Freiberufler in Berufsausübungsgesellschaften: So stellen Sie rechtsicher einen Antrag auf Zulassung

  • Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen für den Antrag auf Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft nach aktueller Berufsrechtsreform.

  • Überblick über zulässige Rechtsformen, Gesellschafterstruktur, Gesellschaftsvertrag und weitere berufsrechtliche Anforderungen.

  • Darstellung des Zulassungsverfahrens bei der Rechtsanwaltskammer sowie typischer Fehlerquellen und strategischer Gestaltungsmöglichkeiten.

Prof. Dr. Volker Römermann, CSP

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Das Wichtigste im Überblick

  • Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen für den Antrag auf Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft nach aktueller Berufsrechtsreform.

  • Überblick über zulässige Rechtsformen, Gesellschafterstruktur, Gesellschaftsvertrag und weitere berufsrechtliche Anforderungen.

  • Darstellung des Zulassungsverfahrens bei der Rechtsanwaltskammer sowie typischer Fehlerquellen und strategischer Gestaltungsmöglichkeiten.

Freiberufler in Berufsausübungsgesellschaften: So stellen Sie rechtssicher einen Antrag auf Zulassung

Der Antrag auf Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft verlangt seit der Berufsrechtsreform erhöhte Sorgfalt in der rechtlichen Ausgestaltung. Aktuelle gesetzliche Vorgaben und fortlaufende berufsrechtliche Entwicklungen erfordern deshalb eine gründliche Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen.

Eine spezialisierte anwaltliche Begleitung reduziert typische Fehlerquellen und beugt Verzögerungen im Zulassungsverfahren vor.

Unsere Rechtsanwälte für Berufsrecht unterstützen Sie während des gesamten Zulassungsprozesses: von der Auswahl einer berufsrechtlich zulässigen Rechtsform über die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags bis zur erfolgreichen Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer, wobei alle aktuellen rechtlichen Anforderungen und Entwicklungen berücksichtigt werden.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Berufsrecht und unsere fundierte Kenntnis der Genehmigungspraxis, um eine rechtssichere Basis für die Anerkennung und den dauerhaften Bestand Ihrer Berufsausübungsgesellschaft zu schaffen.

Was versteht man unter einer Berufsausübungsgesellschaft?

Eine Berufsausübungsgesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Ziel die gemeinsame Ausübung des Rechtsanwaltsberufs darstellt.Nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) benötigt sie die Zulassung der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer.Nur mit dieser Zulassung ist die Gesellschaft berufsrechtlich berechtigt, anwaltlich tätig zu werden.

Seit der Berufsrechtsreform haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte umfassendere Möglichkeiten zur gesellschaftsrechtlichen Zusammenarbeit.Heute sind nahezu alle üblichen Rechtsformen zulässig, etwa GmbH, AG, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH & Co. KG sowie weitere nationale und europäische Gesellschaftsformen.Unter bestimmten berufsrechtlichen Voraussetzungen ist zudem eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer freier Berufe möglich.

Unsere Rechtsanwälte beraten umfassend in berufsrechtlichen Fragestellungen und begleiten Mandanten bei der Gründung, der Umwandlung sowie der Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften. Ziel ist es, komplexe rechtliche Anforderungen verlässlich umzusetzen und tragfähige, berufsrechtskonforme Strukturen zu etablieren.

Gesetzliche Grundlagen für die Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften

Die Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft ergibt sich aus dem komplexen Zusammenspiel von Berufs- und Gesellschaftsrecht, das zum 1. Januar 2025 nochmals novelliert wurde.

Als zentrale Rechtsquellen kommen insbesondere folgende Regelungen in Betracht:

  • die §§ 59f ff. der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in der jeweils geltenden Fassung als grundlegende gesetzliche Basis
  • die Berufsausübungsgesellschaftenverordnung (BRAO-BAG) mit ihren aktuellen Änderungen
  • die Satzungen der zuständigen Rechtsanwaltskammern, die fortlaufend angepasst werden
  • die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen der gewählten Rechtsform einschließlich der Reformen im Gesellschaftsrecht

Diese Regelwerke enthalten verbindliche Vorgaben etwa zur zulässigen Gesellschafterstruktur, zur Ausgestaltung der Geschäftsführung, zu den erforderlichen Berufshaftpflichtversicherungen sowie zur berufsrechtskonformen Firmierung; zudem regeln sie die formellen und materiellen Zulassungsvoraussetzungen sowie Anforderungen an die digitale Nachweisführung und die elektronische Antragstellung.

Schon geringfügige Abweichungen können Nachfragen der Kammern, Verzögerungen im Verfahren oder im Extremfall die Versagung der Zulassung zur Folge haben; deshalb ist eine sorgfältige und strukturierte rechtliche Vorbereitung unerlässlich.

Für wen ist eine Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft erforderlich?

Nach Abschluss der vollständigen Umsetzung der Berufsrechtsreform unterliegen Berufsausübungsgesellschaften grundsätzlich einer Zulassungspflicht, unabhängig von der gewählten Rechtsform. Die gesetzlichen Übergangsfristen sind mittlerweile verstrichen, sodass die Zulassungspflicht nun uneingeschränkt auch für bereits existierende Gesellschaften gilt.

Zulassungspflichtig sind vor allem die folgenden Gesellschaftsformen:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • weitere haftungsbeschränkende Rechtsformen

Diese Gesellschaften dürfen ihre anwaltliche Tätigkeit erst aufnehmen, nachdem die entsprechende Zulassung erteilt worden ist.

Gesellschaften, bei denen die Haftung der einzelnen Personen nicht durch die Rechtsform begrenzt wird, fallen dagegen nicht zwingend unter die Zulassungspflicht. Hierzu zählen insbesondere:

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)
  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG)

Für diese Gesellschaftsformen besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig eine Zulassung zu beantragen, was in der Praxis strategische Vorteile bringen kann, etwa hinsichtlich Außenauftritt, Haftungsstruktur oder interdisziplinärer Zusammenarbeit.

Der Zulassungsantrag ist bei der für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Rechtsanwaltskammer einzureichen; er muss vor der Aufnahme der anwaltlichen Berufsausübung gestellt und vollständig genehmigt sein.

Ob verpflichtende Zulassung, freiwillige Anerkennung oder strategische Umstrukturierung – die Entscheidung für den passenden Weg bestimmt die Rechtssicherheit und Zukunftsfähigkeit Ihrer Kanzleistruktur.

Detaillierte Zulassungsvoraussetzungen für Berufsausübungsgesellschaften

Die Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft setzt voraus, dass klar definierte berufsrechtliche Anforderungen erfüllt werden. Maßgeblich sind dabei die geltenden Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie ergänzende berufsrechtliche Vorgaben. Bereits vor der Stellung des Zulassungsantrags sollten alle Anforderungen sorgfältig geprüft und rechtssicher umgesetzt werden.

Gesellschaftszweck
Der Gesellschaftszweck muss ausdrücklich auf die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufs ausgerichtet sein. Diese Zweckbestimmung ist klar im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung zu verankern und stellt eine zentrale Zulassungsvoraussetzung dar.

Gesellschafterstruktur
Grundsätzlich können sich Freiberufler an einer Berufsausübungsgesellschaft beteiligen, während Gewerbetreibende als Gesellschafter ausgeschlossen bleiben.

Mehrheitsanforderungen in Bezug auf Kapital- oder Stimmrechte bestehen nicht mehr, sofern die Gesellschaft nicht unter der Bezeichnung „Rechtsanwaltsgesellschaft“ firmieren soll. Dies eröffnet zusätzliche Gestaltungsspielräume, die jedoch einer präzisen Ausgestaltung im Gesellschaftsvertrag bedürfen.

Geschäftsführung
Die Geschäftsführung muss mindestens einen vertretungsberechtigten Rechtsanwalt umfassen. Außerdem dürfen Geschäftsführer ausschließlich freie Berufe ausüben. Die Zusammensetzung der Geschäftsführung ist berufsrechtlich besonders sensibel und wird im Zulassungsverfahren regelmäßig von der zuständigen Kammer geprüft.

Einhaltung der Berufspflichten und Compliance
Die anwaltlichen Berufspflichten sind durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag abzusichern. Ergänzend gelten erweiterte Compliance-Anforderungen nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), beispielsweise hinsichtlich interner Zuständigkeiten und der Benennung eines Berufsrechtsbeauftragten.

Sollten gesellschaftsrechtliche Regelungen mit berufsrechtlichen Vorgaben kollidieren, hat das Berufsrecht Vorrang.

Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung.

Für Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung (z. B. GmbH oder PartG mbB) gelten die folgenden Mindestdeckungssummen:

  • mehr als zehn Berufsträger: 2,5 Mio. Euro je Versicherungsfall

  • zehn oder weniger Berufsträger: 1 Mio. Euro je Versicherungsfall

Für Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung liegt die Mindestdeckungssumme bei 500.000 Euro je Versicherungsfall.

Vor dem Hintergrund zunehmender digitaler Risiken kann zudem der Abschluss einer Cyber-Versicherung ratsam sein.

Firmierung
Die Firma der Berufsausübungsgesellschaft muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und darf insbesondere nicht irreführend sein. Berufsrechtlich geschützte Bezeichnungen dürfen nur verwendet werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
 
Die Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft bestimmt nicht nur, ob sie genehmigt oder abgelehnt wird, sondern beeinflusst zugleich Aufbau, Haftungsregelungen und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Kanzlei. Überlassen Sie die Gestaltung Ihrer Gesellschaft nicht dem Zufall: Gestalten Sie sie bewusst – berufsrechtskonform, belastbar und zukunftsorientiert.

Ihr Fahrplan zur erfolgreichen Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft

Die Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft erfolgt nach einem klar gegliederten, vollständig digital abgewickelten Verfahren. Eine gründliche Vorbereitung sowie eine strategische Begleitung sind entscheidend, um Verzögerungen, Rückfragen der Kammer oder formale Beanstandungen zu vermeiden.

Berufsrechtliche Analyse und strategische Vorbereitung

Zu Beginn steht eine individuelle berufsrechtliche Prüfung. Ziel ist es, die geplante Gesellschaft rechtlich belastbar und zukunftsorientiert zu gestalten. Dazu zählen insbesondere:

  • Analyse der persönlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage
  • Klarstellung der strategischen Zielsetzungen der Gesellschaft
  • Erarbeitung eines individuell zugeschnittenen berufsrechtlichen Konzepts
  • Auswahl der geeigneten Rechtsform
  • Festlegung einer zulässigen Gesellschafter- und Beteiligungsstruktur

Diese Phase ist maßgeblich für die spätere Genehmigungsfähigkeit des Zulassungsantrags.

Erforderliche Unterlagen für den Zulassungsantrag

Nach der aktuellen Rechtslage sind für den Antrag auf Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft umfangreiche digitale Unterlagen einzureichen. Dazu gehören insbesondere:

  • vollständig ausgefülltes und elektronisch signiertes Antragsformular der zuständigen Rechtsanwaltskammer
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung als beglaubigte elektronische Abschrift
  • Gesellschafterliste mit Angaben zu den Berufen sowie zu Anteils- und Stimmrechtsverhältnissen
  • elektronischer Handelsregisterauszug oder Entwurf der Handelsregisteranmeldung
  • Nachweis über die Bestellung der Geschäftsführer
  • digitaler Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe von Versicherungssumme und Deckungsumfang
  • erweiterte berufsrechtliche Erklärung nach § 59i BRAO
  • elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigungen der berufsständischen Kammern
  • aktueller Auszug aus dem Transparenzregister
  • Verzeichnis der Zweigstellen und digitalen Auftritte (Website, Social Media)
  • Dokumentation der IT-Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Mandantengeheimnissen

Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder über das zentrale Kammerportal.

Ablauf des Zulassungsverfahrens

Nach Eingang des Antrags durchläuft das Zulassungsverfahren mehrere Stationen:

  • elektronische Antragstellung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer
  • Online-Zahlung der Verwaltungsgebühr (derzeit 600 Euro für die Erstzulassung)
  • automatisierte formale Vorprüfung
  • inhaltliche Prüfung durch die Kammer
  • Beantwortung möglicher Rückfragen über das elektronische Kommunikationssystem
  • digitale Erteilung der Zulassung
  • automatische Eintragung in das Berufsregister sowie Verknüpfung mit dem Handelsregister

Durch die vollständige Digitalisierung hat sich die Bearbeitungszeit deutlich verkürzt. Ein zügiger Abschluss hängt jedoch weiterhin entscheidend von der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Unsere Kompetenz im Berufsrecht für Ihre erfolgreiche Zulassung

Als auf das Berufsrecht der Rechtsanwälte spezialisierte Kanzlei bringen wir umfangreiche Praxis in der Beratung und Begleitung von Berufsausübungsgesellschaften mit. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Betreuung komplexer gesellschaftsrechtlicher Sachverhalte sowie in der verlässlichen Umsetzung der derzeitigen berufsrechtlichen Vorgaben.

Diese enge Verwurzelung in normativen Entwicklungen fließt direkt in unsere Praxisberatung ein und verschafft Mandanten ein hohes Maß an rechtlicher Sicherheit und planungssicherer Orientierung.

Unser anwaltliches Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • strategische Beratung zur Auswahl der optimalen Rechtsform für die Berufsausübungsgesellschaft
  • Erarbeitung individuell zugeschnittener berufsrechtlicher Konzepte
  • Erstellung sowie Prüfung aller erforderlichen Zulassungsunterlagen
  • direkte Abstimmung und Kommunikation mit der zuständigen Rechtsanwaltskammer
  • umfassende Begleitung des Verfahrens bis zur erfolgreichen Erteilung der Zulassung

Unser Ziel ist stets die Schaffung einer genehmigungsfähigen, belastbaren und zukunftsorientierten Struktur, die sowohl den berufsrechtlichen Vorgaben als auch den wirtschaftlichen Zielen der Beteiligten entspricht.

Die Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft ist kein Routineakt, sondern eine strategische Weichenstellung für die Zukunft Ihrer Kanzlei. Vertrauen Sie auf fundierte berufsrechtliche Expertise und gestalten Sie Ihre Gesellschaft von Anfang an rechtssicher und tragfähig.

Häufig gestellte Fragen

Welche Berufsgruppen können sich an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beteiligen?

An einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können sich insbesondere Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte sowie Rechtsanwälte beteiligen. Zudem sind auch Personen zulässig, mit denen eine gemeinsame Berufsausübung nach § 44b Abs. 2 WPO möglich ist.

Welche Rechtsformen kommen für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Frage?

Erlaubt sind unter anderem Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), Personengesellschaften (z. B. OHG, KG), Partnerschaftsgesellschaften, die GmbH & Co. KG sowie europäische Rechtsformen wie die SE, vorausgesetzt, die berufsrechtlichen Vorgaben werden eingehalten.

Welche Mehrheitsanforderungen gelten für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften?

Die Mehrheit der Gesellschaftsanteile und der Stimmrechte muss bei Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften liegen. Damit wird der überragende fachliche Einfluss der Wirtschaftsprüfer langfristig gewährleistet.

Ist eine Beteiligung von Nicht-Berufsträgern an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft möglich?

Beteiligungen durch Nicht-Berufsträger sind nur in sehr eingeschränktem Umfang erlaubt. Insbesondere dürfen bei bestimmten Rechtsformen nicht tätige Gesellschafter höchstens 25 % der Kapitalanteile halten. Eine rein kapitalmäßige Beteiligung ist ausgeschlossen.

Welche konkreten Rechtsformen stehen zur Verfügung?

Freiberufler können ihre Tätigkeit rechtssicher als Einzelanwalt, in der GbR, PartG oder PartG mbB sowie über Kapital- oder Handelsgesellschaften wie GmbH, UG, AG, KG oder GmbH & Co. KG organisieren.

Wie viel Zeit beansprucht das Zulassungsverfahren für eine Berufsausübungsgesellschaft?

Nach vollständiger Antragstellung liegt die Bearbeitungsdauer in der Regel bei bis zu zwei Monaten; sie richtet sich nach der jeweiligen zuständigen Kammer und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Mit welchen Kosten ist beim Zulassungsverfahren zu rechnen?

Bei der Erstzulassung ist regelmäßig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 600 Euro zu entrichten. Zusätzlich können gegebenenfalls Kosten für notarielle Leistungen sowie für rechtliche Beratung anfallen.

Welche Kammer ist für die Erteilung der Zulassung zuständig?

Die Zulassung ist bei der für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Rechtsanwaltskammer beziehungsweise bei der jeweils zuständigen berufsständischen Kammer zu beantragen.

Welche Formen der interdisziplinären Zusammenarbeit sind möglich?

Freiberufler dürfen unter bestimmten berufsrechtlichen Voraussetzungen interdisziplinär kooperieren, beispielsweise mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern, sofern die einschlägige Berufsordnung dies gestattet und die Berufspflichten eingehalten werden.

Wie läuft der Antragsprozess, wenn mehrere Standorte vorliegen?

Bei mehreren Standorten ist eine zentrale Zulassung erforderlich. Zudem sind die Zweigstellen anzumelden und in das Berufsregister einzutragen.

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