Pressemitteilung: Rechtsanwalt Dr. Nawroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
Erfurt, 25.09.2020 – Der Intensiv-Haus- und Krankenpflegdienst NEMO mit Sitz Erfurt stellte einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht Erfurt. Das Unternehmen besteht aus zwei Gesellschaften, NEMOPFLEGE Ambulante Dienste GmbH sowie NEMOPFLEGE GmbH. Insgesamt sind über 130 Arbeitnehmer in beiden Gesellschaften beschäftigt, wobei sich die örtliche Geschäftstätigkeit nicht nur auf die Stadt Erfurt beschränkt.
Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth von der bundesweit tätigen Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft wurde vom Amtsgericht Erfurt am 24.09.2020 in beiden Gesellschaften als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
„Zunächst ist es natürlich eminent wichtig, einen bestmöglichen und umfassenden Überblick über das Unternehmen zu erhalten. Danach kann geprüft werden, welche Optionen bestehen, insbesondere ob etwaige Nachfolgelösungen realisiert werden können.“, so Dr. Nawroth.
Der Geschäftsbetrieb wird derzeit uneingeschränkt fortgeführt.
NEMO (=Nah-Effektiv-Mobil-Organisiert) gibt es seit vielen Jahren. Gegenstand der NEMOPFLEGE Ambulante Dienste GmbH ist die ambulante Kranken- Alten- und Intensivpflege. Zurzeit werden durchschnittlich 400 Patienten täglich betreut. Die NEMOPFLEGE GmbH hat demgegenüber ausschließlich den teilstationären Bereich (Senioren-Tagespflegen) zum Geschäftsgegenstand.
Die Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist bundesweit von über 15 Standorten aus aktiv. Die dort tätigen Insolvenzverwalter werden regelmäßig von über 65 Gerichten bestellt. Seit vielen Jahren gehört die Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu den führenden Kanzleien im Bereich der Insolvenzverwaltung. Dabei steht sie für langjährige Erfahrung in unterschiedlichsten Krisen- und Insolvenzsituationen und setzt besonderes Augenmerk auf die Betriebsfortführung und die – ggf. übertragende – Sanierung von Unternehmen (www.roemermann-insolvenzverwalter.de).