Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: berufsrechtliche Herausforderungen
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Berufsrechtliche Vorgaben: Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unterliegen strengen Regeln der Wirtschaftsprüferordnung.
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Struktur und Gestaltung: Rechtsform, Gesellschafterstruktur und Stimmrechte müssen berufsrechtskonform ausgestaltet werden.
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Besondere Risiken: Compliance-, Haftungs- und internationale Anforderungen erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Prof. Dr. Volker Römermann, CSP
Das Wichtigste im Überblick
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Berufsrechtliche Vorgaben: Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unterliegen strengen Regeln der Wirtschaftsprüferordnung.
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Struktur und Gestaltung: Rechtsform, Gesellschafterstruktur und Stimmrechte müssen berufsrechtskonform ausgestaltet werden.
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Besondere Risiken: Compliance-, Haftungs- und internationale Anforderungen erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung.
Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: berufsrechtliche Fragestellungen und Herausforderungen
Die Beteiligung an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellt für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte einen wichtigen Schritt in der beruflichen Entwicklung dar. Bestehende Gesellschaften sehen sich dabei zugleich der Herausforderung gegenüber, ihre Gesellschafterstruktur zu erweitern oder Nachfolgen zu regeln, ohne berufsrechtliche Vorgaben zu verletzen.
Beteiligungsmodelle im Bereich der Wirtschaftsprüfung bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen unternehmerischen Interessen und strengen regulatorischen Vorgaben. Regelungen zur Gesellschafterstruktur, zur Geschäftsführung und zur interprofessionellen Zusammenarbeit lassen nur begrenzte Gestaltungsspielräume und führen in der Praxis häufig zu rechtlichen Unsicherheiten.
Der Beitrag erläutert die zentralen berufsrechtlichen Rahmenbedingungen, typische Problemfelder sowie bewährte Gestaltungsansätze bei Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und zeigt auf, worauf in der Praxis besonders geachtet werden sollte.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Als rechtliche Grundlage für Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dient die Wirtschaftsprüferordnung (WPO). Zentrale Norm ist § 28 WPO, der die Voraussetzungen für die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestimmt und zugleich die wesentlichen berufsrechtlichen Rahmenbedingungen für Beteiligungsstrukturen festlegt. Die WPO enthält zahlreiche zwingende Vorgaben, die bei der Aufnahme neuer Gesellschafter oder bei Investitionen in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu beachten sind. Zu den zentralen Punkten der rechtlichen Regelungen gehören insbesondere:
- Mehrheitsbeteiligung: Die Mehrheit der Anteile muss Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gehören.
- Stimmrechtsmehrheit: Die Mehrheit der Stimmrechte muss gemeinsam Wirtschaftsprüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, EU- oder EWR-Abschlussprüfern oder vergleichbaren Prüfungsgesellschaften zustehen.
- Beschränkung externer Beteiligungen: Bei Kapitalgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien dürfen nicht in der Gesellschaft tätige Gesellschafter weniger als 25 % der Anteile am Nennkapital oder der eingetragenen Kommanditeinlagen halten.
- Verbot der Treuhand: Gesellschaftsanteile dürfen nicht treuhänderisch für Dritte gehalten werden.
- Beschränkung der Gesellschafterrechte: Der Gesellschaftsvertrag muss vorsehen, dass Gesellschafterrechte ausschließlich von Berufsangehörigen oder von EU-/EWR-Abschlussprüfern ausgeübt werden dürfen.
Diese Regelungen schränken die Gestaltungsfreiheit deutlich ein und machen eine sorgfältige berufsrechtliche Prüfung jeder Beteiligungsstruktur notwendig.
Erlaubte Rechtsformen gemäß der WPO
Die WPO gestattet Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in europäischen Rechtsformen, in Rechtsformen nach deutschem Recht sowie in bestimmten Rechtsformen anderer EU- oder EWR-Staaten.
- Europäische Gesellschaft (SE)
GmbH & Co. KG - Kapitalgesellschaften, etwa GmbH oder AG
- Personengesellschaften, beispielsweise OHG oder KG
Selbst bei grundsätzlich zulässigen Rechtsformen muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die konkrete Ausgestaltung den berufsrechtlichen Vorgaben der WPO genügt.
Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bedürfen einer sorgfältigen Abstimmung zwischen Berufsrecht, Gesellschaftsrecht und Anerkennungspraxis. Lassen Sie geplante oder bestehende Beteiligungsmodelle im berufsrechtlichen Bereich anwaltlich prüfen und rechtssicher gestalten.
Interprofessionelle Kooperationen in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Erlaubte Beteiligungsmodelle bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Die Ausgestaltung von Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erfordert ein genaues Verständnis der berufsrechtlich zulässigen Modelle sowie ihrer rechtlichen Grenzen. Dabei spielen vor allem die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) eine entscheidende Rolle, da sie den rechtlichen Rahmen vorgeben und gleichzeitig differenzierte Gestaltungsoptionen ermöglichen.
Als zentraler Ansatzpunkt jeder Beteiligungsstruktur gilt die Wahl der geeigneten Rechtsform. In Frage kommen beispielsweise GmbH, AG, Partnerschaftsgesellschaften sowie Personengesellschaften wie OHG oder KG, wobei jede Rechtsform unterschiedliche haftungs-, gesellschafts- und berufsrechtliche Folgen nach sich zieht, die mit den wirtschaftlichen Zielen, der geplanten Gesellschafterstruktur und der langfristigen strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Einklang gebracht werden müssen.
Besonders wichtig sind die berufsrechtlichen Vorgaben zu den Mehrheitsverhältnissen bei Kapital- und Stimmrechten. Nach der Wirtschaftsprüferordnung müssen Wirtschaftsprüfer in den Organen der Gesellschaft die Mehrheit sowohl der Anteile als auch der Stimmrechte halten, was insbesondere bei der Einbindung von Gesellschaftern anderer Berufsgruppen zu komplexen Herausforderungen führen kann.
Gleichwohl bestehen in der Praxis verschiedene Gestaltungsoptionen; so sind etwa unterschiedliche Anteilsklassen, abweichende Stimmrechtsregelungen oder gestaffelte Gewinnverteilungen denkbar. Maßgeblich bleibt jedoch immer, dass der berufsrechtlich erforderliche dominierende Einfluss der Wirtschaftsprüfer auf die Gesellschaft sichergestellt ist.
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Juristische Beratung zu Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Häufig gestellte Fragen
Welche Berufsgruppen können sich an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beteiligen?
An einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können sich insbesondere Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte sowie Rechtsanwälte beteiligen. Zudem sind auch Personen zulässig, mit denen eine gemeinsame Berufsausübung nach § 44b Abs. 2 WPO möglich ist.
Welche Rechtsformen kommen für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Frage?
Erlaubt sind unter anderem Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), Personengesellschaften (z. B. OHG, KG), Partnerschaftsgesellschaften, die GmbH & Co. KG sowie europäische Rechtsformen wie die SE, vorausgesetzt, die berufsrechtlichen Vorgaben werden eingehalten.
Welche Mehrheitsanforderungen gelten für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften?
Die Mehrheit der Gesellschaftsanteile und der Stimmrechte muss bei Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften liegen. Damit wird der überragende fachliche Einfluss der Wirtschaftsprüfer langfristig gewährleistet.
Ist eine Beteiligung von Nicht-Berufsträgern an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft möglich?
Beteiligungen durch Nicht-Berufsträger sind nur in sehr eingeschränktem Umfang erlaubt. Insbesondere dürfen bei bestimmten Rechtsformen nicht tätige Gesellschafter höchstens 25 % der Kapitalanteile halten. Eine rein kapitalmäßige Beteiligung ist ausgeschlossen.
Welche Haftungsrisiken ergeben sich bei einer Beteiligung an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft?
Die Haftungsrisiken ergeben sich in hohem Maße aus der gewählten Rechtsform, der Position in den Organen sowie aus Organisations- und Aufsichtsfehlern.
Darüber hinaus bestehen berufsrechtliche Haftungs- und Sanktionsgefahren gegenüber der Berufsaufsicht.
Welche Versicherungspflichten bestehen für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften?
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen eine Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlich festgelegten Mindestversicherungssummen abschließen und dauerhaft unterhalten. Diese Versicherung ist Voraussetzung für die Anerkennung und den Bestand der Gesellschaft.
Welche speziellen Regelungen sind bei grenzüberschreitenden Beteiligungen zu beachten?
Auf welche Weise lässt sich die Nachfolge in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft regeln?
Bei der Nachfolgeplanung ist besondere Sorgfalt geboten. Der Gesellschaftsvertrag sollte eindeutige Regelungen zum Ausscheiden von Gesellschaftern, zur Bewertung von Anteilen und zu den Übertragungsmodalitäten vorsehen, wobei die berufsrechtlichen Vorgaben jederzeit zu beachten sind.
Wie gestaltet sich das Verfahren zur Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft?
Die Anerkennung wird auf Antrag bei der zuständigen Wirtschaftsprüferkammer erteilt. Dabei werden unter anderem Rechtsform, Gesellschafterstruktur, Geschäftsführung, Versicherungsschutz und der Gesellschaftsvertrag geprüft.
Dürfen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Beteiligungen an anderen Unternehmen eingehen?
Inhalts-
verzeichnis
Rechtliche Rahmenbedingungen für Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Erlaubte Rechtsformen gemäß der WPO
Interprofessionelle Kooperationen in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Erlaubte Beteiligungsmodelle bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Voraussetzungen für berufsfremde Gesellschafter
Internationale Beteiligungsstrukturen bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Juristische Beratung zu Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften