Das Konzerninsolvenzrecht
Am 21. April 2018 wird das schon lange diskutierte Konzerninsolvenzrecht in Kraft treten. Das Ziel des Gesetzes ist es, die wirtschaftliche Einheit von Konzernen nicht auseinanderzureißen.
EU-Restrukturierungsrichtlinie
Seit dem 26. Juni 2019 ist die EU-Restrukturierungsrichtlinie 2019/1023 für ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren in Kraft. Bis zum 17. Juli 2021 ist diese nun umzusetzen in nationales Recht.