Berufsrecht
Eigenständige berufsrechtliche Regelungen
Art. 12 Abs. 1 GG garantiert das Grundrecht auf freie Berufsausübung. Unser Expertenteam hilft Ihnen dabei, dieses auch ausüben zu können. Wir beraten und vertreten Sie gegenüber Kammern und Berufsverbänden z.B. bei Fragen der Zulassung als Rechtsanwalt, Fachanwalt, Arzt etc. bzw. auch bei Auseinandersetzungen über den Widerruf der Zulassung.
Für Freiberufler gelten zum Teil ähnliche, zum Teil abweichende eigenständige gesetzliche Regelungen.
Streitigkeiten ergeben sich ferner immer wieder hinsichtlich der Zulässigkeit geplanter Kooperationsformen mit anderen Freiberuflern, durch vermeintliche Interessenkonflikte sowie in Bezug auf die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, die gerade durch die Entwicklung von Online-Medien starken Veränderungen unterliegt. Wir stellen sicher, dass das jeweilige Berufsrecht angewendet, aber im Sinne der Verfassung auch freiheitsfreundlich ausgelegt wird.
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
Für freiberufliche Sozietäten gelten die Vorschriften der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) oder des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG).
Das BGB lässt zahlreiche Fragen offen, z.B. bezüglich der Verteilung der Mandanten-/Patientenunterlagen bei Trennung. Gerade bei Gründung oder Beendigung von Freiberuflersozietäten besteht hohes Konfliktpotenzial aufgrund unterschiedlicher wirtschaftlicher und beruflicher Interessen, die es zu bündeln gilt – eine Herausforderung für den Vertragsgestalter und für den Interessenvertreter, der wir uns gerne stellen.
Das gilt in besonderem Maße für die fächerübergreifende Zusammenarbeit. In zwei richtungsweisenden Entscheidungen vom 14. Januar 2014 und 12. Januar 2016 hat das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeiten schrittweise erweitert, zuletzt hin zu einer Sozietät Anwalt/Arzt. Wir haben diese Entwicklung seit zwei Jahrzehnten eng begleitet und in zahlreichen Veröffentlichungen die Meinungsbildung mit beeinflusst. Trotz aller nach wie vor vorhandenen Fallstricke ist heute Vieles erlaubt, was noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wäre. Wir begleiten bei der rechtssicheren Gestaltung auch in kreativen, neuen Konstellationen.
Vorzeitiges Ausscheiden eines Partners
Das vorzeitige Ausscheiden aus der Sozietät ist regelmäßig mit Zahlungen der verbleibenden Rechtsanwälte oder mit dem Verkauf des Gesellschaftsanteils des Ausscheidenden verbunden. Altersgründe können dafür sprechen, aber auch eine berufliche Neuorientierung oder schlicht weil es die wirtschaftliche Lage der Sozietät erfordert. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen helfen, die entgegengesetzten Interessen (seitens des Ausscheidenden: Realisierung des im Laufe der Jahre u.a. von ihm geschaffenen Werts, seitens der verbleibenden Sozien: Bewahrung des ideellen Werts, um die Liquidität der Gesellschaft nicht zu gefährden) auszuloten und einer sinnvollen Lösung zuzuführen. Diese beinhaltet auch die Berücksichtigung des Abfindungsanspruchs des Ausscheidenden. Wir prüfen bzw. verfassen abfindungsbeschränkende Klauseln, Wettbewerbsverbote bzw. nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen, die jeweils nur in engen Grenzen zulässig sind. Zur Seite stehen wir Ihnen ferner für Mandantenbefragungen beim Ausscheiden, da regelmäßig das Ob, das Wie, der konkrete Inhalt und auch die Adressaten streitig sind.
Konfliktvermeidung bereits im Sozietätsvertrag
Die o.a. Aspekte sollten zur Konfliktvermeidung bereits im Sozietätsvertrag durch klare und eindeutige Vereinbarungen geregelt werden. Auch dabei sind wir mit unserem speziellen Know-how behilflich. Nach Hunderten von uns begleiteten Sozietätstrennungen haben wir in der Praxis schon viele Fehler beobachtet, die man vermeiden kann.
Haftung
Bei Verstößen gegen Berufspflichten (z.B. die Verschwiegenheitspflicht, aber auch die Pflicht zur Fortbildung, bei Organisationsverschulden oder bzgl. Praxisablauf und Personal) oder sonstigen Pflichtverletzungen drohen infolge der Haftung ggfs. hohe Schadenersatzforderungen des Geschädigten. Wir stehen Ihnen zur Seite, um diese durchzusetzen bzw. abzuwehren.
Honorar
Zwar enthält das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit dem dazugehörigen Vermögensverzeichnis konkrete Vorgaben für die korrekte Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung. Die Komplexität der Materie erfordert aber eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben. Regelmäßig trifft der Anwalt mit seinen Mandanten Honorarvereinbarungen, deren Höhe mindestens den gesetzlichen Gebühren entsprechen muss. Die Abrechnung erfolgt häufig auf der Basis einer Stundenabrechnung bzw. eines Pauschalhonorars. Beim Verfassen einer derartigen Vereinbarung helfen wir ebenso wie bei der Prüfung, ob eine Honorarabrechnung unter Beachtung der jeweiligen speziellen Regelungen für die verschiedenen Berufssparten korrekt ausgestellt worden ist.
Vertretung vor (Berufs-)Gerichten
Bei Verstößen gegen das Berufsrecht drohen berufsrechtliche Maßnahmen (z.B. eine Rüge, ggf. auch ein Berufsverbot bei entsprechend gravierenden Verfehlungen). Zuständig für derartige Verfahren sind die (für verkammerte Berufsgruppen regelmäßig jeweils eigenständigen) Berufsgerichte. Deren Maßnahmen ersetzen allerdings nicht diejenigen ordentlicher Gerichte. Wir stehen Ihnen als Berater und ggf. Interessenvertreter gerne zur Verfügung – sei es vor den ordentlichen Gerichten, sei es vor den Berufsgerichten (z.B. vor dem Anwaltsgericht in erster Instanz, vor dem Anwaltsgerichtshof beim zuständigen Oberlandesgericht oder auch vor dem Bundesgerichtshof, bei dem ein gesonderter Senat für Anwaltssachen eingerichtet worden ist.
Unser Leistungsspektrum im Berufsrecht
Beratung bzgl.
- Zulassung zum Beruf und der Verleihung einer Zusatzqualifikation (z.B. als Fachanwalt)
- Widerruf/Entzug der Zulassung
- berufsrechtlicher Sanktionen bei Verletzungen von Berufspflichten / Eintrittspflicht der Berufshaftpflichtversicherung
- Haftung wegen Berufspflichtverletzungen gegenüber Mandanten, Patienten, Auftraggebern, Behörden, berufsrechtlichen Organisationen
- (internationaler) Kooperationsmöglichkeiten und -formen von Freiberuflern untereinander (z.B. als Partnerschaftsgesellschaft)
- Zulässigkeit von Werbemaßnahmen
- Ausscheiden einzelner Gesellschafter inkl. Abfassung/Prüfung von Abfindungs-/Wettbewerbsklauseln
- Kosten- und Gebührenrechtsfragen (jeweils eigene Gebührenregelungen für die einzelnen Berufsgruppen)
Vertretung
- vor berufsrechtlichen Körperschaften und Organisationen (Kammern, Sozialversicherungsträger, Berufsverbände)
- vor Berufsgerichten
- vor Zivil- und Strafgerichten