Beteiligungen an Steuerberatungsgesellschaften

  • Beteiligungen an Steuerberatungsgesellschaften unterliegen strengen berufsrechtlichen Vorgaben zu Gesellschaftern, Stimmrechten und Mitwirkung.

  • Seit der Reform 2022 bestehen mehr Rechtsform- und Kooperationsmöglichkeiten.

  • Eine rechtssichere Gestaltung ist wichtig, um Haftungs- und Genehmigungsrisiken zu vermeiden.

Prof. Dr. Volker Römermann, CSP

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Das Wichtigste im Überblick

 

  • Beteiligungen an Steuerberatungsgesellschaften unterliegen strengen berufsrechtlichen Vorgaben zu Gesellschaftern, Stimmrechten und Mitwirkung.

  • Seit der Reform 2022 bestehen mehr Rechtsform- und Kooperationsmöglichkeiten.

  • Eine rechtssichere Gestaltung ist wichtig, um Haftungs- und Genehmigungsrisiken zu vermeiden.

Beteiligungen an Steuerberatungsgesellschaften: Chancen und rechtliche Anforderungen

Die Beteiligung an einer Steuerberatungsgesellschaft stellt für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer einen zentralen Schritt in der beruflichen Weiterentwicklung dar.

Zugleich handelt es sich um ein berufsrechtlich sensibles Vorhaben.

Das Berufsrecht der steuerberatenden Berufe formuliert klare Anforderungen an Gesellschafterstrukturen, Stimmrechtsregelungen, Gewinnverteilungen und Einflussmöglichkeiten.

Fehlgestaltungen in der rechtlichen Ausgestaltung können zu berufsaufsichtsrechtlichen Beanstandungen, Genehmigungsproblemen oder erheblichen Haftungsrisiken führen.

Eine frühzeitige und fundierte berufsrechtliche Beratung ist deshalb unverzichtbar.

Unsere Rechtsanwälte im Berufsrecht unterstützen Sie umfassend bei der rechtssicheren Strukturierung von Beteiligungen, bei der Abstimmung mit Berufsaufsichtsbehörden sowie bei der nachhaltigen Ausgestaltung von Gesellschaftsmodellen.

Auf diese Weise schaffen Sie eine belastbare Grundlage für Ihre berufliche Zukunft.

Berufsrechtliche Rahmenbedingungen für Steuerberatungsgesellschaften

Das berufsrechtliche Regelwerk für Steuerberatungsgesellschaften besteht aus Gesetzen, Verordnungen und berufsständischen Vorschriften, die zusammen den verbindlichen Rahmen für Beteiligung, Organisation und Leitung solcher Gesellschaften bilden.

Kernstück ist das Steuerberatungsgesetz (StBerG), das die grundlegenden Voraussetzungen für Steuerberatungsgesellschaften und deren Gesellschafter definiert; besonders relevant sind hierbei §§ 49 bis 55 StBerG, die detaillierte Vorgaben zu Gesellschaftsstruktur, Beteiligungsverhältnissen und Geschäftsführung enthalten, ergänzt durch § 57 StBerG zur Regelung der allgemeinen Berufspflichten der Rechtsanwälte.

Ebenfalls von Bedeutung ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die die Vergütung steuerberatender Leistungen festlegt und damit indirekt Auswirkungen auf Beteiligungsmodelle innerhalb von Steuerberatungsgesellschaften hat, etwa bei Gewinnverteilung oder der Bewertung von Gesellschaftsanteilen.

Ergänzend konkretisiert die Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB) die gesetzlichen Vorgaben und ist insbesondere im Zusammenhang mit Anerkennungsverfahren der Steuerberaterkammer, formalen Anforderungen sowie den zugehörigen Antragsprozessen relevant.

Die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) ergänzt das gesetzliche Regelwerk durch berufsständische Standards und enthält Regelungen zur Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit, zur Vermeidung von Interessenkonflikten sowie zur Ausgestaltung beruflicher Zusammenarbeit, die bei Beteiligungen an Steuerberatungsgesellschaften zwingend zu beachten sind.

Darüber hinaus haben verschiedene Hinweise und Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer in der Praxis eine wichtige Bedeutung; auch wenn sie keine unmittelbar verbindliche Rechtswirkung entfalten, fließen sie bei der berufsrechtlichen Bewertung durch Aufsichtsbehörden regelmäßig ein.

Für eine rechtssichere Beteiligung an einer Steuerberatungsgesellschaft ist es daher notwendig, die Wechselwirkungen dieser unterschiedlichen Regelwerke umfassend zu berücksichtigen und fachlich fundiert umzusetzen.

Wenn Sie den Eintritt in eine Steuerberatungsgesellschaft, den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder die Neuordnung bestehender Beteiligungsstrukturen planen, empfiehlt sich frühzeitig eine Beratung durch einen Rechtsanwalt im Berufsrecht. Lassen Sie Ihre Beteiligung von erfahrenen Rechtsanwälten im Berufsrecht individuell prüfen und rechtssicher ausgestalten.

Die Berufsrechtsreform 2022 hat die Wahlmöglichkeiten der Rechtsform deutlich erweitert

Durch die Berufsrechtsreform zum 1. August 2022 wurde der Kreis zulässiger Rechtsformen für Steuerberatungsgesellschaften erheblich ausgeweitet.

Ziel der Reform war es, zeitgemäße Gesellschaftsmodelle zu ermöglichen und gleichzeitig interdisziplinäre sowie unternehmerisch flexible Strukturen berufsrechtlich zu öffnen.

Seitdem kommen grundsätzlich alle Rechtsformen des deutschen Rechts für Steuerberatungsgesellschaften in Betracht; zudem sind auch mehrstöckige Konstruktionen und europäische Rechtsformen nutzbar, was zusätzliche Gestaltungsspielräume etwa bei Haftung, Kapitalbeteiligungen, Nachfolgekonzepten oder Kooperationen mit anderen Berufsgruppen schafft.

Mit diesen erweiterten Möglichkeiten gehen jedoch erhöhte berufsrechtliche Anforderungen an die konkrete Ausgestaltung der Gesellschaft einher.

Nicht jede rechtlich mögliche Struktur ist automatisch auch berufsrechtlich zulässig; deshalb müssen unsere Rechtsanwälte die gewählte Rechtsform stets sorgfältig im Zusammenspiel mit den Vorgaben des Steuerberaterrechts und der berufsaufsichtsrechtlichen Praxis prüfen.

Nur durch diese genaue Prüfung lässt sich gewährleisten, dass die gewählte Struktur den berufsrechtlichen Anforderungen vollständig entspricht.

Lassen Sie die geplante oder bestehende Rechtsform Ihrer Steuerberatungsgesellschaft durch erfahrene Rechtsanwälte im Berufsrecht prüfen und rechtssicher ausgestalten.

Regelungen zu Beteiligungsstrukturen und zur Verteilung von Stimmrechten im Berufsrecht

Trotz der durch die Berufsrechtsreform erweiterten Gestaltungsfreiheit bestehen für Beteiligungsverhältnisse und Stimmrechte nach wie vor klare berufsrechtliche Vorgaben. Voraussetzung für die Führung der Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ ist, dass sowohl die Mehrheit der Gesellschaftsanteile als auch die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans von Rechtsanwälten gehalten wird. Auf diese Weise soll dauerhaft sichergestellt werden, dass der bestimmende Einfluss innerhalb der Gesellschaft bei den Rechtsanwälten liegt. Gesellschaften, die auf die Firmierung als „Steuerberatungsgesellschaft“ verzichten, unterliegen diesen besonderen Mehrheitserfordernissen hingegen nicht.

Unverändert unzulässig bleibt eine bloße Kapitalbeteiligung ohne berufliche Mitwirkung; alle Gesellschafter müssen aktiv in der Berufsausübungsgesellschaft tätig werden. Das sogenannte Tätigkeitsgebot ist gesetzlich zwar verankert, wird jedoch nicht näher konkretisiert. Weder qualitative noch quantitative Mindestanforderungen sind ausdrücklich festgelegt, sodass in der Praxis ein erheblicher Auslegungsspielraum besteht, der mit entsprechenden berufsrechtlichen Risiken verbunden sein kann.

Positiv hervorzuheben sind hingegen die erweiterten Möglichkeiten der interprofessionellen Zusammenarbeit: Rechtsanwälte können sich heute deutlich einfacher mit Angehörigen anderer freier Berufe, insbesondere mit Wirtschaftsprüfern, zusammenschließen. Auch in diesen Konstellationen ist jedoch eine sorgfältige berufsrechtliche Gestaltung der Beteiligungs- und Stimmrechtsverhältnisse erforderlich, um mögliche Beanstandungen durch die Berufsaufsicht zu vermeiden.

Die Ausgestaltung von Beteiligungsverhältnissen, Stimmrechten und Gesellschafterstrukturen setzt eine sorgfältige Abstimmung mit den berufsrechtlichen Vorgaben voraus.

Unsere Rechtsanwälte prüfen geplante oder bestehende Beteiligungsmodelle im Berufsrecht und gestalten sie rechtssicher für Sie aus.

Die Anerkennungspflicht und die berufsrechtliche Verantwortung von Berufsausübungsgesellschaften

Berufsausübungsgesellschaften unterliegen grundsätzlich einer Anerkennungspflicht durch die jeweils zuständige Berufskammer; mit dieser Anerkennung wird die Gesellschaft selbst Mitglied der Kammer und damit direkt Träger eigener beruflicher Pflichten. Das Berufsrecht richtet sich daher nicht mehr ausschließlich an die einzelnen handelnden Berufsträger, sondern zunehmend auch an die Gesellschaft als organisatorische Einheit.

Diese Entwicklung zieht erhebliche berufsrechtliche Konsequenzen nach sich: Berufsausübungsgesellschaften können mittlerweile selbst Ziel berufsrechtlicher Maßnahmen und Sanktionen werden, insbesondere wenn Leitungspersonen gegen Berufspflichten verstoßen oder ein berufsrechtlich relevanter Pflichtverstoß auf ein Organisationsverschulden der Gesellschaft zurückzuführen ist.

Die Anerkennungspflicht und die damit einhergehende Verantwortlichkeit verstärken folglich die berufsrechtliche Haftung auf Gesellschaftsebene. Praktisch bedeutet dies, dass nicht nur die individuelle Berufsausübung der einzelnen Berufsträger rechtssicher ausgestaltet sein muss, sondern ebenso interne Strukturen, klare Zuständigkeiten und wirksame Kontrollmechanismen so zu gestalten sind, dass sie den berufsrechtlichen Anforderungen standhalten und dadurch Risiken gegenüber der Berufsaufsicht verringert werden.

Geschäftsführung und Vertretung von Steuerberatungsgesellschaften

Die Berufsrechtsreform hat die Anforderungen an die Geschäftsführung und Vertretung von Steuerberatungsgesellschaften grundlegend neu gestaltet und zugleich zusätzliche Möglichkeiten zur Ausgestaltung eröffnet. Insbesondere sind die zuvor geltenden Mehrheitserfordernisse innerhalb der Geschäftsführung entfallen. Dadurch ergeben sich heute flexiblere Leitungsmodelle, beispielsweise für interprofessionell ausgerichtete Berufsausübungsgesellschaften.

Unverändert gilt jedoch, dass alle Mitglieder der Leitungsorgane anerkennungspflichtiger Berufsausübungsgesellschaften den jeweiligen Berufspflichten unterliegen und Mitglied der zuständigen Berufskammer sein müssen. Diese Pflicht umfasst auch Personen, die in einem etwaigen Aufsichtsorgan sitzen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle maßgeblich Verantwortlichen dem berufsrechtlichen Aufsichts- und Sanktionssystem unterstehen.

Darüber hinaus verlangt das Berufsrecht weiterhin, dass dem Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan steuerberatender Berufsausübungsgesellschaften Steuerberater in vertretungsberechtigter Zahl angehören. Diese Vorgabe soll den fachlichen Einfluss der steuerberatenden Berufsträger sichern und eine berufsrechtskonforme Mandatsbearbeitung gewährleisten.

Auch bei den erweiterten Gestaltungsspielräumen bleibt daher eine sorgfältige berufsrechtliche Prüfung der Leitungs- und Vertretungsstrukturen unerlässlich. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die organisatorische Ausgestaltung den berufsrechtlichen Anforderungen in vollem Umfang entspricht.

Lassen Sie die Leitungs- und Vertretungsstrukturen Ihrer Steuerberatungsgesellschaft von erfahrenen Rechtsanwälten prüfen und berufsrechtskonform im Hinblick auf Kammermitgliedschaft, Berufspflichten sowie den erforderlichen fachlichen Einfluss der Steuerberater ausgestalten.

Die Berufshaftpflichtversicherung stellt eine zentrale berufsrechtliche Verpflichtung dar.

Die Berufshaftpflichtversicherung stellt eine grundlegende Säule des berufsrechtlichen Rahmens für Steuerberatungsgesellschaften dar. Nach § 67 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sind alle Steuerberatungsgesellschaften – unabhängig von ihrer gewählten Rechtsform – verpflichtet, eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese während der gesamten Dauer ihrer beruflichen Tätigkeit aufrechtzuerhalten. Der Nachweis einer solchen Versicherung ist zudem Voraussetzung für die Anerkennung der Gesellschaft und für deren fortbestehenden Bestand.

Die gesetzlich vorgegebenen Mindestversicherungssummen richten sich nach der jeweiligen Organisationsform der Berufsausübung: Für einzelne Steuerberater beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000 Euro, Personengesellschaften ohne Haftungsbeschränkung müssen mindestens 500.000 Euro vorhalten und für Gesellschaften mit beschränkter Haftung liegt die gesetzliche Mindestversicherungssumme bei 1.000.000 Euro. Zudem schreibt das Berufsrecht vor, dass die Jahreshöchstleistung der Versicherung mindestens dem Vierfachen der jeweils geltenden Mindestversicherungssumme entsprechen muss.

Die Versicherungspflicht dient sowohl dem Schutz der Mandanten als auch der finanziellen Absicherung der Steuerberatungsgesellschaft selbst. Eine unzureichende oder fehlerhaft gestaltete Versicherung kann erhebliche haftungsrechtliche Risiken bergen und berufsaufsichtsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die bestehende Versicherungsstruktur regelmäßig fachkundig prüfen zu lassen, um die vollständige Übereinstimmung mit den berufsrechtlichen Anforderungen sicherzustellen.

Lassen Sie Ihre bestehende oder geplante Versicherungslösung durch Rechtsanwälte im Berufsrecht prüfen und auf die gesetzlichen Anforderungen sowie auf die Struktur Ihrer Berufsausübungsgesellschaft abstimmen.

Digitalisierung im berufsrechtlichen Rahmen der Steuerberatung

Im Zuge der digitalen Transformation des Berufsrechts gewinnt der Steuerberaterplattform eine zentrale Bedeutung; sie bildet die digitale Infrastruktur für Rechtsanwälte und ermöglicht die rechtssichere sowie effiziente Abwicklung berufsbezogener Prozesse.

Über die Plattform wird insbesondere eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten, Mandanten und Behörden sichergestellt. Zudem fördert sie den strukturierten und geschützten Austausch von Dokumenten und Informationen. Auch Verwaltungs- und Kammerverfahren lassen sich über die Plattform medienbruchfrei abwickeln. Darüber hinaus stellt sie eine einheitliche Authentifizierung für die Nutzung verschiedener digitaler Anwendungen und Dienste bereit.

Die Steuerberaterplattform ist weit mehr als ein reiner Kommunikationskanal: Sie entwickelt sich zu einem digitalen Ökosystem, das zentrale Elemente der Berufsausübung der Rechtsanwälte zusammenführt. Sie erleichtert sowohl die interne Zusammenarbeit innerhalb von Steuerberatungsgesellschaften als auch die externe Kommunikation mit Mandanten, Behörden und weiteren Beteiligten. Zugleich wächst ihre Bedeutung für Anerkennungsverfahren, berufsaufsichtsrechtliche Abläufe und organisatorische Pflichten von Berufsausübungsgesellschaften.

Für Steuerberatungsgesellschaften ergibt sich damit zunehmend die Aufgabe, digitale Prozesse berufsrechtskonform in Organisationsstrukturen, in die Geschäftsführung und in die Mandatsbearbeitung zu integrieren. Eine sorgsame Gestaltung dieser digitalen Abläufe ist erforderlich, um sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch die praktischen Vorteile der Digitalisierung vollumfänglich zu nutzen.

Unser Leitfaden zur erfolgreichen Beteiligung an einer Steuerberatungsgesellschaft

Die Investition in eine Steuerberatungsgesellschaft verlangt eine sorgfältige Planung und eine rechtssichere Umsetzung.

Eine strukturierte Vorgehensweise trägt dazu bei, berufsrechtliche Risiken zu reduzieren und die Basis für eine langfristig tragfähige Beteiligung zu legen.

In der Vorbereitungsphase steht zunächst eine umfassende Analyse der Ausgangslage im Fokus, einschließlich der Prüfung der bestehenden Gesellschaftsstruktur, der Festlegung der individuellen Beteiligungsziele sowie der berufsrechtlichen Bewertung der persönlichen Voraussetzungen der künftigen Gesellschafter.

Auf dieser Grundlage entwickeln wir ein maßgeschneidertes Beteiligungskonzept, das wirtschaftliche Interessen mit den berufsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt.

In der anschließenden Gestaltungsphase erfolgt die konkrete rechtliche Ausarbeitung der Beteiligung, etwa die Wahl einer berufsrechtlich zulässigen Rechtsform, die Erstellung oder Anpassung des Gesellschaftsvertrags sowie die Entwicklung einer berufsrechtskonformen Vergütungs- und Gewinnverteilungsstruktur; zugleich werden zentrale Haftungsfragen, insbesondere zur Berufshaftung und zu den Verantwortlichkeiten der Organmitglieder, geklärt.

Die Umsetzungsphase umfasst den Abschluss der erforderlichen Verträge, die Einholung der berufsrechtlichen Genehmigung bei der zuständigen Berufskammer sowie die gesellschaftsrechtliche und steuerliche Implementierung der neuen Struktur.

Für einen erfolgreichen Abschluss ist eine enge Abstimmung zwischen Berufsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht von entscheidender Bedeutung.

Eine Begleitung durch Rechtsanwälte stellt sicher, dass Investitionen in Steuerberatungsgesellschaften nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern auch berufsrechtskonform, genehmigungsfähig und nachhaltig ausgestaltet werden.

Durch eine ganzheitliche rechtliche Beratung lassen sich berufsaufsichtsrechtliche Beanstandungen vermeiden und in jeder Phase der Beteiligung ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleisten.

Lassen Sie Ihre geplante Investition in eine Steuerberatungsgesellschaft von erfahrenen Rechtsanwälten im Berufsrecht umfassend prüfen und rechtssicher begleiten – von der ersten Planung bis zur finalen Umsetzung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechtsformoptionen stehen Steuerberatungsgesellschaften zur Verfügung?

Für Steuerberatungsgesellschaften kommen sowohl Personengesellschaften als auch juristische Personen infrage.

Seit der Berufsrechtsreform stehen grundsätzlich sämtliche inländischen Rechtsformen sowie ausgewählte europäische Rechtsformen zur Wahl, sofern die berufsrechtlichen Vorgaben beachtet werden.

Ist eine reine Kapitalbeteiligung an einer Steuerberatungsgesellschaft zulässig?

Nein. Eine reine Kapitalbeteiligung ohne berufliche Mitwirkung ist berufsrechtlich unzulässig. Alle Gesellschafter müssen in der Berufsausübungsgesellschaft aktiv mitwirken (sogenanntes Tätigkeitsgebot).

Welche Mehrheitserfordernisse sind für Steuerberatungsgesellschaften maßgeblich?

Führt die Gesellschaft die Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“, müssen die Mehrheit der Gesellschaftsanteile sowie die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Rechtsanwälten zustehen. Damit soll der bestimmende Einfluss der Rechtsanwälte sichergestellt werden.

Sind Beteiligungen von Berufsausübungsgesellschaften an anderen Berufsausübungsgesellschaften zulässig?

Beteiligungen zwischen Berufsausübungsgesellschaften sind grundsätzlich möglich; vorausgesetzt, die Beteiligungsstruktur ist berufsrechtskonform ausgestaltet und es entstehen keine unzulässigen Einflussnahmen.

Welche Versicherungspflichten gelten für Steuerberatungsgesellschaften?

Steuerberatungsgesellschaften müssen gemäß § 67 StBerG eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und dauerhaft vorhalten.

Der Nachweis dieser Versicherung ist Voraussetzung für die Anerkennung und den Fortbestand der Gesellschaft.

Ist die Gründung oder Nutzung einer Holding-Struktur für Steuerberatungsgesellschaften zulässig?

Unsere Rechtsanwälte bestätigen, dass Holding- und mehrstöckige Gesellschaftsstrukturen seit der Reform grundsätzlich zulässig sind; sie müssen jedoch im Detail berufsrechtlich geprüft werden, insbesondere hinsichtlich Einflussrechten, der Geschäftsführung und der Kammeraufsicht.

Wie gestaltet sich das Anerkennungsverfahren für eine Steuerberatungsgesellschaft?

Die Gesellschaft hat bei der zuständigen Steuerberaterkammer einen Antrag auf Anerkennung einzureichen. Dabei prüfen die Kammerstellen unter anderem die gewählte Rechtsform, die Gesellschafterstruktur, die Zusammensetzung der Geschäftsführung, den Versicherungsschutz sowie den Gesellschaftsvertrag.

Dürfen sich Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer an Steuerberatungsgesellschaften beteiligen?

Ja, das ist möglich. Die interprofessionelle Zusammenarbeit wurde deutlich vereinfacht. Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer dürfen sich an Steuerberatungsgesellschaften beteiligen, sofern die berufsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Welche steuerlichen Folgen ergeben sich bei einer Beteiligung über eine GmbH?

Eine Beteiligung über eine GmbH kann steuerlich vorteilhaft sein, etwa zur Thesaurierung von Gewinnen oder zur Gestaltung von Beteiligungserträgen.

Zugleich stellen sich komplexe steuerliche und berufsrechtliche Fragestellungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Ist es möglich, dass Stimmrechte von den Kapitalanteilen abweichen?

Ja, Kapital- und Stimmrechte können voneinander abgegrenzt werden. Dabei dürfen die berufsrechtlich vorgeschriebenen Mehrheitserfordernisse nicht umgangen werden.

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