Das Wichtigste im Überblick

  • Bei Falschberatung durch Ihren Steuerberater haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadensersatz
  • Die Durchsetzung von Ansprüchen erfordert spezialisierte Rechtsexpertise
  • Eine frühzeitige fachkundige Beratung erhöht die Chancen auf erfolgreiche außergerichtliche Einigung und vollständigen Schadensersatz

Wenn Sie durch eine Falschberatung Ihres Steuerberaters einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, ist das nicht nur finanziell belastend, sondern auch emotional herausfordernd. Sie haben Ihrem Steuerberater vertraut, Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse gewährt – und nun stehen Sie vor einem Problem, das Sie eigentlich durch professionelle Beratung vermeiden wollten.

Die gute Nachricht: In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung durch Römermann Rechtsanwälte können Sie den erlittenen finanziellen Nachteil kompensieren. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Falschberatung durch Steuerberater und wie Sie Ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können.

Typische Fälle der Steuerberater-Falschberatung

Fehlerhafte steuerliche Beratung kann in verschiedenen Konstellationen auftreten. Zu den häufigsten Fällen, die zu Schadensersatzansprüchen führen, gehören:

  1. Fehlerhafte Gestaltungsempfehlungen bei Unternehmensverkäufen oder -nachfolgen
  2. Falsche Steuerdeklarationen, die zu Nachzahlungen und Zinsen führen
  3. Versäumte Fristen für Anträge oder Einsprüche
  4. Ungenutzte Steuersparpotenziale durch mangelnde Beratung
  5. Fehlerhafte internationale Steuergestaltungen

Rechtliche Grundlagen für Schadensersatzansprüche

Die Steuerberaterhaftung basiert primär auf dem allgemeinen Zivilrecht in Verbindung mit den besonderen Berufspflichten für Steuerberater:

  • § 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung) in Verbindung mit dem Steuerberatungsvertrag
  • § 675 BGB (Pflichten aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag)
  • § 57 StBerG (Allgemeine Berufspflichten für Steuerberater)

Für die oft entscheidende Frage der Verjährung sind besonders § 195 BGB (dreijährige Regelverjährung) und § 199 BGB (Beginn der Verjährungsfrist) maßgeblich.

Die fünf Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schadensersatzanspruch

Damit Ihr Anspruch auf Schadensersatz Erfolg hat, müssen fünf kumulative Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Bestehen eines wirksamen Beratungsvertrags

Zunächst muss ein wirksamer Steuerberatungsvertrag bestehen. Dieser kommt häufig konkludent zustande, also durch schlüssiges Verhalten. Eine schriftliche Vereinbarung ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass eine Beratungsleistung erbracht und angenommen wurde.

2. Pflichtverletzung des Steuerberaters

Der Steuerberater muss gegen seine beruflichen Pflichten verstoßen haben. Dies kann durch aktives Tun (fehlerhafte Beratung) oder Unterlassen (z.B. keine Hinweise auf Steueroptimierungsmöglichkeiten) geschehen. Der Maßstab ist dabei das Handeln eines „durchschnittlich begabten, fleißigen und gewissenhaften Steuerberaters“.

3. Verschulden

Die Pflichtverletzung muss schuldhaft erfolgt sein, also mindestens fahrlässig. Bei Steuerberatern wird grundsätzlich ein hoher Sorgfaltsmaßstab angelegt. Eine leichte Fahrlässigkeit genügt bereits für die Haftung.

4. Kausaler Schaden

Es muss ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein, der kausal auf der Pflichtverletzung beruht. Der Schaden kann in zusätzlichen Steuerzahlungen, Zinsen, Säumniszuschlägen oder entgangenen Steuervorteilen bestehen.

5. Keine Verjährung

Der Anspruch darf nicht verjährt sein. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

Besonderheiten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Beweislastverteilung

Die Beweislastverteilung spielt eine entscheidende Rolle bei Haftungsprozessen gegen Steuerberater. Grundsätzlich muss der Mandant beweisen:

  • Das Bestehen eines Beratungsvertrags
  • Die Pflichtverletzung des Steuerberaters
  • Den eingetretenen Schaden

Der Steuerberater muss hingegen beweisen:

  • Dass ihn kein Verschulden trifft
  • Dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre

Die Rechtsprechung hat in bestimmten Fallkonstellationen Beweiserleichterungen entwickelt, die dem Mandanten zugutekommen können.

Die Rolle der Berufshaftpflichtversicherung

Steuerberater sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese tritt im Schadensfall ein und ist meist der eigentliche Verhandlungspartner.
Die Mindestjahreshöchstleistung muss das Vierfache der Mindestversicherungssumme betragen. Diese Summen können bei komplexen Fällen schnell überschritten werden. Viele Steuerberater haben daher höhere Versicherungssummen vereinbart, um sich besser abzusichern.

Bei Verwendung Allgemeiner Auftragsbedingungen (AAB) zur Haftungsbegrenzung ist ein Deckungsschutz in Höhe der vierfachen Mindestversicherungssumme erforderlich. Es wird empfohlen, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Typische Einwände der Gegenseite

Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater werden häufig folgende Einwände erhoben:

  1. Mitverschulden des Mandanten durch unvollständige oder falsche Informationen
  2. Bestreiten der Pflichtverletzung unter Verweis auf Gestaltungsspielräume
  3. Fehlen der Kausalität, da der Schaden angeblich auch bei richtiger Beratung eingetreten wäre
  4. Verjährungseinrede
  5. Bestreiten des Schadens oder dessen Höhe

Eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung erfordert daher eine sorgfältige Vorbereitung und eine präzise juristische Argumentation.

Praktische Tipps bei Verdacht auf Falschberatung

Dokumentation und Beweissicherung

Bei Verdacht auf eine Falschberatung sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Beratungsprotokolle, E-Mails, Steuerbescheide, etc.
  2. Dokumentieren Sie Gespräche: Fertigen Sie Gedächtnisprotokolle von mündlichen Beratungen an
  3. Sichern Sie elektronische Kommunikation: Speichern Sie E-Mails und andere digitale Nachweise
  4. Halten Sie den Schaden fest: Dokumentieren Sie alle finanziellen Folgen der mutmaßlichen Falschberatung

Typische Warnsignale für fehlerhafte Steuerberatung

Folgende Anzeichen können auf eine fehlerhafte Beratung hindeuten:

  • Unerwartete Steuernachzahlungen oder -bescheide
  • Auffällige Abweichungen von früheren Steuerfestsetzungen
  • Unklare oder ausweichende Antworten des Steuerberaters auf konkrete Nachfragen
  • Häufige Fehler in den erstellten Unterlagen
  • Versäumte Fristen ohne nachvollziehbare Begründung
  • Ungewöhnlich lange Bearbeitungszeiten

Häufig gestellte Fragen

Wann haftet mein Steuerberater für Fehler?

Ihr Steuerberater haftet, wenn er schuldhaft gegen seine Berufspflichten verstoßen hat und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Entscheidend ist, dass der Berater nicht nach den Standards eines „durchschnittlich begabten, fleißigen und gewissenhaften Steuerberaters“ gehandelt hat.

Wie lange kann ich Schadensersatzansprüche gegen meinen Steuerberater geltend machen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre gemäß § 195 BGB und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt haben oder hätten erlangen müssen.

Muss ich meinen Steuerberater wechseln, wenn ich Schadensersatzansprüche geltend mache?

Ein Wechsel ist nicht zwingend erforderlich, aber in der Praxis oft ratsam, da das Vertrauensverhältnis in der Regel beeinträchtigt ist und Interessenkonflikte entstehen können.

Welche Unterlagen benötige ich, um einen Anspruch gegen meinen Steuerberater durchzusetzen?

Wichtig sind alle Kommunikationsnachweise (E-Mails, Briefe), Beratungsprotokolle, Steuerbescheide, Nachweise über Zahlungen und Fristen sowie Dokumente, die den entstandenen Schaden belegen.

Kann ich den Steuerberater auch für entgangene Steuervorteile haftbar machen?

Ja, auch für unterlassene steuerliche Gestaltungshinweise, die zu entgangenen Steuervorteilen geführt haben, kann ein Steuerberater unter bestimmten Voraussetzungen haftbar gemacht werden.

Wie wird der Schaden bei einer Falschberatung berechnet?

Der Schaden entspricht der Differenz zwischen Ihrer tatsächlichen Vermögenslage und derjenigen, die bei pflichtgemäßer Beratung bestehen würde. Dazu können Steuernachzahlungen, Zinsen, Säumniszuschläge sowie entgangene Steuervorteile gehören. Es muss ein Gesamtvermögensvergleich aufgestellt werden.

Was kostet mich ein Verfahren gegen meinen Steuerberater?

Die Kosten variieren je nach Umfang und Komplexität des Falls. Für die außergerichtliche Phase sind Pauschalhonorare oder Stundensätze üblich, bei gerichtlichen Verfahren fallen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an, die sich am Streitwert orientieren.

Muss ich gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen, bevor ich Schadensersatz fordere?

Grundsätzlich ja, denn die Schadensminderungspflicht verlangt, dass Sie zunächst alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen. Dazu gehört in der Regel auch das Einlegen von Rechtsbehelfen gegen fehlerhafte Steuerbescheide.

Wie lange dauert ein Haftungsverfahren gegen einen Steuerberater?

Außergerichtliche Einigungen können innerhalb von 3-6 Monaten erreicht werden. Gerichtliche Verfahren dauern in der ersten Instanz typischerweise 12-18 Monate, bei mehreren Instanzen entsprechend länger.
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