Das Wichtigste im Überblick
- Die Beteiligung an einer Steuerberatungsgesellschaft unterliegt komplexen berufsrechtlichen Vorgaben, deren Nichtbeachtung erhebliche Risiken bis hin zum Verlust der Anerkennung mit sich bringen kann.
- Bei der Gestaltung sind insbesondere die zulässigen Gesellschaftsformen, die Anforderungen an Gesellschafter und die Grenzen der Kapitalbeteiligung berufsfremder Personen zu beachten.
- Interdisziplinäre Kooperationen zwischen Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern bieten erweiterte Möglichkeiten, erfordern jedoch eine sorgfältige Abstimmung der unterschiedlichen berufsrechtlichen Anforderungen.
Die berufliche Weiterentwicklung durch Beteiligung
Der Schritt in eine Partnerschaft oder der Erwerb von Anteilen an einer Steuerberatungsgesellschaft markiert für viele Berufspraktiker einen entscheidenden Karriereschritt. Ob als Steuerberater, der sich als Partner etablieren möchte, oder als Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer, der eine interdisziplinäre Zusammenarbeit anstrebt – die Beteiligung an einer Steuerberatungsgesellschaft eröffnet neue berufliche Perspektiven und Wachstumschancen.
Doch was auf den ersten Blick als rein wirtschaftliche Entscheidung erscheint, ist in Wirklichkeit ein komplexes Unterfangen mit zahlreichen rechtlichen Fallstricken. Das deutsche Berufsrecht setzt hier enge Grenzen, deren Missachtung schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Die richtige rechtliche Gestaltung ist daher entscheidend für den langfristigen Erfolg.
Als führende Kanzlei im Berufsrecht der steuerberatenden Berufe steht Römermann Rechtsanwälte für die rechtssichere Gestaltung und erfolgreiche Durchsetzung von Beteiligungsmodellen vor den Berufsaufsichtsbehörden. In diesem Beitrag beleuchten wir die wesentlichen rechtlichen Aspekte einer Beteiligung an einer Steuerberatungsgesellschaft und zeigen auf, wie Sie Ihre berufliche Zukunft rechtssicher gestalten können.
Der rechtliche Rahmen im Überblick
Die rechtlichen Grundlagen für Steuerberatungsgesellschaften basieren auf einem mehrstufigen System verschiedener Regelwerke. Dieses System umfasst gesetzliche Vorschriften, Verordnungen und berufsständische Regelungen, die in ihrer Gesamtheit den rechtlichen Rahmen für die Beteiligung an und die Führung von Steuerberatungsgesellschaften bilden.
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Im Zentrum steht das Steuerberatungsgesetz (StBerG), das als wichtigstes Regelwerk die fundamentalen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften festlegt. Besonders relevant sind hierbei:
- Die §§ 49-55 StBerG, die spezifisch die Anforderungen an Steuerberatungsgesellschaften definieren, einschließlich der Gesellschaftsstruktur, der Beteiligungsverhältnisse und der Geschäftsführung.
- § 57 StBerG, der die allgemeinen Berufspflichten für Steuerberater festlegt, die auch im Kontext von Steuerberatungsgesellschaften Anwendung finden.
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ergänzt als zweite wichtige Säule den rechtlichen Rahmen. Sie regelt primär Fragen der Vergütung, hat aber auch mittelbare Auswirkungen auf die Gestaltung von Beteiligungsverhältnissen, etwa bei der Verteilung von Gewinnen oder der Bewertung von Gesellschaftsanteilen.
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
Eine weitere zentrale Komponente ist die Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB). Sie konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben und liefert wichtige Detailregelungen für die praktische Umsetzung. Dies betrifft insbesondere:
- Formale Anforderungen an die Gesellschaft
- Modalitäten der Antragstellung
- Voraussetzungen für die Anerkennung durch die Steuerberaterkammer
Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
Die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) vervollständigt das Regelwerk. Es ist wichtig zu betonen, dass die BOStB keine Gesetzeskraft hat, sondern eine Satzung ist, die auf Grundlage des § 86 II Nr. 2 StBerG erlassen wurde. Sie enthält detaillierte Vorschriften zur Berufsausübung und definiert die ethischen Standards und Verhaltenspflichten, die auch im Rahmen einer Beteiligung an einer Steuerberatungsgesellschaft zu beachten sind. Besonders relevant sind hier die Regelungen zur:
- Unabhängigkeit
- Vermeidung von Interessenkonflikten
- Beruflichen Zusammenarbeit
Ergänzende Quellen
Zusätzlich zu diesen Hauptregelwerken können auch Verlautbarungen, Hinweise und Stellungnahmen der Bundessteuerberaterkammer relevant sein. Obwohl diese nicht rechtsverbindlich sind, bieten sie wichtige Orientierung für die Interpretation und Anwendung der formellen Regelwerke.
Diese verschiedenen Regelwerke greifen wie Zahnräder ineinander und bilden ein engmaschiges System berufsrechtlicher Anforderungen. Für die rechtssichere Gestaltung einer Beteiligung ist es essentiell, die Wechselwirkungen zwischen diesen verschiedenen Normenebenen zu beachten und in der Praxis umzusetzen.
Neue Flexibilität bei der Rechtsformwahl
Mit der Berufsrechtsreform vom 1. August 2022 wurde die Wahl der Rechtsform für Steuerberatungsgesellschaften deutlich flexibilisiert. Es sind alle Rechtsformen nach deutschem Recht, mehrstöckige Gesellschaften und auch europäische Rechtsformen gestattet.
Beteiligungsverhältnisse und Stimmrechte: Klare Grenzen trotz Flexibilität
Trotz der erweiterten Möglichkeiten bei der Rechtsformwahl bestehen weiterhin wichtige Einschränkungen für die Beteiligungsverhältnisse:
Die Bezeichnung als „Steuerberatungsgesellschaft“ setzt voraus, dass die Mehrheit der Anteile und die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans durch Steuerberater gestellt werden. Diese Regelung sichert den bestimmenden Einfluss der Berufsträger. Für steuerberatende Gesellschaften, die auf diese Firmierung verzichten, gelten diese Anforderungen nicht.
Eine reine Kapitalbeteiligung ist nach wie vor nicht zulässig. Stattdessen müssen alle Gesellschafter aktiv in der Berufsausübungsgesellschaft mitarbeiten, wobei dieses „Tätigkeitsgebot“ unbestimmt ist und es weder qualitative noch quantitative Vorgaben gibt.
Besonders hervorzuheben sind die erweiterten Möglichkeiten zur interprofessionellen Zusammenarbeit. Steuerberater können sich nun einfacher mit Angehörigen anderer freier Berufe, insbesondere Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern, zusammenschließen.
Anerkennungspflicht und berufliche Verantwortung
Es besteht eine grundsätzliche Anerkennungspflicht für Berufsausübungsgesellschaften. Diese werden nun selbst Mitglied der jeweiligen Berufskammer und damit unmittelbar Träger von Berufspflichten. Dies hat weitreichende Konsequenzen:Die Gesellschaften können direkter Adressat berufsrechtlicher Sanktionen werden, wenn eine Leitungsperson gegen Berufspflichten verstößt oder ein Verstoß innerhalb der Gesellschaft auf einem Organisationsverschulden basiert. Diese Regelung stärkt die berufsrechtliche Verantwortlichkeit der Gesellschaft als Ganzes.
Geschäftsführung und Vertretung: Neue Spielräume
Die Reform hat die Anforderungen an die Geschäftsführung und Vertretung von Steuerberatungsgesellschaften neu justiert:
Die früheren Mehrheitserfordernisse in der Geschäftsführung wurden aufgehoben. Allerdings müssen alle Mitglieder der Leitungsorgane Anerkennungspflichtiger Berufsausübungsgesellschaften sowie eines etwaigen Aufsichtsorgans Adressaten der Berufspflichten und Mitglieder der jeweiligen Kammer sein.
Dem Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan von steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften müssen Steuerberater in vertretungsberechtigter Zahl angehören. Diese Regelung gewährleistet den notwendigen fachlichen Einfluss der Berufsträger.
Versicherungspflicht als wichtige Säule
Die Versicherungspflicht ist eine zentrale Anforderung für Steuerberatungsgesellschaften. Gemäß § 67 StBerG müssen alle Steuerberatungsgesellschaften eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten, unabhängig von ihrer Rechtsform. Die Mindestversicherungssummen variieren:
- Einzelne Steuerberater: 250.000 Euro
- Personengesellschaften ohne Haftungsbeschränkung: 500.000 Euro
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung: 1.000.000 Euro
Die Jahreshöchstleistung muss mindestens das Vierfache der Mindestversicherungssumme betragen. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Mandanten und der finanziellen Absicherung der Steuerberatungsgesellschaften
Digitalisierung im Berufsrecht
Im Zentrum der digitalen Transformation steht die neue Steuerberaterplattform. Diese zentrale digitale Infrastruktur ermöglicht:
- Eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Steuerberatern, Mandanten und Behörden
- Den strukturierten Austausch von Dokumenten und Informationen
- Die medienbruchfreie Abwicklung von Verwaltungsprozessen
- Eine einheitliche Authentifizierung für verschiedene digitale Dienste
Die Plattform ist dabei mehr als nur ein Kommunikationskanal. Sie fungiert als digitales Ökosystem, das die verschiedenen Aspekte der steuerberatenden Tätigkeit integriert und die Zusammenarbeit in Steuerberatungsgesellschaften erleichtert.
Der Weg zur erfolgreichen Beteiligung: Von der Planung bis zur Umsetzung
Vorbereitungsphase
- Analyse der Ausgangssituation
- Festlegung der Beteiligungsziele
- Prüfung der persönlichen Voraussetzungen
- Entwicklung des Beteiligungskonzepts
Gestaltungsphase
- Wahl der Rechtsform
- Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags
- Entwicklung der Vergütungsstruktur
- Klärung von Haftungsfragen
Umsetzungsphase
- Vertragsabschluss
- Berufsrechtliche Genehmigung
- Gesellschaftsrechtliche Umsetzung
- Steuerliche Implementierung
Häufig gestellte Fragen
Welche Rechtsformen sind für Steuerberatungsgesellschaften zulässig?
Sowohl Personengesellschaften als auch juristische Personen können als Rechtsform für eine Steuerberatungsgesellschaft gewählt werden.
Ist eine reine Kapitalbeteiligung an einer Steuerberatungsgesellschaft erlaubt?
Nein, eine reine Kapitalbeteiligung ist weiterhin unzulässig. Alle Gesellschafter müssen aktiv in der Berufsausübungsgesellschaft mitarbeiten.
Welche Mehrheitserfordernisse gelten für Steuerberatungsgesellschaften?
Wenn sich eine Gesellschaft als Steuerberatungsgesellschaft bezeichnen möchte, muss die Mehrheit der Anteile und die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans durch Steuerberater gestellt werden.
Können sich Berufsausübungsgesellschaften an anderen Berufsausübungsgesellschaften beteiligen?
Ja, eine Berufsausübungsgesellschaft kann sich an einer anderen beteiligen, sofern beide die berufsrechtlichen Anforderungen erfüllen und anerkannt sind.
Welche Versicherungspflichten bestehen für Steuerberatungsgesellschaften?
Alle Steuerberatungsgesellschaften müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und während der Dauer ihrer Anerkennung aufrechterhalten.
Wie hoch sind die Mindestversicherungssummen für Steuerberatungsgesellschaften?
Die Summen variieren: Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung beträgt sie mindestens 1 Million Euro, bei Gesellschaften ohne Beschränkung 500.000 Euro.
Ist eine Holding-Struktur für Steuerberatungsgesellschaften möglich?
Ja, eine Holding-Struktur ist möglich.
Wie läuft der Anerkennungsprozess für eine Steuerberatungsgesellschaft ab?
Der Prozess umfasst die Antragstellung, Einreichung der Unterlagen, Prüfung durch die zuständige Kammer und schließlich das Erteilen einer Anerkennungsentscheidigung oder -urkunde.
Können sich Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer an Steuerberatungen beteiligen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen ist dies möglich. Die Beteiligung von Angehörigen anderer freier Berufe wird durch interprofessionelle Zusammenarbeit ermöglicht.
Welche steuerechtlichen Konsequenz hat es zu beteiligen sich in Form einer GmbH an einer solchen Gesllschaft?
GmbHs unterliegen Körperschaftsteuern sowie Gewerbesteuern. Gewinnausschüttungen werden mit Kapitalertragsteuern belegt.