Das Wichtigste im Überblick

  • Die Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft erfordert nach der Reform des Berufsrechts und den aktuellen Änderungen umfassende rechtliche Expertise – erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie typische Stolperfallen vermeiden.
  • Wir begleiten wir durch den gesamten Prozess: Von der Wahl der optimalen Rechtsform bis zur erfolgreichen Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer und berücksichtigen dabei alle aktuellen rechtlichen Entwicklungen.
  • Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und der Mitwirkung an der Entwicklung der aktuellen berufsrechtlichen Regelungen.

Was ist eine Berufsausübungsgesellschaft?

Eine Berufsausübungsgesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Zweck die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufs ist. Als solche muss sie nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) durch die zuständige Rechtsanwaltskammer zugelassen werden.

Nach der inzwischen etablierten berufsrechtlichen Reform können Rechtsanwälte in nahezu allen gängigen Rechtsformen gesellschaftlich zusammenarbeiten. Dies gilt für die GmbH, die AG, die Partnerschaftsgesellschaft, die GmbH & Co. KG und viele weitere Rechtsformen. Auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufe ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Kanzlei Römermann Rechtsanwälte verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung zum Berufsrecht und begleitet Rechtsanwälte und andere Freiberufler bei der Gründung, Umwandlung und Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften. Unsere Expertise ermöglicht es uns, die komplexen rechtlichen Anforderungen sicher zu navigieren und für unsere Mandanten optimale Lösungen zu entwickeln.

Rechtliche Grundlagen verstehen

Die Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft basiert auf einem komplexen Regelwerk, das zum 01.01.2025 einige wichtige Aktualisierungen erfahren hat:

  • §§ 59f ff. BRAO in der aktuellen Fassung als zentrale gesetzliche Grundlage
  • Berufsausübungsgesellschaftenverordnung (BRAO-BAG) mit den neuesten Änderungen
  • Satzungen der jeweiligen Rechtsanwaltskammern, die regelmäßig angepasst werden
  • Gesellschaftsrechtliche Vorschriften je nach gewählter Rechtsform, einschließlich des modernisierten Gesellschaftsrechts

Diese Vorschriften definieren klare Anforderungen an:

  • Die zulässige Gesellschafterstruktur
  • Vorgaben zur Geschäftsführung
  • Notwendige Berufshaftpflichtversicherung
  • Regelungen zur Firmierung
  • Formelle und materielle Zulassungsvoraussetzungen
  • Digitale Nachweisführung und elektronische Antragstellung

Wer benötigt eine Zulassung?

Nach der vollständigen Implementierung der Berufsrechtsreform benötigen grundsätzlich alle Berufsausübungsgesellschaften eine Zulassung, unabhängig von ihrer Rechtsform. Die Übergangsfristen sind inzwischen abgelaufen, sodass auch für bestehende Gesellschaften die Zulassungspflicht vollumfänglich gilt. Dies betrifft:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG mbB)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • sowie andere Rechtsformen

Gesellschaften, bei denen die Haftung der natürlichen Personen nicht durch die Rechtsform beschränkt wird, müssen sich nicht zulassen; sie dürfen dies aber beantragen (GbR, OHG, PartG). Die Zulassung muss bei der für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragt werden, bevor die gesellschaftliche Berufsausübung aufgenommen wird.

Zulassungsvoraussetzungen im Detail

Für die erfolgreiche Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft müssen gemäß der aktuellen Rechtslage folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Gesellschaftszweck: Der Gesellschaftszweck muss die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufs sein. Dies muss im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung klar definiert sein.
  2. Gesellschafter:
    • Gesellschafter dürfen grundsätzlich alle Freiberufler sein. Es gibt auch keine Mehrheitsanforderungen mehr bei Stimmrechten und Anteilen, solange nicht die Firmierung „Rechtsanwaltsgesellschaft“ getragen werden soll. Als Gesellschafter sind nur Gewerbetreibende ausgeschlossen.
  3. Geschäftsführung:
    • Die Geschäftsführung muss wenigstens einen vertretungsberechtigten Anwalt umfassen.
    • Geschäftsführer müssen einen freien Beruf ausüben.
  4. Berufspflichten:
    • Die Einhaltung der anwaltlichen Berufspflichten muss durch den Gesellschaftsvertrag sichergestellt sein.
    • Erweiterte Compliance-Anforderungen werden durch die Regelungen der BORA gefordert (Stichwort: „Berufsrechtsbeauftragter“)
    • Bei Konflikten zwischen Gesellschaftsrecht und Berufsrecht geht das Berufsrecht vor.
  5. Berufshaftpflichtversicherung:
    • Eine Berufshaftpflichtversicherung mit den aktuell gültigen Mindestversicherungssummen ist nachzuweisen.
    • Die Mindestversicherungssumme beträgt bei Gesellschaften, die die Haftung der Gesellschafter beschränken (z.B. GmbH, PartG mbB) und mehr als zehn Berufsträger haben 2,5 Millionen Euro pro Versicherungsfall, mit angepassten Indexierungsregeln. Zehn oder weniger Berufsträgern beträgt die Mindestversicherungssumme 1 Million Euro.
    • Bei Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung beträgt die Mindestversicherungssumme 500.000 Euro pro Versicherungsfall.
    • Zusätzliche Absicherungen für Cyber-Risiken werden empfohlen.
  6. Firmierung:
    • Die Firma muss den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und darf nicht irreführend sein.

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Als führende Kanzlei im Berufsrecht verfügen wir über umfassende Erfahrung in der Begleitung von Berufsausübungsgesellschaften. Prof. Dr. Römermann ist bundesweit als Experte anerkannt und war selbst an der Entwicklung der aktuellen berufsrechtlichen Regelungen beteiligt.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Strategische Beratung zur optimalen Rechtsform
  • Entwicklung maßgeschneiderter Konzepte
  • Erstellung aller erforderlichen Unterlagen
  • Kommunikation mit der Rechtsanwaltskammer
  • Vollständige Verfahrensbegleitung bis zur Zulassung

Der Weg zur erfolgreichen Zulassung

1. Strategische Planung

  • Analyse Ihrer individuellen Situation und Ziele
  • Entwicklung eines maßgeschneiderten Konzepts
  • Wahl der optimalen Rechtsform
  • Festlegung der Gesellschafterstruktur

2. Vorbereitung der Unterlagen

Für einen erfolgreichen Antrag auf Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft sind nach aktuellem Stand folgende Unterlagen erforderlich:

  • Digitales Antragsformular der zuständigen Rechtsanwaltskammer vollständig ausgefüllt und elektronisch signiert
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung als beglaubigte elektronische Abschrift
  • Gesellschafterliste mit Angabe der Berufe und der Anteils- und Stimmrechtsverhältnisse
  • Elektronischer Handelsregisterauszug (bei bereits eingetragenen Gesellschaften) oder Entwurf der Handelsregisteranmeldung
  • Nachweis der Geschäftsführerbestellung durch Gesellschafterbeschluss oder -vertrag
  • Digitaler Berufshaftpflichtversicherungsnachweis mit Angabe der Versicherungssumme und des Versicherungsumfangs
  • Erweiterte Erklärung zum Berufsrecht (§ 59i BRAO), in der die Einhaltung der berufsrechtlichen Vorschriften und der aktuellen Compliance-Anforderungen bestätigt wird
  • Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigungen der berufsständischen Kammern für alle Gesellschafter
  • Aktueller Auszug aus dem Transparenzregister
  • Verzeichnis der Zweigstellen und digitalen Präsenzen (Websites, Social Media-Auftritte, etc.)
  • Dokumentation der IT-Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Mandantengeheimnissen

Alle Unterlagen sind über das sichere Elektronische Anwaltspostfach (beA) oder das zentrale Portal der Rechtsanwaltskammern einzureichen. Die vollständige Digitalisierung des Verfahrens hat die Bearbeitungszeit erheblich verkürzt.

3. Antragstellung und Begleitung

Der Prozess der Antragstellung umfasst nach aktueller Rechtslage folgende Schritte:

  • Elektronische Einreichung des vollständigen Antrags bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer
  • Online-Zahlung der Verwaltungsgebühr (aktuell 600 Euro für die Erstzulassung nach Anpassung zum 01.01.2024)
  • Automatisierte Vorprüfung durch das elektronische System der Kammer
  • Prüfung durch die Kammer (verkürzte Bearbeitungsfrist: zwei Monate nach Eingang aller Unterlagen)
  • Beantwortung von Rückfragen über das elektronische Kommunikationssystem
  • Elektronische Erteilung der Zulassung durch digitalen Bescheid der Rechtsanwaltskammer
  • Automatische Eintragung in das digitale Berufsregister und Verknüpfung mit dem Handelsregister

Mit unserer professionellen Unterstützung sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf des gesamten Prozesses und minimieren das Risiko von verzögernden Rückfragen oder Beanstandungen.

Aktuelle Entwicklungen im Berufsrecht

Folgende aktuellen Entwicklungen prägen das Berufsrecht der Anwaltschaft im Jahr 2025:

  1. Digitalisierung des Zulassungsverfahrens:
    • Vollständig elektronische Antragstellung und Dokumenteneinreichung
    • Automatisierte Vorprüfung der Antragsunterlagen
    • Beschleunigte Bearbeitungszeiten durch digitale Prozesse
  2. Erweiterte Möglichkeiten für interdisziplinäre Zusammenarbeit:
    • Neue sozietätsfähige Berufe hinzugefügt
    • Erleichterte Beteiligung von nicht-anwaltlichen Experten
    • Spezifische Regelungen für die Zusammenarbeit mit IT-Spezialisten und Datenanalysten
  3. Legal Tech Integration:
    • Rechtssichere Einbindung von Legal Tech in die anwaltliche Tätigkeit
    • Spezielle Regelungen für automatisierte Rechtsdienstleistungen
    • Erweiterte Möglichkeiten für innovative Geschäftsmodelle
  4. Verstärkte Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit:
    • Spezifische Nachweise zu Datenschutzkonzepten erforderlich
    • Pflichtangaben zur Absicherung von Mandantengeheimnissen
    • Regelmäßige Überprüfung der IT-Sicherheit

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert das Zulassungsverfahren?

Die Dauer hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel beträgt dieBearbeitungszeit etwa 3 Wochen, kann jedoch bis zu 6-8 Wochen dauern, je nach zuständiger Rechtsanwaltskammer und Komplexität des Antrags.

Welche Rechtsformen sind möglich?

Folgende Rechtsformen stehen zur Verfügung:

  • Einzelanwalt
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
  • Kapitalgesellschaft -GmbH, UG oder AG
  • Handelsgesellschaften

Grundsätzlich sind alle Rechtsformen nach deutschem Recht und europäischem Recht zulässig. Die Wahl der optimalen Rechtsform hängt von Haftungsfragen, steuerlichen Aspekten und individuellen Zielen ab.

 

Wie hoch sind die aktuellen Mindestversicherungssummen?

Die Mindestversicherungssummen betragen:

  • Einzelanwalt: 250.000 Euro pro Versicherungsfall
  • GbR/PartG: 500.000 Euro pro Gesellschafter
  • GmbH/UG/AG (bis zu 10 Personen): 1.000.000 Euro pro Versicherungsfall
  • Berufsausübungsgesellschaften mit mehr als 10 Personen: 2.500.000 Euro pro Versicherungsfall

Welche Möglichkeiten der interdisziplinären Zusammenarbeit bestehen?

Seit der BRAO-Reform ist die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen wie IT-Experten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern möglich. Voraussetzung ist, dass Rechtsanwälte und sozietätsfähige Berufe die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte halten.

Welche Kosten fallen für das Zulassungsverfahren an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Kammer zwischen 235 und 600 Euro. Zusätzlich entstehen Kosten für notarielle Beurkundung, Handelsregistereintragungen und Berufshaftpflichtversicherung.

Welche Pflichten bestehen nach der Zulassung?

Nach der Zulassung sind u.a. folgende Pflichten einzuhalten:

  • Aufrechterhaltung der Versicherung
  • Unverzügliche Mitteilung wesentlicher Änderungen
  • Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr

Wie funktioniert der Antragsprozess bei mehreren Standorten?

Überregionale Gesellschaften beantragen die Zulassung bei der Kammer ihres Hauptsitzes und melden dort auch Zweigstellen an. Für jede Zweigstelle muss ein qualifizierter Rechtsanwalt vor Ort nachgewiesen werden.

Wie bereitet man sich auf künftige Rechtsänderungen vor?

Empfehlenswert sind:

  • Flexible Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
  • Regelmäßige Überprüfung der Gesellschaftsstruktur
  • Fortbildung im Berufsrecht
  • Aufbau eines Compliance-Managements für berufsrechtliche Anforderungen