Alles, was man im Berufsrecht wissen muss – in 10 Zeitstunden nach § 43f BRAO
Rechtzeitig die Vorgaben des neuen § 43f BRAO erfüllen!
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Die BRAO-Reform hat seit 1. August 2022 eine Pflicht für jeden mit sich gebracht, 10 Zeitstunden Fortbildung im Berufsrecht nachzuweisen, der erstmals zur Anwaltschaft zugelassen wird.
Auch erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nehmen das häufig zum Anlass, sich einmal gründlich mit dem Rechtsgebiet zu beschäftigen, das die Grundlage ihrer Berufstätigkeit darstellt.
Unsere Fortbildung will aber mehr als nur die Erfüllung einer lästigen Pflicht: Sie will Augen öffnen, Praxistipps geben, den Rechtsmarkt beleuchten, einen Ausblick in die Zukunft geben.
Kurzum: Für die anwaltliche Tätigkeit unmittelbar anwendbares, relevantes Praxiswissen zur Verfügung stellen.
Ihr Dozent:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, ist nicht nur Experte im Berufsrecht, Direktor des Humboldt Center for the Legal Profession, Herausgeber der BeckOnline-Kommentare BRAO, BORA, (zusammen mit Prof. Dr. Barbara Grunewald) RDG, Autor zahlreicher Bücher und Aufsätze im Anwaltlichen Berufsrecht, seit über 25 Jahren anwaltlich mit einem Schwerpunkt im Berufsrecht aktiv. Sondern er war Präsident der German Speakers Association, des Berufsverbandes der Redner, und darf als einer der Wenigen im deutschsprachigen Raum die Redner-Auszeichnung CSP tragen, die ihm in den USA verliehen wurde.
Das verspricht: Erfüllung einer berufsrechtlichen Pflicht, aber nicht nur das: echte Praxistipps, weiterführende Überlegungen für die eigene berufliche Praxis, und das alles in einer Weise dargebracht, wo das Zuhören und Mitmachen Spaß macht.
Themenüberblick:
Kenntnisse müssen in den wesentlichen Bereichen des Berufsrechts erworben werden.
Aus dem Inhalt:
- Praxisrelevante Berufspflichten
- Organisation und Gestaltung des Anwaltsberufes
- Berufsrechtliche Folgen anwaltlicher Pflichtverletzungen
- Berufsrecht und Haftungsrecht
- Internationales Berufsrecht (Grundzüge)
Fortbildungsnachweis:
10 Zeitstunden Fachfortbildung durch Herrn Prof. Dr. Volker Römermann (§ 43f BRAO).
Termine:
Sie entscheiden individuell, wann Sie die Fortbildung online belegen – Sie sind nicht an festgelegte Termine gebunden.
Teilnahmegebühr: