Das Wichtigste im Überblick
- Bei Falschberatung durch Ihren Steuerberater haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadensersatz
- Die Durchsetzung von Ansprüchen erfordert spezialisierte Rechtsexpertise
- Eine frühzeitige fachkundige Beratung erhöht die Chancen auf erfolgreiche außergerichtliche Einigung und vollständigen Schadensersatz
Wenn Sie durch eine Falschberatung Ihres Steuerberaters einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, ist das nicht nur finanziell belastend, sondern auch emotional herausfordernd. Sie haben Ihrem Steuerberater vertraut, Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse gewährt – und nun stehen Sie vor einem Problem, das Sie eigentlich durch professionelle Beratung vermeiden wollten.
Die gute Nachricht: In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung durch Römermann Rechtsanwälte können Sie den erlittenen finanziellen Nachteil kompensieren. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Falschberatung durch Steuerberater und wie Sie Ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können.
Typische Fälle der Steuerberater-Falschberatung
Fehlerhafte steuerliche Beratung kann in verschiedenen Konstellationen auftreten. Zu den häufigsten Fällen, die zu Schadensersatzansprüchen führen, gehören:
- Fehlerhafte Gestaltungsempfehlungen bei Unternehmensverkäufen oder -nachfolgen
- Falsche Steuerdeklarationen, die zu Nachzahlungen und Zinsen führen
- Versäumte Fristen für Anträge oder Einsprüche
- Ungenutzte Steuersparpotenziale durch mangelnde Beratung
- Fehlerhafte internationale Steuergestaltungen
Rechtliche Grundlagen für Schadensersatzansprüche
Die Steuerberaterhaftung basiert primär auf dem allgemeinen Zivilrecht in Verbindung mit den besonderen Berufspflichten für Steuerberater:
- § 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung) in Verbindung mit dem Steuerberatungsvertrag
- § 675 BGB (Pflichten aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag)
- § 57 StBerG (Allgemeine Berufspflichten für Steuerberater)
Für die oft entscheidende Frage der Verjährung sind besonders § 195 BGB (dreijährige Regelverjährung) und § 199 BGB (Beginn der Verjährungsfrist) maßgeblich.
Die fünf Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schadensersatzanspruch
Damit Ihr Anspruch auf Schadensersatz Erfolg hat, müssen fünf kumulative Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Bestehen eines wirksamen Beratungsvertrags
Zunächst muss ein wirksamer Steuerberatungsvertrag bestehen. Dieser kommt häufig konkludent zustande, also durch schlüssiges Verhalten. Eine schriftliche Vereinbarung ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass eine Beratungsleistung erbracht und angenommen wurde.
2. Pflichtverletzung des Steuerberaters
Der Steuerberater muss gegen seine beruflichen Pflichten verstoßen haben. Dies kann durch aktives Tun (fehlerhafte Beratung) oder Unterlassen (z.B. keine Hinweise auf Steueroptimierungsmöglichkeiten) geschehen. Der Maßstab ist dabei das Handeln eines „durchschnittlich begabten, fleißigen und gewissenhaften Steuerberaters“.
3. Verschulden
Die Pflichtverletzung muss schuldhaft erfolgt sein, also mindestens fahrlässig. Bei Steuerberatern wird grundsätzlich ein hoher Sorgfaltsmaßstab angelegt. Eine leichte Fahrlässigkeit genügt bereits für die Haftung.
4. Kausaler Schaden
Es muss ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein, der kausal auf der Pflichtverletzung beruht. Der Schaden kann in zusätzlichen Steuerzahlungen, Zinsen, Säumniszuschlägen oder entgangenen Steuervorteilen bestehen.
5. Keine Verjährung
Der Anspruch darf nicht verjährt sein. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Besonderheiten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Beweislastverteilung
Die Beweislastverteilung spielt eine entscheidende Rolle bei Haftungsprozessen gegen Steuerberater. Grundsätzlich muss der Mandant beweisen:
- Das Bestehen eines Beratungsvertrags
- Die Pflichtverletzung des Steuerberaters
- Den eingetretenen Schaden
Der Steuerberater muss hingegen beweisen:
- Dass ihn kein Verschulden trifft
- Dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre
Die Rechtsprechung hat in bestimmten Fallkonstellationen Beweiserleichterungen entwickelt, die dem Mandanten zugutekommen können.
Die Rolle der Berufshaftpflichtversicherung
Steuerberater sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese tritt im Schadensfall ein und ist meist der eigentliche Verhandlungspartner.
Die Mindestjahreshöchstleistung muss das Vierfache der Mindestversicherungssumme betragen. Diese Summen können bei komplexen Fällen schnell überschritten werden. Viele Steuerberater haben daher höhere Versicherungssummen vereinbart, um sich besser abzusichern.
Bei Verwendung Allgemeiner Auftragsbedingungen (AAB) zur Haftungsbegrenzung ist ein Deckungsschutz in Höhe der vierfachen Mindestversicherungssumme erforderlich. Es wird empfohlen, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.
Typische Einwände der Gegenseite
Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater werden häufig folgende Einwände erhoben:
- Mitverschulden des Mandanten durch unvollständige oder falsche Informationen
- Bestreiten der Pflichtverletzung unter Verweis auf Gestaltungsspielräume
- Fehlen der Kausalität, da der Schaden angeblich auch bei richtiger Beratung eingetreten wäre
- Verjährungseinrede
- Bestreiten des Schadens oder dessen Höhe
Eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung erfordert daher eine sorgfältige Vorbereitung und eine präzise juristische Argumentation.
Praktische Tipps bei Verdacht auf Falschberatung
Dokumentation und Beweissicherung
Bei Verdacht auf eine Falschberatung sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Beratungsprotokolle, E-Mails, Steuerbescheide, etc.
- Dokumentieren Sie Gespräche: Fertigen Sie Gedächtnisprotokolle von mündlichen Beratungen an
- Sichern Sie elektronische Kommunikation: Speichern Sie E-Mails und andere digitale Nachweise
- Halten Sie den Schaden fest: Dokumentieren Sie alle finanziellen Folgen der mutmaßlichen Falschberatung
Typische Warnsignale für fehlerhafte Steuerberatung
Folgende Anzeichen können auf eine fehlerhafte Beratung hindeuten:
- Unerwartete Steuernachzahlungen oder -bescheide
- Auffällige Abweichungen von früheren Steuerfestsetzungen
- Unklare oder ausweichende Antworten des Steuerberaters auf konkrete Nachfragen
- Häufige Fehler in den erstellten Unterlagen
- Versäumte Fristen ohne nachvollziehbare Begründung
- Ungewöhnlich lange Bearbeitungszeiten