„Halbe Miete?“
Der Gesetzgeber hat am 22. Dezember 2020 ein neues Gesetz (Artikel 240 § 7 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)) verabschiedet, welches Gewerbemietern die Möglichkeit eröffnet, Verhandlungen über eine Herabsetzung der Miete zu führen. Ziel des Gesetzes ist, die Verhandlungsposition von gewerblichen Mietern gegenüber ihrem Vermieter zu stärken.
Warum gerade wir dafür Ihre Partner sind?
Als das Gesetz kam, brachte die Wirtschaftswoche am 21. Dezember 2020 ein erstes Interview mit Prof. Dr. Volker Römermann unter der Überschrift heraus: „Gewerbemietrecht – Kann ich die Miete mindern, wenn mein Geschäft schließen muss? Die Bundesregierung kommt Gewerbetreibenden entgegen, die ihr Geschäft im Shutdown nicht mehr öffnen dürfen. Ist Covid-19 ein Fall von höherer Gewalt oder ein Wegfall der Geschäftsgrundlage? Ein Experte erklärt.“
Seither hat Prof. Dr. Volker Römermann weitere Interviews gegeben, zum Beispiel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) am 26. Februar 2021 unter der Überschrift „Neues Gesetz: Gewerbemiete darf in der Pandemie gekürzt werden. Fast unbemerkt hat der Bundestag zum Jahreswechsel ein Gesetz verabschiedet. Wer ein Ladengeschäft oder Büroräume gemietet hat und von Corona-Einschränkungen betroffen ist, kann jetzt ein Senken der Mietkosten verlangen – auch rückwirkend, sagt der Jurist Prof. Volker Römermann“.
Am 20. Januar 2021 hat Prof. Dr. Volker Römermann in der bundesweit ersten Fachveranstaltung vor 380 Anwälten die neue Rechtslage erläutert (Hamburgischer und Hannoveraner Anwaltsverein) und seither in einer Reihe von Webinaren namhafter Veranstalter sein Wissen weitergegeben.
Die umfassende wissenschaftliche Kommentierung (82 Druckseiten) der neuen Vorschrift ist im April 2021 im Verlag C. H. Beck aus der Feder von Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann erschienen.
Prof. Dr. Volker Römermann hat am 12. März 2021 als einer der Direktoren des Humboldt Center for the Legal Profession der Humboldt-Universität zu Berlin die erste wissenschaftliche Fachtagung zu dem Thema unter Beteiligung namhafter Professoren, Richter und Ministerialbeamter mit organisiert und moderiert.
Ausweislich all´ dieser Publikationen und Vorträge dürfte es aktuell kaum jemanden geben, der sich so intensiv mit diesem Thema beschäftigt hat wie wir. Und das bei Weitem nicht nur in der Theorie. Als Rechtsanwälte stehen wir seit Beginn der neuen Gesetzgebung an der Seite unserer Mandanten, damit ihre Ansprüche in der Praxis durchgesetzt werden.
Wir prüfen als Erstes die Rechtslage, aber auch, was die Zielsetzung unserer Mandanten ist.
- Wollen Sie an dem Ort bleiben und möglich störungsfrei ein harmonisches Verhältnis zu dem Vermieter pflegen? Dann haben wir eine Strategie für Sie, wie man möglichst stressfrei und ohne Streit zum Gespräch kommt. Nur wenn das nicht funktioniert, wird es juristisch.
- Können Sie es sich nicht leisten, auf Geld zu verzichten, zumal in der Zeit der Pandemie? Dann wissen wir, wie man konsequent verhandelt, notfalls hart. Und wir spielen die prozessuale Klaviatur.
- Wollen Sie am liebsten raus und nach dem Lockdown woanders durchstarten? Dann stellen wir mit Ihnen gemeinsam Überlegungen an, wie man eine Beendigung des Vertrages herbeiführen könnte.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Haben Sie Fragen, wie wir Ihnen beistehen können und was das kostet? Dann rufen Sie uns an: (0511) 32 66 0-0 und lassen sich mit Frau Sube oder Frau Bahadir verbinden. Sie können uns auch gerne eine Email senden an team.gewerbemiete@roemermann.com oder sich direkt über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen: zum Kontaktformular. Sie werden dann rasch zurückgerufen.