Berufsrechtsbeauftragter nach § 31 BORA
- Prüfen Sie die Einhaltung der berufsrechtlichen Vorgaben Ihrer Kanzlei
- Lassen Sie die gesetzlich vorgesehene Risikoanalyse vornehmen
- Wir stellen Ihnen einen Berufsrechtsbeauftragten zur Seite

Prof. Dr. Volker Römermann, CSP
Das Wichtigste im Überblick
- Prüfen Sie die Einhaltung der berufsrechtlichen Vorgaben Ihrer Kanzlei
- Lassen Sie die gesetzlich vorgesehene Risikoanalyse vornehmen
- Wir stellen Ihnen einen Berufsrechtsbeauftragten zur Seite
Berufsrechtsbeauftragter gemäß § 31 BORA
Rechtsanwaltskanzleien sind gehalten, die berufsrechtlichen Vorgaben der BRAO und BORA einzuhalten und deren Umsetzung intern sicherzustellen; § 31 BORA verlangt hierzu insbesondere die Durchführung einer Risikoanalyse sowie die Benennung eines Berufsrechtsbeauftragten.
Als auf das anwaltliche Berufsrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie bei der Prüfung Ihrer berufsrechtlichen Compliance, bei der gesetzlich vorgeschriebenen Risikoanalyse sowie bei der Bestellung und Ausübung der Aufgaben eines Berufsrechtsbeauftragten und informieren nachfolgend über rechtliche Grundlagen, Pflichten und praktische Umsetzungsmöglichkeiten.
Errichtung einer berufsrechtlichen Compliance-Struktur gemäß § 31 BORA
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 wurde § 31 BORA eingeführt, um die Vorgaben des § 59e Abs. 2 BRAO umzusetzen. Danach sind anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften verpflichtet, geeignete berufsrechtliche Compliance-Strukturen zu etablieren.
Ziel ist es, die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten sicherzustellen und berufsrechtliche Verstöße frühzeitig zu erkennen sowie zu verhindern.
Da § 59e BRAO keine konkreten organisatorischen Vorgaben enthält, konkretisiert § 31 BORA die Berufspflicht durch beispielhafte Maßnahmen zur Einführung eines wirksamen Compliance-Systems.
Dazu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:
- Bestellung einer oder eines Berufsrechtsbeauftragten nach § 31 BORA
- Regelmäßige berufsrechtliche Schulungen für Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Mitarbeitende
- Elektronische Systeme zur Vermeidung von Interessenkollisionen
- Elektronische Überwachung von Anderkonten zur Sicherstellung der Pflichten nach § 4 BORA
- Einrichtung einer internen Meldestelle für berufsrechtsbezogene Hinweise und Beschwerden
Eine strukturierte berufsrechtliche Compliance dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch der Reduzierung von Risiken, der Vermeidung von Haftung und der nachhaltigen Organisation anwaltlicher Berufsausübungsgesellschaften.
Lassen Sie die berufsrechtliche Compliance Ihrer Kanzlei professionell prüfen. Wir beraten Sie zu § 31 BORA, zur Risikoanalyse und zur Bestellung eines Berufsrechtsbeauftragten rechtssicher und individuell auf Ihre Kanzlei abgestimmt.
Warum empfiehlt sich die Bestellung eines externen Berufsrechtsbeauftragten nach § 31 BORA?
Anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften müssen ihre berufsrechtlichen Risiken kontinuierlich erkennen, bewerten und fortlaufend überwachen.
Dazu gehört eine regelmäßige Risikoanalyse, die in bestimmten Fällen zudem dokumentiert werden muss.
- Die fortwährende Prüfung der eigenen Kanzlei auf mögliche Berufsrechtsverstöße ist mit erheblichem Zeit- und Organisationsaufwand verbunden.
- Außerdem kann die enge persönliche Verflechtung von Partnern und Mitarbeitenden die objektive Einschätzung berufsrechtlicher Risiken erschweren.
- Vor diesem Hintergrund schreibt § 31 BORA die Benennung eines Berufsrechtsbeauftragten vor.
- Ähnlich wie ein Datenschutz- oder Geldwäschebeauftragter dient dieser als zentrale, unabhängige Anlaufstelle für alle berufsrechtlichen Fragestellungen innerhalb der Kanzlei.
Ein externer Berufsrechtsbeauftragter verfügt über die notwendige fachliche Kompetenz im anwaltlichen Berufsrecht und die erforderliche Unabhängigkeit.
Er kann die Risikoanalyse der Berufsausübungsgesellschaft durchführen, bei der Umsetzung berufsrechtlicher Compliance-Strukturen unterstützen und zugleich als interne Hinweismeldestelle für mögliche berufsrechtliche Verstöße fungieren.
Beauftragen Sie einen externen Berufsrechtsbeauftragten, um Ihre Kanzlei verlässlich rechtssicher aufzustellen. Wir beraten Sie fundiert zu § 31 BORA, Risikoanalyse und berufsrechtlicher Compliance.
Nutzen eines externen Berufsrechtsbeauftragten gemäß § 31 BORA
Die Pflichten zur Analyse, Überwachung und Dokumentation nach § 31 BORA verursachen in anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften einen deutlichen organisatorischen und administrativen Mehraufwand. Dieser Mehraufwand bindet interne Kapazitäten und lenkt von der eigentlichen anwaltlichen Arbeit ab.
Ein externer Berufsrechtsbeauftragter nimmt Kanzleien spürbar Entlastung ab, indem er die Planung, Umsetzung und Begleitung der nach § 31 BORA erforderlichen berufsrechtlichen Maßnahmen übernimmt.
So können sich Partner und Mitarbeitende weiterhin auf die Belange der Mandanten konzentrieren, während die berufsrechtliche Compliance systematisch und rechtssicher umgesetzt wird.
Dabei ist der externe Berufsrechtsbeauftragte nicht lediglich beratend tätig; er übernimmt insbesondere:
- die Durchführung sowie die sorgfältige Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Risikoanalysen,
- die fortlaufende Kontrolle berufsrechtlicher Risikolagen,
- die Entwicklung und Durchführung praxisorientierter berufsrechtlicher Schulungen,
- die Erarbeitung anwendbarer Leitlinien und Handreichungen zur dauerhaften Stärkung der Compliance-Strukturen.
Durch das Zusammenwirken von fachlicher Sachkenntnis, Unabhängigkeit und pragmatischer Umsetzungskompetenz trägt ein externer Berufsrechtsbeauftragter wesentlich zur Rechtssicherheit, zur Reduzierung von Haftungsrisiken und zur effizienten Organisation anwaltlicher Berufsausübungsgesellschaften bei.
Entlasten Sie Ihre Kanzlei dauerhaft und erfüllen Sie die Anforderungen des § 31 BORA rechtssicher. Als externer Berufsrechtsbeauftragter übernehmen wir die Risikoanalyse, die Dokumentation und die berufsrechtliche Compliance.
Welche praktischen und organisatorischen Herausforderungen stellt § 31 BORA an Kanzleien?
Mit Inkrafttreten des § 31 BORA fordert das anwaltliche Berufsrecht erstmals ausdrücklich die Durchführung einer Risikoanalyse sowie darauf aufbauende organisatorische Maßnahmen, um die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten zu gewährleisten. Diese Vorgaben stellen Berufsausübungsgesellschaften und ihre Leitungspersonen vor neue rechtliche und praktische Herausforderungen.
Für den Fall eines berufsrechtlichen Verstoßes sind Kanzleien und verantwortliche Leitungspersonen verpflichtet, nachzuweisen, dass sie ihren Pflichten aus § 59e Abs. 2 BRAO in Verbindung mit § 31 BORA ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Entscheidend ist dabei nicht allein das Eintreten eines Verstoßes, sondern vor allem die zuvor eingerichtete und gelebte Implementierung eines wirksamen Compliance-Systems.
Der in § 31 Abs. 2 BORA aufgeführte Maßnahmenkatalog benennt beispielhaft geeignete organisatorische Vorkehrungen; werden diese angemessen berücksichtigt und dokumentiert, kann dies im Einzelfall dazu beitragen, eine persönliche berufsrechtliche Sanktion der Leitungspersonen zu verhindern oder zu mildern.
Eine strukturierte und nachvollziehbare Umsetzung der Anforderungen des § 31 BORA ist somit zentral für die Rechtssicherheit, die Vermeidung von Haftungsrisiken und die berufsrechtliche Absicherung von Berufsausübungsgesellschaften.
Schützen Sie sich frühzeitig vor berufsrechtlichen Risiken. Wir unterstützen Sie bei der Risikoanalyse, der Umsetzung von Maßnahmen und der Nachweisführung nach § 31 BORA.
Konkrete Unterstützung beim Aufbau einer berufsrechtlichen Compliance-Struktur nach § 31 BORA
Für den Aufbau und die Umsetzung berufsrechtlicher Compliance-Strukturen nach § 31 BORA bieten wir eine modular aufgebaute Beratung, abgestuft nach Umfang und Intensität. Je nach Bedarf stellen wir für Sie auch individuelle Leistungspakete zusammen.
Bronze-Paket: Grundlagen der berufsrechtlichen Compliance
- Videokurs „Anwaltliches Berufsrecht“ (Schulung im Sinne des § 43f BRAO)
- Muster und Leitfäden zur Mandatsvereinbarung, Mandatsannahme sowie zu den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Silber-Paket: Risikoanalyse und Dokumentation
- Videokurs „Anwaltliches Berufsrecht“ (Schulung im Sinne des § 43f BRAO)
- Muster und Leitfäden zur Mandatsvereinbarung, Mandatsannahme sowie zum Geldwäschegesetz
- Online-Beratung, Durchführung der Risikoanalyse und Dokumentation im Umfang von 4 Zeitstunden
Gold-Paket: Umfassende Compliance-Begleitung
- Videokurs „Anwaltliches Berufsrecht“ (Schulung im Sinne des § 43f BRAO)
- Muster und Leitfäden zur Mandatsvereinbarung, Mandatsannahme sowie zum Geldwäschegesetz
- Online-Beratung, Risikoanalyse und Dokumentation im Umfang von 4 Zeitstunden
- Zusätzliche Risikoanalyse vor Ort
- Persönliche Beratung zur individuellen Kanzleisituation im Umfang von bis zu 8 Zeitstunden
Unsere Pakete ermöglichen eine praxisnahe, rechtssichere und effiziente Umsetzung der Anforderungen aus § 31 BORA – abgestimmt auf Größe, Struktur und Risikoprofil Ihrer anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft.
Wählen Sie das passende Compliance-Paket für Ihre Kanzlei. Von der Grundlagenschulung bis zur umfassenden Vor-Ort-Begleitung nach § 31 BORA. Wir beraten Sie individuell und bedarfsgerecht.
Berufsrechtliche Beratung für Rechtsanwälte und Freiberufler
Wir beraten Freiberufler – insbesondere Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – umfassend in sämtlichen berufsrechtlichen Angelegenheiten.
Unsere im Berufsrecht tätigen Rechtsanwälte verfügen sowohl über praktische als auch wissenschaftliche Expertise in den berufsrechtlichen Anforderungen und begleiten Sie kompetent, lösungsorientiert und rechtssicher.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Umsetzung der Vorgaben des § 31 BORA sowie im Aufbau und der Weiterentwicklung berufsrechtlicher Compliance-Strukturen in Kanzleien und Berufsausübungsgesellschaften. Dabei unterstützen wir Sie durch:
- Durchführung von berufsrechtlichen Schulungen für Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Mitarbeitende,
- Bereitstellung praxisnaher Handreichungen und Checklisten zum anwaltlichen Berufsrecht,
- konkrete und umsetzbare Handlungsempfehlungen zu berufsrechtlichen Fragestellungen,
- Bereitstellung eines externen Berufsrechtsbeauftragten aus unserer Kanzlei gemäß § 31 BORA.
Unsere Beratung vereint berufsrechtliche Expertise mit praktischer Umsetzbarkeit und schafft Ihnen eine verlässliche Grundlage für Rechtssicherheit, Haftungsvermeidung und eine nachhaltige Kanzleiorganisation.
Richten Sie Ihre Kanzlei berufsrechtlich sicher aus. Wir begleiten Sie bei Schulungen, der Risikoanalyse und der Bestellung eines externen Berufsrechtsbeauftragten nach § 31 BORA: erfahren, praxisnah und rechtssicher.
FAQs – Häufig gestellte Fragen
Wen bezeichnet § 31 BORA als Berufsrechtsbeauftragten?
Der Berufsrechtsbeauftragte fungiert innerhalb einer Kanzlei oder Berufsausübungsgesellschaft als zentrale Ansprechperson für berufsrechtliche Fragestellungen und unterstützt bei Risikoanalyse, der Umsetzung von Compliance-Maßnahmen sowie der Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten.
Betreffen die Regelungen auch freiwillig zugelassene Berufsausübungsgesellschaften?
Ja. Auch freiwillig zugelassene Berufsausübungsgesellschaften sind an die berufsrechtlichen Pflichten nach § 31 BORA gebunden und müssen geeignete Compliance-Strukturen einführen.
Welche konkreten Pflichten ergeben sich aus § 31 BORA?
31 BORA verpflichtet zur fortlaufenden Risikoanalyse, zur Einschätzung berufsrechtlicher Gefahren und zur Einführung geeigneter organisatorischer Maßnahmen, um Berufsrechtsverstöße zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.
Risikoanalyse: Welche Aspekte sind gemäß § 31 Abs. 1 BORA zu bewerten?
Bewertet werden vor allem Risiken, die sich aus der Zusammensetzung und der Organisation der Kanzlei, den Tätigkeitsbereichen sowie aus den Mandaten und den Mandantenstrukturen ergeben.
Welche Kriterien werden bei der Risikoanalyse berücksichtigt?
Relevante Faktoren sind unter anderem typische Mandatsarten (z. B. Inkasso, Gesellschaftsrecht), die Art der Mandanten (Unternehmer oder Verbraucher), die Größe der Kanzlei, die Anzahl der Berufsträger, die Standorte sowie die internen Abläufe bei Mandatsannahme und Abrechnung.
Auf welche Weise wird ein berufsrechtliches Risiko bewertet?
Die Bewertung erfolgt nach der Formel Risiko = Schaden × Eintrittswahrscheinlichkeit. Bei jeder beruflichen Pflicht ist einzuschätzen, wie wahrscheinlich ein Verstoß ist und welche berufs-, zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen daraus entstehen können.
Welche typischen berufsrechtlichen Risiken treten häufig auf?
Typische Beispiele sind Verstöße gegen die Fremdgeldregelungen (§ 4 BORA), das Umgehungsverbot (§ 12 BORA), Interessenkollisionen (§ 43a Abs. 4 BRAO), Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht oder Verstöße gegen das Vermittlungsverbot (§ 49b BRAO).
Weshalb ist die lückenlose Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen von großer Bedeutung?
Bei einem Berufsrechtsverstoß müssen Kanzleien und verantwortliche Leitungspersonen nachweisen, dass sie die Pflichten aus § 59e BRAO i. V. m. § 31 BORA erfüllt haben. Eine lückenlos nachvollziehbare Dokumentation kann berufsrechtliche Sanktionen verhindern oder zumindest abmildern.
Inhalts-
verzeichnis
Aufbau einer berufsrechtlichen Compliance-Struktur
Warum sollte ein (externer) Berufsrechtsbeauftragter bestellt werden?
Welche Herausforderungen gehen mit § 31 BORA einher?
Vorteile eines externen Berufsrechtsbeauftragten
Wie kann die Kanzlei Römermann helfen?
Konkrete Hilfen zum Aufbau der berufsrechtlichen Compliance-Struktur