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RÖMERMANN RECHTSANWÄLTE AG

Profil

Die Römermann Rechtsanwälte AG ist seit langem für ihre ergebnisorientierte und praxisnahe Beratung auf Grundlage einer umfassenden wissenschaftlichen Expertise bekannt. Die Rechtsanwälte zeichnen sich durch wissenschaftliche Veröffentlichungen und eine konsequente Spezialisierung im Wirtschaftsrecht aus. Ein Eckpfeiler der Philosophie der Römermann Rechtsanwälte AG besteht darin, kreative Lösungs­ansätze durch die aktive wissenschaftliche Auseinander­setzung zu gewinnen.

 

Historie

Die Ursprünge der Kanzlei Römermann Rechtsanwälte AG gehen auf das Jahr 1962 zurück. Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag zunächst in Hannover und in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und dem Recht der freien Berufe. Im Jahre 2003 kam der Standort Berlin und in 2007 der Standort Hamburg hinzu. Hamburg ist seit Umwandlung der Kanzlei in eine Aktiengesellschaft im Jahre 2009 auch Sitz der Gesellschaft.

Die anfänglichen Kernkompetenzen wurden stetig erweitert, so dass das Know-How neben dem ursprünglichen Schwerpunkt, dem Berufsrecht der Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nun seit vielen Jahren das gesamte wirtschaftsrechtliche Spektrum abdeckt. Bei internationalen Beratungsmandaten kooperieren wir eng mit verschiedenen ausländischen Partnerkanzleien, verfügen aber auch selbst über ein breites sprachliches Know-how und korrespondieren auf Englisch, Französisch, Spanisch, Griechisch, Russisch, Ukrainisch und Chinesisch. Neben der Rechtsberatung arbeitet die Römermann Rechtsanwälte AG in Beratungsfragen eng mit der Unternehmensberatung Römermann Consulting GmbH und in insolvenzrechtlichen Fragen mit der Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zusammen.

 

Philosophie

Ein Eckpfeiler der Philosophie der Römerman Rechtsanwälte AG besteht darin, kreative Lösungs­ansätze durch die aktive wissenschaftliche Auseinandersetzung zu gewinnen. Denn nur, wer die Argumente aus der aktuellen wirtschaftsrechtlichen Diskussion umfassend kennt, vielfach erörtert und hinterfragt hat, kann daraus das Beste für den konkreten Fall ableiten. Zusammen mit der langjährigen Erfahrung und der hohen Service-Orientierung bildet diese anerkannte wissenschaftliche Expertise den für die erfolgreiche Beratung unverzichtbaren Dreiklang. Diese Verbindung wird im Firmenlogo durch das Dreieck als Schnittmenge dieser Eigenschaften symbolisiert.

 

Rechtsberatung für Unternehmer

Zu den Mandanten der Römermann Rechtsanwälte AG zählen sowohl regio­nale als auch nationale Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Handel und Industrie sowie die öffentliche Hand. Die Römermann Rechtsanwälte AG steht den Unternehmen bei allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen mit ihrem Spezialisten-Team zur Seite und begleitet diese auch bei betrieblichen Änderungen und Transformationsprozessen. Dabei arbeitet die Kanzlei eng mit der Unternehmensberatung Römermann Consulting GmbH und in insolvenzrechtlichen Fragen mit der Römermann Insolvenz­verwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zusammen. Zudem kooperiert die Römermann Rechtsanwälte AG eng mit verschiedenen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften sowie mit ausländischen Partnerkanzleien.

 

Geschätzte Verhandlungsführung

Von den Standorten in Hamburg, Hannover, Berlin, Frankfurt am Main, Erfurt und Mannheim aus ist die Kanzlei auch international für ihre Mandanten aktiv. Gerade im Zuge von M&A-Prozessen und bei schwierigen Vertragsverhandlungen werden die langjährige Erfahrung und die Art der Verhandlungsführung im In- und Ausland geschätzt. Das gilt je nach Bedarf auch für Verhandlungen in Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch oder Chinesisch.

 

Spezialisten für Freiberufler

Die Kanzlei verfügt über eine deutschlandweit nahezu einmalige Expertise und Erfahrung in allen Belangen des Rechts der freien Berufe. Die verschiedenen Berufe unterliegen jeweils spezifischen berufsrechtlichen Vorschriften. Dabei ergeben sich Auseinandersetzungen einerseits mit berufs­ständischen Organisationen, andererseits innerhalb von beruflichen Zu­sammenschlüssen, z.B. bei Ausscheiden eines Partners aus einer Sozietät/Gemeinschafts­praxis. Zu den Mandanten zählen Sozietäten jeder Größenordnung bis hin zur internationalen Law Firm.

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