte im Berufsrecht schafft klare Strukturen, reduziert Haftungsrisiken und stellt die Kanzlei von Anfang an compliancekonform auf.
Kanzleigründung: Berufsrechtliche Weichen frühzeitig setzen
Die Gründung einer eigenen Kanzlei stellt für Anwälte einen bedeutenden Schritt dar und umfasst weit mehr als nur juristische Fachfragen. Neben wirtschaftlichen und organisatorischen Entscheidungen sind bereits in der Gründungsphase zahlreiche berufsrechtliche Vorgaben zu beachten. Fehler in dieser frühen Phase können langfristige Folgen für die Kanzleiorganisation, die Haftung und die persönliche Verantwortung der Berufsträger nach sich ziehen.
Als Anwälte im Berufsrecht begleiten wir Kolleginnen und Kollegen bei einer rechtssicheren Kanzleigründung. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen der BRAO und BORA, Fragen der Kanzleiorganisation sowie die Auswahl und Ausgestaltung der Kanzleiräume.
Bereits an dieser Stelle entscheidet sich, ob die Kanzlei späteren Anforderungen an Compliance, Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und organisatorische Pflichten gerecht wird.
Besonders für Berufseinsteiger, die unmittelbar nach dem zweiten Staatsexamen in die Selbstständigkeit starten, ist eine frühzeitige berufsrechtliche Beratung ratsam. Wer die Kanzleigründung von Anfang an strukturiert und berufsrechtskonform plant, legt damit die Grundlage für eine dauerhaft erfolgreiche und rechtssichere anwaltliche Tätigkeit.
Kanzleigründung: Berufsrechtliche Checkliste für Rechtsanwälte
Für die Gründung einer Kanzlei sind zahlreiche berufsrechtliche, organisatorische und formale Schritte notwendig.
Schon vor der Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit müssen die grundlegenden Vorgaben der BRAO, der BORA sowie der zuständigen Rechtsanwaltskammer beachtet werden. Eine frühzeitige und systematisch aufgebaute Planung trägt dazu bei, typische Fehler zu vermeiden und die Kanzlei von Anfang an rechtssicher zu gestalten.
Kanzleipflicht und Standort der Kanzlei
Die Zulassung zur Anwaltschaft wird bei der jeweils regional zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragt. Voraussetzung dafür ist die Befähigung zum Richteramt sowie der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den Vorgaben der BRAO. Mit der Erteilung der Zulassung geht zugleich die Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Rechtsanwaltskammer einher.
In den ersten Jahren der selbstständigen anwaltlichen Tätigkeit kann es unter Umständen eine Möglichkeit zur Beitragsbefreiung oder -ermäßigung geben, über die die jeweilige Kammer Auskunft erteilt. Mit der Zulassung erfolgt außerdem automatisch der Eintritt in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte, das die berufsständische Altersversorgung sicherstellt.
Welche konkreten Herausforderungen stellt § 31 BORA?
Versicherungsaspekte bei der Kanzleigründung
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung ist es im Rahmen der Kanzleigründung ratsam, weitere Versicherungen abzuschließen; dazu gehören vor allem Kranken- und Pflegeversicherung sowie – abhängig von der persönlichen und wirtschaftlichen Situation – eine Krankentagegeld-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Ergänzend kommen Sachversicherungen, etwa zum Schutz der Kanzleiausstattung, sowie eine Büro- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Betracht, um berufsbezogene Risiken angemessen abzusichern.
Voraussetzungen zur Einstellung eigener Mitarbeitender
Wenn in der Gründungsphase bereits Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eingestellt werden sollen, sind zusätzliche organisatorische Maßnahmen erforderlich. Dazu zählt die Beantragung einer Betriebsnummer bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte müssen bei der von ihnen gewählten Krankenkasse angemeldet werden.
Außerdem ist eine Anmeldung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft erforderlich, die als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Kanzleibetriebe fungiert.
Planen Sie die Gründung Ihrer Kanzlei und möchten Sie berufsrechtlich abgesichert starten? Wir beraten Sie umfassend zu Zulassung, Kanzleipflicht, Organisation und allen berufsrechtlichen Vorgaben.
Finanzierungsplan und die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer Kanzlei
Zur Finanzierung der eigenen Kanzlei kommen üblicherweise Eigenkapital, Bankkredite sowie öffentliche Förderprogramme in Betracht. Staatliche Finanzierungs- und Förderinstrumente sollen insbesondere den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern und Liquiditätsengpässe in der Gründungsphase abmildern.
Darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Gründerzuschuss von der Agentur für Arbeit zu erhalten. Dieser Zuschuss dient der Sicherung des Lebensunterhalts und der Deckung von Sozialversicherungsbeiträgen während der Startphase; Voraussetzung ist in der Regel die Teilnahme an einer Existenzgründungsmaßnahme sowie ein tragfähiges Gründungskonzept.
Unabhängig von der gewählten Finanzierungsvariante sind eine professionelle Buchführung und eine fachkundige steuerliche Beratung von Anfang an unerlässlich – sowohl für die laufende Kanzleiführung als auch für Entscheidungen zu Fördermitteln und Krediten.
Sowohl für die Gewährung von Darlehen als auch für die Zuerkennung staatlicher Fördermittel ist ein durchdachter Finanzierungsplan erforderlich. Dieser muss Ziele, Strategien und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der geplanten Kanzlei nachvollziehbar darstellen und sowohl einmalige Gründungskosten als auch laufende Betriebsausgaben berücksichtigen.
Zu den typischen Einmalkosten der Kanzleigründung zählen insbesondere:
- Anmietung und Ausstattung der Kanzleiräume,
- Büro- und IT-Ausstattung,
- Anschaffung erforderlicher Fachliteratur,
- Ausgaben für externe Beratung,
- anfängliche Marketing- und Werbemaßnahmen,
- Mitgliedsbeiträge für juristische Online-Datenbanken,
Einführung spezialisierter Kanzleisoftware zur Akten- und Dokumentenverwaltung.
Im laufenden Kanzleibetrieb sind regelmäßig folgende Kostenpositionen einzuplanen:
- Personal- und Raumkosten,
- Kommunikationskosten (Telefon, Internet, Porto),
- Service- und Beratungskosten,
- allgemeine Bürokosten und Verbrauchsmaterial,
- Fort- und Weiterbildungskosten,
- Beiträge zu Berufsverbänden und Kammern,
- laufende Marketingkosten,
- Zins- und Tilgungsleistungen für Darlehen,
- Abschreibungen auf Kanzleiausstattung.
Eine realistische Kostenkalkulation ist entscheidend, um die wirtschaftliche Stabilität der Kanzlei zu sichern und unternehmerische Fehlentscheidungen in der Anfangsphase zu vermeiden.
Planen Sie die Gründung Ihrer Kanzlei und möchten Kosten sowie Finanzierung rechtssicher gestalten? Wir unterstützen Sie bei wirtschaftlichen, organisatorischen und berufsrechtlichen Fragestellungen rund um die Kanzleigründung.
Standort und Räumlichkeiten der Kanzlei als entscheidende Erfolgsfaktoren
Für die Wahl des Kanzleisitzes gelten grundsätzlich die gleichen Kriterien wie für wirtschaftlich erfolgreiche Dienstleistungsunternehmen. Zentrale Lagen, eine gute Verkehrsanbindung und genügend Parkmöglichkeiten verbessern die Sichtbarkeit und Erreichbarkeit der Kanzlei. Je nach Tätigkeitsschwerpunkt kann zudem die Nähe zu Gerichten und Behörden einen entscheidenden Standortvorteil darstellen.
Die Planung der Kanzleiräume sollte von Anfang an vorausschauend erfolgen.Technische Infrastruktur, etwa Telefonanlagen und Kanzleisoftware, muss kompatibel sein und Erweiterungen für zusätzliche Arbeitsplätze ermöglichen. Das Gleiche gilt für die Büroausstattung: Sie sollte so ausgewählt werden, dass ein späteres Wachstum der Kanzlei ohne komplette Neuanschaffungen umsetzbar ist.
Spezialisierte Anbieter für Kanzleiausstattung bieten unter anderem Fristenkalender, Kanzleimöbel und Roben an. Um Fixkosten zu senken, kann in der Startphase auch die Gründung einer Bürogemeinschaft erwogen werden, sofern die berufsrechtlichen Vorgaben zu Unabhängigkeit und Verschwiegenheit gewahrt bleiben.
Stehen Sie vor dem Schritt in die Selbstständigkeit als Rechtsanwalt? Wir unterstützen Sie bei allen berufsrechtlichen Fragen zur Kanzleigründung.
Kanzleigründung rechtssicher begleiten: Beratung durch Rechtsanwälte im Berufsrecht
Die Gründung einer Kanzlei stellt nicht nur einen beruflichen Meilenstein dar, sondern ist zugleich ein komplexes Vorhaben mit weitreichenden berufsrechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Folgen. Anwälte im Berufsrecht unterstützen gründende Kolleginnen und Kollegen gezielt dabei, die Kanzlei von Anfang an rechtssicher, strukturiert und zukunftsfähig zu etablieren.
Wir begleiten die Kanzleigründung ganzheitlich und praxisorientiert. Im Fokus steht die rechtskonforme Umsetzung der Vorgaben aus BRAO und BORA, abgestimmt auf das individuelle Kanzleikonzept. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Berufsrechtliche Prüfung der Kanzleigründung bereits in der Planungsphase
- Beratung zur Zulassung zur Anwaltschaft und zu kammerrechtlichen Pflichten
- Prüfung und Gestaltung der Kanzleipflicht und des Kanzleisitzes
- Unterstützung bei der berufsrechtskonformen Ausgestaltung der Kanzleiräume
- Bewertung geplanter Organisations- und Kooperationsmodelle
Eine funktionierende Kanzlei benötigt klare Strukturen. Wir helfen bei der Entwicklung einer belastbaren Kanzleiorganisation, die sowohl den praktischen Anforderungen des Kanzleialltags als auch den berufsrechtlichen Vorgaben gerecht wird. Dazu gehören:
- Konzeption interner Arbeits- und Kommunikationsprozesse
- Beratung zur Aktenführung, Fristenorganisation und Dokumentation
- Vorbereitung auf spätere Wachstums- und Compliance-Anforderungen
- Integration berufsrechtlicher Vorgaben in den täglichen Kanzleibetrieb
Besonders in der Gründungsphase besteht für Anwälte ein persönliches Haftungsrisiko. Wir unterstützen dabei, berufsrechtliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und systematisch zu reduzieren. Durch klare organisatorische Vorgaben und dokumentierte Strukturen legen wir die Grundlage für eine nachvollziehbare und rechtssichere Kanzleiführung.
Unsere Beratungsleistung endet nicht mit der Eröffnung der Kanzlei. Auf Wunsch begleiten wir gründende Anwältinnen und Anwälte auch nach dem Start weiter – etwa bei organisatorischen Anpassungen, personellem Wachstum oder der Weiterentwicklung berufsrechtlicher Strukturen.
Ziel ist es, eine Kanzlei zu schaffen, die nicht nur formalen Anforderungen entspricht, sondern dauerhaft stabil, effizient und berufsrechtskonform arbeitet.
Beginnen Sie Ihre Kanzlei rechtssicher und gut strukturiert. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch zur berufsrechtlichen Begleitung Ihrer Kanzleigründung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen sind für die Gründung einer Kanzlei zu erfüllen?
Voraussetzung ist die Zulassung zur Anwaltschaft bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer; zudem sind die berufsrechtlichen Vorgaben der BRAO und BORA zu beachten und der Kanzleisitz ordnungsgemäß anzuzeigen.
Ist für die Gründung einer Kanzlei ein strukturierter Finanzierungsplan erforderlich?
Ja. Für die Bewilligung von Darlehen und Fördermitteln ist ein strukturierter Finanzierungsplan erforderlich, der die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Kanzlei sowie die einmaligen und laufenden Kosten aufzeigt.
Welche berufsrechtlichen Anforderungen sind bei der Gründung einer Kanzlei besonders relevant?
Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Erreichbarkeit und eine ordnungsgemäß organisierte Kanzlei. Schon in der Gründungsphase müssen diese Vorgaben praktisch umgesetzt werden.
Welche Bedeutung hat das Berufsrecht für die Gründung einer Kanzlei?
Das anwaltliche Berufsrecht legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kanzleigründung fest. Fehler in der Organisation, beim Kanzleisitz oder in internen Abläufen können später zu berufsrechtlichen Verstößen führen.
Mit welchen Kosten ist bei der Gründung einer Kanzlei typischerweise zu rechnen?
Zu den häufigsten Kosten zählen die Anmietung von Kanzleiräumen, Büro- und IT‑Ausstattung, Fachliteratur, Kanzleisoftware, Versicherungen, Marketingkosten sowie laufende Ausgaben für Personal, Miete und Kommunikation.
Auf welche Weise lässt sich die Gründung einer Kanzlei finanzieren?
In der Regel wird die Finanzierung durch Eigenmittel, Bankkredite oder öffentliche Förderprogramme sichergestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich ein Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Ist für die Gründung einer Kanzlei ein strukturierter Finanzierungsplan erforderlich?
Ja. Für die Bewilligung von Darlehen und Fördermitteln ist ein strukturierter Finanzierungsplan erforderlich, der die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Kanzlei sowie die einmaligen und laufenden Kosten aufzeigt.
Welche Versicherungen sind bei der Gründung einer Kanzlei erforderlich?
Die Berufshaftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Zusätzlich sind Kranken-, Pflege-, Krankentagegeld- sowie Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen in der Regel empfehlenswert.
Welche Punkte sind bei der Einstellung von Mitarbeitenden zu berücksichtigen?
Bei der Einstellung von Mitarbeitenden sind unter anderem die Beantragung einer Betriebsnummer, die Anmeldung bei den Krankenkassen sowie die Information der Verwaltungsberufsgenossenschaft vorzunehmen.
Weshalb ist eine berufsrechtliche Beratung bei der Gründung einer Kanzlei ratsam?
Eine frühzeitige Beratung durch Rechtsanwälte im Berufsrecht verhindert organisatorische Fehler, reduziert Haftungsrisiken und bringt die Kanzlei von Anfang an rechtssicher aufgestellt.
Inhalts-
verzeichnis
Rechtliche Rahmenbedingungen für Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Erlaubte Rechtsformen gemäß der WPO
Interprofessionelle Kooperationen in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Erlaubte Beteiligungsmodelle bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Voraussetzungen für berufsfremde Gesellschafter
Internationale Beteiligungsstrukturen bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Juristische Beratung zu Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften