Berufsausübungsgesellschaft

  • Berufsausübungsgesellschaften fördern effiziente und interprofessionelle Zusammenarbeit
  • Reformen im August 2022 beeinflussen Berufsrecht und Zulassung
  • Rechtliche Beratung bei Gründung unerlässlich, um Fehler zu vermeiden

Prof. Dr. Volker Römermann, CSP

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Das Wichtigste im Überblick

  • Berufsausübungsgesellschaften erlauben effiziente und interprofessionelle Zusammenarbeit

  • Gesetzliche Reformen im August 2022 betreffen Berufsrecht und Zulassung

  • Rechtsformwahl, Gesellschaftsvertrag und rechtliche Rahmenbedingungen sind für den Erfolg entscheidend

Berufsausübungsgesellschaft

Berufsausübungsgesellschaften bieten Anwälten die Möglichkeit, ihre gemeinsame Tätigkeit effizienter, spezialisierter und attraktiver für Mandanten zu gestalten. Diese Organisationsform ermöglicht die gemeinschaftliche Ausübung verschiedener freiberuflicher Professionen und eröffnet somit neue Perspektiven für die interprofessionelle Zusammenarbeit.

Am 1. August 2022 trat ein Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften in Kraft, das umfassende Reformen in diesem Bereich mit sich brachte. Die Zulassung der Berufsausübungsgesellschaft ermöglicht eine Überprüfung, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Einhaltung der Berufspflichten erfüllt sind. Die richtige Rechtsformwahl, ein gut durchdachter Gesellschaftsvertrag und die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei entscheidend für den Erfolg der Berufsausübungsgesellschaft.

Als Experten für Berufsausübungsgesellschaften steht Ihnen die Kanzlei Römermann gerne zur Seite, um Sie sicher und kompetent durch den gesamten Prozess zu führen und den Erfolg Ihrer Gesellschaft zu sichern.

Warum eine Berufsausübungsgemeinschaft gründen?

Eine Berufsausübungsgemeinschaft bietet viele Vorteile für uns als Anwälte. Durch die gemeinschaftliche Ausübung unseres Berufs können wir wirtschaftliche Ressourcen wie Räume und Personal effizienter nutzen und die Kosten für die Kanzleiführung reduzieren.

Darüber hinaus profitieren wir von einer gemeinsamen Haftung, bei der das Risiko auf alle Partner aufgeteilt ist. Eine solche Gemeinschaft bietet uns auch mehr Flexibilität in Bezug auf die Aufteilung der Arbeitsbelastung und die Vereinbarung von Arbeitszeiten, was zu einer besseren Work-Life-Balance beitragen kann.

Möglichkeit der Spezialisierung und des Austauschs von Fachwissen

In einer Berufsausübungsgesellschaft können wir uns stärker auf unsere individuellen Fachgebiete spezialisieren, ohne dass die gesamte Kanzlei sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet konzentrieren muss. Dies kann dazu beitragen, die Qualität unserer Arbeit zu verbessern und zugleich unser Fachwissen stetig zu vertiefen.

Ein weiterer Vorteil ist der Austausch von Fachwissen, der innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft leichter möglich ist. Durch die Zusammenarbeit mit Kollegen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten und Berufen können wir voneinander lernen und unsere Kompetenzen stärken. Dies führt zu einer verbesserten Qualität der Rechtsberatung, die wir unseren Mandanten anbieten können.

Wir unterstützen Anwälte, andere rechtsberatende Berufsträger und Freiberufler, die eine Berufsausübungsgesellschaft gründen möchten, mit fachkundiger Beratung und konkreten Lösungen. Wir wissen, wie wichtig es ist, die richtige Rechtsform und Struktur für Ihre Gemeinschaftskanzlei zu wählen. Wir helfen Ihnen dabei, die optimale Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden und Sie erfolgreich bei der Gründung Ihrer Berufsausübungsgesellschaft zu begleiten.

Rechtliche Herausforderungen

Bei der Gründung einer Berufsausübungsgesellschaft (BAG) müssen verschiedene rechtliche Anforderungen und Herausforderungen beachtet werden. Eine BAG wird durch das Zusammenschließen von mindestens zwei Berufsträgern, z.B. Rechtsanwälte, gebildet, die ihre Tätigkeit in der BAG ausüben.
Seit der Reform des Berufsrechts der rechtsberatenden und insbesondere anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften am 1. August 2022 sind mehrstöckige Gesellschaften möglich und es sind grundsätzlich alle Gesellschaftsformen zulässig. Dabei gibt es einige Ausnahmen für Auslandsgesellschaften aus Drittstaaten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation.

Die Bedeutung einer angemessenen rechtlichen Beratung

Eine angemessene rechtliche Beratung und Unterstützung ist bei der Gründung einer Berufsausübungsgesellschaft unerlässlich, um mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten während des Gründungsprozesses zu vermeiden. Als Experten im Bereich der Berufsausübungsgesellschaften sind wir uns der Herausforderungen und Fallstricke bewusst, die bei der Gründung einer BAG auftreten können.

Wir können Ihnen professionelle Beratung und Unterstützung zu Fragen der Berufshaftpflichtversicherung, der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Vorteile und Nachteile sowie der strategischen Planung anbieten. Dabei haben wir stets die aktuellen rechtlichen Entwicklungen und Gesetzesänderungen im Blick und passen unsere Beratung entsprechend an. Dabei sind insbesondere die Konzerngründung und das Zusammenführen verschiedener BAG oder die Aufnahme eines Freiberuflers mit Schwierigkeiten verbunden.

Die Erfahrung und Expertise unserer Kanzlei ermöglicht es uns, unsere Mandanten gezielt und umfassend zu unterstützen – von der Planung bis zur Gründung einer erfolgreichen Berufsausübungsgemeinschaft. Mit der richtigen rechtlichen Beratung und Unterstützung können Rechtsanwälte die Chancen und Vorteile einer Berufsausübungsgesellschaft optimal nutzen und gleichzeitig mögliche Risiken minimieren.

Wie die Kanzlei Römermann helfen kann

Wir unterstützen Freiberufler und insbesondere Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dabei, eine Berufsausübungsgesellschaft zu gründen und zu organisieren. Unsere angebotenen Dienstleistungen umfassen:

  • Beratung bei der Gründung: Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung bei der Wahl der passenden Organisationsform und Rechtsform sowie bei Fragen von Compliance bis Kanzleipostfach.
  • Vertragsgestaltung: Unser Team unterstützt Sie bei der Erstellung von Verträgen und Vereinbarungen, die für die Gründung und den Betrieb einer Berufsausübungsgesellschaft notwendig sind.
  • Compliance: Wir helfen Ihnen dabei, die jeweiligen Berufspflichten einzuhalten und entsprechende Compliance-Strukturen in Ihrer Berufsausübungsgesellschaft zu implementieren.
  • Steuerliche Beratung: Unsere Experten stehen Ihnen auch bei steuerlichen Fragen zur Seite und unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Steuerbelastung.

Beispielhafte Fallstudien von erfolgreichen Gründungen

Fallstudie 1: Wir haben den Erwerb und die praktische Ausgestaltung der Verbindung einer Steuerberaterkanzlei mit einer Anwaltskanzlei begleitet, wobei die beiden Berufsrechte zum Ausgleich gebracht werden mussten. Diese Arbeit spiegelt sich im Ergebnis insbesondere im Gesellschaftsvertrag wider.

Fallstudie 2: In einem weiteren Fall haben wir eine Kanzlei dabei unterstützt, einen Freiberufler in die Berufsausübungsgesellschaft aufzunehmen. Da diese Konstellationen noch relativ neu sind, sind viele grundsätzliche Fragen mit den Kammern zu prüfen. Gerade die Fragen der Gewinnbeteiligung und des Ausmaßes der Berufsausübung in der Gesellschaft spielen dabei eine Rolle.

Fallstudie 3: Wir beraten auch internationale Berufsausübungsgesellschaft unter welchen Voraussetzungen auf dem Deutschen Markt Dienstleistungen erbracht werden können und wie die Berufsausübung im Inland ausgestaltet sein muss
Unser erfolgreiches Team unterstützt Anwälte bei der Gründung und Organisation von Berufsausübungsgemeinschaften, um ihnen die bestmöglichen Rahmenbedingungen für ihre anwaltliche Tätigkeit zu bieten. Profitieren Sie von unserer ergebnisorientierten und praxisnahen Beratung und verlassen Sie sich auf unsere kreativen, durch wissenschaftliche Auseinandersetzungen gewonnenen Lösungsansätze. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen und wir begleiten Sie bei der Gründung Ihrer Berufsausübungsgesellschaft.

Häufig gestellte Fragen

Kammerbeitrag einer Berufsausübungsgesellschaft

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Kammerbeitrag für eine Berufsausübungsgesellschaft von der zuständigen Kammer festgelegt wird. Es ist wichtig, sich bei der jeweiligen Kammer über die aktuellen Beiträge zu informieren, um rechtzeitig und korrekt alle finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Auch das Problem möglicher Doppelmitgliedschaften ist zu prüfen.

Berufsausübungsgesellschaft für Wirtschaftsprüfer

Eine Berufsausübungsgesellschaft ist nicht nur für Rechtsanwälte und Steuerberater interessant, sondern auch für Wirtschaftsprüfer. Die Umsetzung einer solchen Gesellschaft erfolgt ähnlich wie bei den anderen Berufsgemeinschaften, wobei jedoch die spezifischen Anforderungen des Wirtschaftsprüferrechts berücksichtigt werden müssen.

Zusammenhang von Berufsausübungsgesellschaften und BRAO

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) regelt die Berufsausübung der Rechtsanwälte und ist daher auch für die Berufsausübungsgesellschaften von Bedeutung. Die Zulassung solcher Gesellschaften, ihre Organisation, sowie die Berufshaftpflichtversicherung werden unter anderem in der BRAO geregelt. Es ist wichtig, die entsprechenden Vorschriften der BRAO im Zusammenhang mit der Gründung und Führung einer Berufsausübungsgesellschaft zu beachten. Zudem ist auch das jeweilige Gesellschaftsrecht, z.B. bei einer GmbH, oder das Berufsrecht der anderen Berufsträger, z.B. das StBerG, zu beachten.

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