„Skurrile Ungleichbehandlung: Verfassungsgericht soll Widerrufsrecht in Kreditverträgen prüfen“ – unter dieser Überschrift berichtet das Handelsblatt am 1. Juni über eine Verfassungsbeschwerde, die wir in Kooperation mit der Kanzlei Gansel erhoben haben. Bei Widerrufsbelehrungen von Immobiliendarlehen legt der BGH nicht die gleichen Maßstäbe an wie bei Autokrediten. Das ist willkürlich. Verfassungsbeschwerden sind aufwendig und komplex. Eine sehr spezielle Materie. Nicht zuletzt im Berufsrecht machen wir so etwas seit fast 25 Jahren und doch ist es jedes Mal wieder etwas Besonderes.

Hier können Sie die Verfassungsbeschwerde einsehen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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