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RECHTSGEBIETE

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht und unterliegt einer strengen Reglementierung. Zudem wird das Arbeitsrecht in hohem Maße durch gesellschaftspolitische Entwicklungen beeinflusst und ist einem ständigen Wandel ausgesetzt. Außerdem weist es sozialversicherungsrechtliche Berührungspunkte und Schnittmengen mit dem Steuerrecht auf. Die Vielzahl verschiedener arbeitsrechtlicher Normen einschließlich einer stark kasuistisch geprägten Rechtsprechung führt nicht zuletzt dazu, dass Arbeitsrecht unternehmensseitig oft als unberechenbare Materie wahrgenommen wird. Unser Team unterstützt Sie bei der sorgfältigen Planung, effizienten Durchführung und ergebnisorientierten Umsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen, damit Sie Ihre wirtschaftlichen Ziele bestmöglich erreichen können.

Ausgelagerte Personalabteilung

Im betrieblichen Tagesgeschäft stellen sich eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fragen, bei denen sich auch für erfahrene Personalabteilungen eine fachanwaltliche Unterstützung anbietet – sei es aus Kapazitätsgründen, sei es zur Einbindung punktuellen Expertenrats in Spezialfragen. Wir kennen die aktuellen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen und passen Ihre Arbeitsverträge entsprechend an, damit sich die einzelnen Regelungen wirksam durchsetzen lassen. Bei der Erstellung von Abmahnungen, der Vorbereitung einzelner personeller Maßnahmen wie Versetzungen oder Kündigungen unterstützen wir Sie gerne. Sie möchten wissen, ob der Geltendmachung von Teilzeit entsprochen werden muss, ein Bonusanspruch erfüllt werden muss oder benötigen eine Mustervereinbarung für ein Sabbatical, eine Home-Office-Regelung oder zur Einrichtung einer AGG-Beschwerdestelle? Unsere Expertise umfasst das gesamte arbeitsrechtliche ABC und reicht von Abmahnung bis hin zum Zeugnis.

Umstrukturierung, Sanierung, M&A

Änderungen der betrieblichen Strukturen können vielfältige Ursachen haben. Derartige betriebsändernde Maßnahmen wie Umstrukturierungen in Form von Out- oder Insourcing, Betriebsübergängen, Betriebsveräußerungen oder gegebenenfalls auch Betriebsstillegungen ziehen weitreichende arbeitsrechtliche Folgen nach sich. Eine vorherige Prüfung der arbeitsrechtlichen Ausgangslage in Form einer Due Diligence des Ist-Zustands ist daher sowohl vor Restrukturierungen oder Erwerbsvorgängen ebenso unumgänglich als auch eine arbeitsrechtliche Bewertung der gewünschten Zielstruktur. In kollektivrechtlicher Hinsicht erfordert dies eine Beteiligung bestehender Arbeitnehmervertretungen durch Abschluss  von Interessenausgleich und Sozialplänen oder Einbindungen von Transfergesellschaften oder der Agentur für Arbeit bei der Erstattung von Massenentlassungsanzeigen. Unsere Arbeitsrechtler verfügen über eine große Sanierungserfahrung und helfen dabei, rechtlich praktikable und wirtschaftlich vorteilhafte Strukturen zu schaffen.

Begründung von Arbeitsverhältnissen und sonstige personelle Maßnahmen

Fehler bei der inner- oder außerbetrieblichen Ausschreibung von Stellenanzeigen und Besetzung von freien Stellen können zur Verhinderung der Einstellung oder diskriminierungsrechtlichen Entschädigungsansprüchen führen. Wir sorgen dafür, dass Sie rechtskonform handeln und übernehmen Ihre Vertretung, wenn Ansprüche abgelehnter Bewerber – z.B. nach dem AGG – gegenüber Ihnen geltend gemacht werden. In diesem Bereich verfügen wir über eine ausgewiesene Kompetenz aufgrund verschiedener Verfahren, die wir für unsere Mandanten erfolgreich vor Arbeits- und Landesarbeitsgerichten geführt haben. Natürlich sind wir auch bei sonstigen personellen Maßnahmen wie Versetzungen oder Abmahnungen für Sie tätig und erstellen für Sie die notwendigen Unterlagen.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Die Gründe für den Wunsch nach einer arbeitgeberseitigen Beendigung von Arbeitsverhältnissen können vielfältig sein und in betrieblichen, personenbedingten oder verhaltensbedingten Störursachen wurzeln. Wir prüfen die Möglichkeiten der Kündigung, Änderungskündigung oder Versetzung eines Mitarbeiters und unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Umsetzung. Hierbei führen wir Aufhebungsvertragsverhandlungen, erstellen Betriebsratsanhörungen oder treten für Sie gegenüber Integrationsämtern oder Ämtern für Arbeitsschutz auf, um etwaig notwendige Genehmigungen bei Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz einzuholen.

Betriebliche Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen

Bei Fragen zum Umfang und zur Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung unterstützen wir Sie, Ihre Rechtsposition sachgerecht zu vertreten. Wir prüfen und beurteilen, ob eine geplante Maßnahme der Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen unterfällt und werden für Sie auch in entsprechenden Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten tätig. Bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen in mitbestimmungspflichtigen oder freiwilligen Angelegenheiten können wir ebenfalls auf branchenübergreifende Kenntnisse zurückgreifen. Oft ist das Verhältnis der Geschäftsführung zu Betriebsräten und Gewerkschaften belastet; hier können wir durch unsere Intervention oft für einen Neuanfang sorgen. Der Umgang mit Arbeitnehmervertretungen ist geprägt von der Art der Kommunikation. Zielgerichtet, fair und ergebnisorientiert, mit einem Wort: professionell zu kommunizieren, ist unser Metier und wir lassen uns gerne an unseren Ergebnissen messen.

Arbeitsrechtliche Compliance

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Modelle bezüglich interner Ermittlungen, bei forensischen Prüfungen, aber auch zur Implementierung von Ethik-Richtlinien oder zur Gewährleistung rechtskonformer Strukturen. Auf Wunsch prüfen wir rechtlich risikobehaftete Konstellationen wie etwa den gehäuften Einsatz freier Mitarbeiter im Hinblick auf die Einhaltung arbeits-, sozialversicherungs- und strafrechtlicher Regularien. Auch bei Fragen etwaiger Sanktionen, im Rahmen von Ermittlungen von Sozialversicherungsträgern, Zollbehörden, Gewerbeaufsichtsämtern oder Strafverfolgungsbehörden stehen wir Ihnen im Zusammenwirken mit unseren Wirtschaftsstrafrechtlern mit Rat und Tat zur Seite.

Litigation und Prozessführung

In allen Bereichen des Arbeitsrechts helfen Ihnen unsere erfahrenen Spezialisten auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, z.B. in Kündigungsschutz- und Beschlussverfahren. Hierbei unterstützen wir Sie sowohl im Falle einer gewünschten einvernehmlichen Regelung im Vorfeld eines gerichtlichen Prozesses, ebenso wie wir in gerichtlichen Verfahren konsequent Ihre Rechte vertreten. Unsere Expertise umfasst dabei Prozesse vor allen deutschen Arbeitsgerichten, aber auch vor ordentlichen Gerichten bei Streitigkeiten mit Organen wie Vorständen oder Geschäftsführern oder vor Verwaltungsgerichten in Fällen von behördlichen Entscheidungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzrechts. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts vertreten wir Ihre Interessen in Einigungsstellen als Arbeitgebervertreter.

Führungskräfteberatung

Leitende Angestellte, Prokuristen, Geschäftsführer und Vorstände unterstützen wir gerne bei Fragen rund um die Gestaltung und Optimierung des Arbeits- bzw.  Dienstvertrags. Sie wollen eine neue Stelle antreten, sollen zum Prokurist bestellt werden oder Ihr Unternehmen wünscht, dass Sie eine Vertragsänderung unterzeichnen? Wir erläutern Ihnen die arbeitsrechtlichen Folgen und diskutieren mit Ihnen die Vor- und Nachteile von Änderungsvereinbarungen. Wenn Sie über einen beruflichen Wechsel nachdenken, aber Ihr Vertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthält, prüfen wir dessen Wirksamkeit und unterstützen und coachen Sie bei Aufhebungsvertragsverhandlungen. Sollte Ihr Unternehmen Ihr Arbeits- oder Dienstverhältnis gekündigt haben, vertreten wir Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Schulungen und Inhouse-Seminare

Gerne schulen wir Ihre Personalabteilung zu aktuellen Fragen des Arbeitsrechts oder veranstalten Seminare zu von Ihnen ausgewählten Themen. Regelmäßig sind wir auch für Mandanten als Referenten von zielgruppengerechten Fortbildungsveranstaltungen tätig, sei es in Form eines Arbeitsrechtseminars für Führungskräfte oder arbeitsrechtlichen Kompaktkursen für Geschäftsführer. Hierbei bieten wir Schulungen vor Ort in unseren darauf ausgerichteten Kanzleiräumen, aber auch bei Ihnen vor Ort als Inhouse-Seminare an. Unsere Arbeitsrechtler verfügen aufgrund ihrer Tätigkeit als Hochschullehrer, Lehrbeauftragter, Fachautoren und Referenten verschiedener juristischer Fortbildungsanbieter über ein hohes Maß an didaktischer Erfahrung, in die die praktischen Erfahrungen unserer Anwaltstätigkeit einfließen.

Innerbetriebliche Mediation

Insbesondere wenn eine weitere gemeinsame und störungsfreie Zusammenarbeit gewünscht wird, kann sich bei Einverständnis aller Betroffenen auch eine innerbetriebliche Mediation des Konfliktes anbieten. Im Rahmen einer solchen Mediation versuchen die Parteien unter Moderation eines neutralen und allparteilichen Dritten, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, die mit Blick auf die Gestaltung der Beziehungen in der Zukunft langfristig Akzeptanz findet. Wir unterstützen Sie gerne als Verfahrensbeistand bei Mediationen oder werden auf Wunsch als Mediator für Sie tätig.

Unser Leistungsspektrum Arbeitsrecht

  • Laufende arbeitsrechtliche Beratung im Tagesgeschäft inkl. Vertragsgestaltung
  • Begleitung bei Betriebsänderungen und Umstrukturierungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Begleitung von Einigungsstellenverfahren
  • Vorbereitung und Umsetzung personeller Einzelmaßnahmen
  • Kündigungsvorbereitung und -durchführung
  • Bundesweite arbeitsgerichtliche Prozessführung
  • Führungskräfteberatung
  • Schulungen und Inhouse-Seminare
  • Juristische Gutachtertätigkeit
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