Freiberufler in Berufsausübungsgesellschaften: So stellen Sie rechtsicher einen Antrag auf Zulassung
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Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen für den Antrag auf Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft nach aktueller Berufsrechtsreform.
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Überblick über zulässige Rechtsformen, Gesellschafterstruktur, Gesellschaftsvertrag und weitere berufsrechtliche Anforderungen.
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Darstellung des Zulassungsverfahrens bei der Rechtsanwaltskammer sowie typischer Fehlerquellen und strategischer Gestaltungsmöglichkeiten.

Prof. Dr. Volker Römermann, CSP
Das Wichtigste im Überblick
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Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen für den Antrag auf Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft nach aktueller Berufsrechtsreform.
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Überblick über zulässige Rechtsformen, Gesellschafterstruktur, Gesellschaftsvertrag und weitere berufsrechtliche Anforderungen.
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Darstellung des Zulassungsverfahrens bei der Rechtsanwaltskammer sowie typischer Fehlerquellen und strategischer Gestaltungsmöglichkeiten.
Freiberufler in Berufsausübungsgesellschaften: So stellen Sie rechtssicher einen Antrag auf Zulassung
Der Antrag auf Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft verlangt seit der Berufsrechtsreform erhöhte Sorgfalt in der rechtlichen Ausgestaltung. Aktuelle gesetzliche Vorgaben und fortlaufende berufsrechtliche Entwicklungen erfordern deshalb eine gründliche Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen.
Eine spezialisierte anwaltliche Begleitung reduziert typische Fehlerquellen und beugt Verzögerungen im Zulassungsverfahren vor.
Unsere Rechtsanwälte für Berufsrecht unterstützen Sie während des gesamten Zulassungsprozesses: von der Auswahl einer berufsrechtlich zulässigen Rechtsform über die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags bis zur erfolgreichen Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer, wobei alle aktuellen rechtlichen Anforderungen und Entwicklungen berücksichtigt werden.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Berufsrecht und unsere fundierte Kenntnis der Genehmigungspraxis, um eine rechtssichere Basis für die Anerkennung und den dauerhaften Bestand Ihrer Berufsausübungsgesellschaft zu schaffen.
Was versteht man unter einer Berufsausübungsgesellschaft?
Eine Berufsausübungsgesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Ziel die gemeinsame Ausübung des Rechtsanwaltsberufs darstellt.Nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) benötigt sie die Zulassung der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer.Nur mit dieser Zulassung ist die Gesellschaft berufsrechtlich berechtigt, anwaltlich tätig zu werden.
Seit der Berufsrechtsreform haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte umfassendere Möglichkeiten zur gesellschaftsrechtlichen Zusammenarbeit.Heute sind nahezu alle üblichen Rechtsformen zulässig, etwa GmbH, AG, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH & Co. KG sowie weitere nationale und europäische Gesellschaftsformen.Unter bestimmten berufsrechtlichen Voraussetzungen ist zudem eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer freier Berufe möglich.
Unsere Rechtsanwälte beraten umfassend in berufsrechtlichen Fragestellungen und begleiten Mandanten bei der Gründung, der Umwandlung sowie der Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften. Ziel ist es, komplexe rechtliche Anforderungen verlässlich umzusetzen und tragfähige, berufsrechtskonforme Strukturen zu etablieren.
Gesetzliche Grundlagen für die Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften
Die Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft ergibt sich aus dem komplexen Zusammenspiel von Berufs- und Gesellschaftsrecht, das zum 1. Januar 2025 nochmals novelliert wurde.
Als zentrale Rechtsquellen kommen insbesondere folgende Regelungen in Betracht:
- die §§ 59f ff. der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in der jeweils geltenden Fassung als grundlegende gesetzliche Basis
- die Berufsausübungsgesellschaftenverordnung (BRAO-BAG) mit ihren aktuellen Änderungen
- die Satzungen der zuständigen Rechtsanwaltskammern, die fortlaufend angepasst werden
- die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen der gewählten Rechtsform einschließlich der Reformen im Gesellschaftsrecht
Diese Regelwerke enthalten verbindliche Vorgaben etwa zur zulässigen Gesellschafterstruktur, zur Ausgestaltung der Geschäftsführung, zu den erforderlichen Berufshaftpflichtversicherungen sowie zur berufsrechtskonformen Firmierung; zudem regeln sie die formellen und materiellen Zulassungsvoraussetzungen sowie Anforderungen an die digitale Nachweisführung und die elektronische Antragstellung.
Schon geringfügige Abweichungen können Nachfragen der Kammern, Verzögerungen im Verfahren oder im Extremfall die Versagung der Zulassung zur Folge haben; deshalb ist eine sorgfältige und strukturierte rechtliche Vorbereitung unerlässlich.
Für wen ist eine Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft erforderlich?
Detaillierte Zulassungsvoraussetzungen für Berufsausübungsgesellschaften
Die Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft setzt voraus, dass klar definierte berufsrechtliche Anforderungen erfüllt werden. Maßgeblich sind dabei die geltenden Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie ergänzende berufsrechtliche Vorgaben. Bereits vor der Stellung des Zulassungsantrags sollten alle Anforderungen sorgfältig geprüft und rechtssicher umgesetzt werden.
Gesellschaftszweck
Der Gesellschaftszweck muss ausdrücklich auf die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufs ausgerichtet sein. Diese Zweckbestimmung ist klar im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung zu verankern und stellt eine zentrale Zulassungsvoraussetzung dar.
Gesellschafterstruktur
Grundsätzlich können sich Freiberufler an einer Berufsausübungsgesellschaft beteiligen, während Gewerbetreibende als Gesellschafter ausgeschlossen bleiben.
Mehrheitsanforderungen in Bezug auf Kapital- oder Stimmrechte bestehen nicht mehr, sofern die Gesellschaft nicht unter der Bezeichnung „Rechtsanwaltsgesellschaft“ firmieren soll. Dies eröffnet zusätzliche Gestaltungsspielräume, die jedoch einer präzisen Ausgestaltung im Gesellschaftsvertrag bedürfen.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung muss mindestens einen vertretungsberechtigten Rechtsanwalt umfassen. Außerdem dürfen Geschäftsführer ausschließlich freie Berufe ausüben. Die Zusammensetzung der Geschäftsführung ist berufsrechtlich besonders sensibel und wird im Zulassungsverfahren regelmäßig von der zuständigen Kammer geprüft.
Einhaltung der Berufspflichten und Compliance
Die anwaltlichen Berufspflichten sind durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag abzusichern. Ergänzend gelten erweiterte Compliance-Anforderungen nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), beispielsweise hinsichtlich interner Zuständigkeiten und der Benennung eines Berufsrechtsbeauftragten.
Sollten gesellschaftsrechtliche Regelungen mit berufsrechtlichen Vorgaben kollidieren, hat das Berufsrecht Vorrang.
Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung.
Für Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung (z. B. GmbH oder PartG mbB) gelten die folgenden Mindestdeckungssummen:
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mehr als zehn Berufsträger: 2,5 Mio. Euro je Versicherungsfall
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zehn oder weniger Berufsträger: 1 Mio. Euro je Versicherungsfall
Für Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung liegt die Mindestdeckungssumme bei 500.000 Euro je Versicherungsfall.
Vor dem Hintergrund zunehmender digitaler Risiken kann zudem der Abschluss einer Cyber-Versicherung ratsam sein.
Die Firma der Berufsausübungsgesellschaft muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und darf insbesondere nicht irreführend sein. Berufsrechtlich geschützte Bezeichnungen dürfen nur verwendet werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ihr Fahrplan zur erfolgreichen Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft
Unsere Kompetenz im Berufsrecht für Ihre erfolgreiche Zulassung
Häufig gestellte Fragen
Welche Berufsgruppen können sich an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beteiligen?
An einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können sich insbesondere Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte sowie Rechtsanwälte beteiligen. Zudem sind auch Personen zulässig, mit denen eine gemeinsame Berufsausübung nach § 44b Abs. 2 WPO möglich ist.
Welche Rechtsformen kommen für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Frage?
Erlaubt sind unter anderem Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), Personengesellschaften (z. B. OHG, KG), Partnerschaftsgesellschaften, die GmbH & Co. KG sowie europäische Rechtsformen wie die SE, vorausgesetzt, die berufsrechtlichen Vorgaben werden eingehalten.
Welche Mehrheitsanforderungen gelten für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften?
Die Mehrheit der Gesellschaftsanteile und der Stimmrechte muss bei Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften liegen. Damit wird der überragende fachliche Einfluss der Wirtschaftsprüfer langfristig gewährleistet.
Ist eine Beteiligung von Nicht-Berufsträgern an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft möglich?
Beteiligungen durch Nicht-Berufsträger sind nur in sehr eingeschränktem Umfang erlaubt. Insbesondere dürfen bei bestimmten Rechtsformen nicht tätige Gesellschafter höchstens 25 % der Kapitalanteile halten. Eine rein kapitalmäßige Beteiligung ist ausgeschlossen.
Welche konkreten Rechtsformen stehen zur Verfügung?
Freiberufler können ihre Tätigkeit rechtssicher als Einzelanwalt, in der GbR, PartG oder PartG mbB sowie über Kapital- oder Handelsgesellschaften wie GmbH, UG, AG, KG oder GmbH & Co. KG organisieren.
Wie viel Zeit beansprucht das Zulassungsverfahren für eine Berufsausübungsgesellschaft?
Mit welchen Kosten ist beim Zulassungsverfahren zu rechnen?
Welche Kammer ist für die Erteilung der Zulassung zuständig?
Welche Formen der interdisziplinären Zusammenarbeit sind möglich?
Freiberufler dürfen unter bestimmten berufsrechtlichen Voraussetzungen interdisziplinär kooperieren, beispielsweise mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern, sofern die einschlägige Berufsordnung dies gestattet und die Berufspflichten eingehalten werden.
Wie läuft der Antragsprozess, wenn mehrere Standorte vorliegen?
Bei mehreren Standorten ist eine zentrale Zulassung erforderlich. Zudem sind die Zweigstellen anzumelden und in das Berufsregister einzutragen.
Inhalts-
verzeichnis
Was versteht man unter einer Berufsausübungsgesellschaft?
Gesetzliche Grundlagen für die Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften
Für wen ist eine Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft erforderlich?
Detaillierte Zulassungsvoraussetzungen für Berufsausübungsgesellschaften
Ihr Fahrplan zur erfolgreichen Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft
Unsere Kompetenz im Berufsrecht für Ihre erfolgreiche Zulassung