Das Wichtigste im Überblick

  • Fristversäumnisse durch einen Anwalt stellen einen klaren Haftungsfall dar und können weitreichende finanzielle Folgen für Sie haben
  • Als Mandant profitieren Sie von der Beweislastumkehr – der Anwalt muss beweisen, dass sein Fehler nicht schadensursächlich war
  • Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Ihren Anwalt beträgt drei Jahre – schnelles Handeln ist daher entscheidend

Wenn Sie durch eine Falschberatung Ihres Steuerberaters einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, ist das nicht nur finanziell belastend, sondern auch emotional herausfordernd. Sie haben Ihrem Steuerberater vertraut, Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse gewährt – und nun stehen Sie vor einem Problem, das Sie eigentlich durch professionelle Beratung vermeiden wollten.

Die gute Nachricht: In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung durch Römermann Rechtsanwälte können Sie den erlittenen finanziellen Nachteil kompensieren. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Falschberatung durch Steuerberater und wie Sie Ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können.

Rechtliche Grundlagen bei anwaltlichen Fristversäumnissen

Die Haftung eines Anwalts bei Fristversäumnissen basiert auf klaren rechtlichen Grundlagen. Ein Anwalt schuldet seinem Mandanten eine sorgfältige und fachgerechte Vertretung. Diese Pflicht ergibt sich aus:

  • § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Mandatsvertrag
  • § 43 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Ein Fristversäumnis stellt in der Regel eine Pflichtverletzung dar, die Schadensersatzansprüche begründen kann. Besonders wichtig für Sie als Mandant: Die Rechtsprechung hat eine Beweislastumkehr etabliert. Das bedeutet, nicht Sie müssen beweisen, dass der Anwalt einen Fehler gemacht hat, sondern der Anwalt muss nachweisen, dass sein Versäumnis ausnahmsweise nicht pflichtwidrig war – was in Fristfällen kaum gelingt.

Die vier Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schadensersatzanspruch

Damit Ihr Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Anwalt, der eine Frist versäumt hat, erfolgreich ist, müssen vier zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Anwaltliche Pflichtverletzung

Das Fristversäumnis muss objektiv vorliegen und eine Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht darstellen. Dies ist bei Fristversäumnissen fast immer der Fall, da die fristgerechte Einreichung von Schriftsätzen zu den Kernpflichten eines Rechtsanwalts gehört.

2. Verschulden des Anwalts

Der Anwalt muss die Pflichtverletzung verschuldet haben, d.h. mindestens fahrlässig gehandelt haben. Bei Fristversäumnissen wird dieses Verschulden regelmäßig angenommen, da ein Anwalt ein professionelles Fristenmanagement gewährleisten muss.

3. Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden

Das Fristversäumnis muss kausal für einen Schaden sein. Dies erfordert die Prüfung, ob der ursprüngliche Anspruch ohne das Fristversäumnis erfolgreich gewesen wäre – der sogenannte „Prozess im Prozess“.

4. Eingetretener Schaden

Es muss ein bezifferbarer Vermögensschaden entstanden sein. Dies kann der Verlust eines Anspruchs sein, aber auch zusätzliche Kosten oder entgangene Gewinne.

Der „Prozess im Prozess“ – Kern des Regressverfahrens

Eine Besonderheit bei Schadensersatzansprüchen gegen Anwälte wegen Fristversäumnissen ist der sogenannte „Prozess im Prozess“ (hypothetischer Regressprozess). Dabei wird das hypothetische Ergebnis des ursprünglichen Verfahrens ohne Fristversäumnis ermittelt. Diese Analyse ist entscheidend für die Höhe des Schadens.
Das Regressgericht muss dabei prüfen:

  • Wie wäre das ursprüngliche Verfahren ohne Fristversäumnis ausgegangen?
  • Welche Erfolgsaussichten hätte der ursprüngliche Anspruch gehabt?
  • Welcher finanzielle Schaden ist konkret entstanden?

Unsere Fachanwälte für Haftungsrecht bei Römermann Rechtsanwälte führen diese komplexe Analyse mit höchster Präzision durch.

Die Rolle der Berufshaftpflichtversicherung

Ein wichtiger Aspekt bei Regressansprüchen gegen Anwälte ist die Berufshaftpflichtversicherung. Jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, eine solche Versicherung zu unterhalten. Das bedeutet für Sie:

  • Der finanzielle Schaden wird in der Regel nicht vom Anwalt persönlich, sondern von seiner Versicherung getragen
  • Die Erfolgsaussichten der Durchsetzung berechtigter Ansprüche sind daher hoch
  • Der Prozess läuft meist zwischen Ihrem Vertreter und der Versicherung des früheren Anwalts

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Umgang mit Berufshaftpflichtversicherern. Wir kennen deren typische Strategien und Einwände und wissen, wie wir diesen effektiv begegnen können.

Verjährungsfristen beachten – Zeit ist ein kritischer Faktor

Ein entscheidender Aspekt bei Regressansprüchen gegen Anwälte sind die Verjährungsfristen. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem:

  1. Der Anspruch entstanden ist und
  2. Sie als Mandant Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt haben

Es ist daher von größter Wichtigkeit, nach Entdeckung eines Fristversäumnisses zügig zu handeln. Ironischerweise ist ein verjährter Regressanspruch oft das Ergebnis eines zweiten Fristversäumnisses – diesmal durch den Mandanten selbst oder seinen neuen Anwalt.

Typische Fallkonstellationen bei anwaltlichen Fristversäumnissen

Anwaltliche Fristversäumnisse können in verschiedenen Rechtsbereichen auftreten. Zu den häufigsten Fallkonstellationen, mit denen wir bei Römermann Rechtsanwälte erfolgreich umgegangen sind, zählen:

  • Versäumte Klagefristen in zivilrechtlichen Verfahren
  • Verpasste Berufungs- oder Revisionsfristen
  • Nicht eingehaltene Fristen im Arbeitsrecht
  • Versäumte Widerspruchsfristen in Verwaltungsverfahren
  • Verpasste Einspruchsfristen in Steuerangelegenheiten
  • Versäumte Verjährungsfristen bei der Geltendmachung von Ansprüchen

In all diesen Fällen hat unser spezialisiertes Team bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten und Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe durchgesetzt.

Häufig gestellte Fragen

Wie erkenne ich, ob mein Anwalt eine Frist versäumt hat?
Ein Fristversäumnis lässt sich meist an gerichtlichen Beschlüssen erkennen, die Ihren Antrag als unzulässig oder verspätet zurückweisen. Oft enthält der Beschluss einen direkten Hinweis auf die versäumte Frist. Auch Formulierungen wie „Rechtsmittelfrist abgelaufen“ oder „nicht fristgerecht eingereicht“ deuten auf ein Fristversäumnis hin. Im Zweifel sollten Sie einen spezialisierten Anwalt konsultieren, um die Situation zu klären.
Wie hoch kann der Schadensersatz bei einem anwaltlichen Fristversäumnis ausfallen?
Die Höhe des Schadensersatzes entspricht dem Wert, den Sie bei einem erfolgreichen Ausgang des ursprünglichen Verfahrens erhalten hätten. Dies umfasst den entgangenen Anspruch, zusätzliche Kosten und unter Umständen auch entgangene Gewinne.
Wie lange dauert ein Regressverfahren gegen einen Anwalt wegen Fristversäumnis?
Die Dauer eines Regressverfahrens variiert je nach Komplexität. Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb von 3-6 Monaten erzielt werden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen rechnen Sie mit 1-2 Jahren für die erste Instanz. Komplexe Fälle, die bis zum BGH gehen, können 3-5 Jahre in Anspruch nehmen.
Muss ich gegen meinen eigenen Anwalt vor Gericht ziehen?
Nicht zwangsläufig. In vielen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung mit der Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts erzielt werden. Unsere Kanzlei setzt auf einen strategischen Dialog mit den Versicherungen und erreicht häufig eine Lösung ohne Gerichtsverfahren. Sollte dennoch ein Prozess notwendig werden, übernehmen wir die vollständige Vertretung Ihrer Interessen.
Welche Unterlagen benötige ich, um einen Regressanspruch zu prüfen?
Für eine erste Einschätzung benötigen wir: die Vollmacht des früheren Anwalts, die Korrespondenz mit ihm, den gerichtlichen Beschluss, der das Fristversäumnis feststellt, und alle relevanten Unterlagen zum ursprünglichen Verfahren. Vollständigkeit ist nicht sofort nötig – wir fordern nach Mandatierung die vollständige Akte beim Vormandat an.
Kann ich auch dann Schadensersatz fordern, wenn die versäumte Klage möglicherweise nicht erfolgreich gewesen wäre?
Ja, aber die Erfolgsaussichten des ursprünglichen Verfahrens beeinflussen die Höhe des Schadensersatzes. Bei einer 50%-Erfolgsaussicht des ursprünglichen Anspruchs besteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 50% des potentiellen Gewinns. Selbst bei geringen Erfolgsaussichten kann ein Anspruch bestehen, wenn diese durch das Fristversäumnis vollständig zunichte gemacht wurden.
Was kostet mich die Durchsetzung eines Regressanspruchs?
Die Kosten variieren je nach Streitwert und Komplexität. Bei Mandatierung fallen typischerweise die gesetzlichen Gebühren nach RVG an. Bei aussichtsreichen Fällen bieten wir aber auch alternative Finanzierungsmodelle wie Prozessfinanzierung oder erfolgsbasierte Honorare an. In erfolgreichen Fällen werden die Kosten oft von der Gegenseite erstattet.
Wie verhindere ich, dass mein Regressanspruch verjährt?
Um die Verjährung zu hemmen, sollten Sie zeitnah einen spezialisierten Anwalt konsultieren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Fristversäumnis Kenntnis erlangt haben. Eine rechtzeitige außergerichtliche Geltendmachung oder Klageerhebung verhindert die Verjährung.
Kann ich meinen Anwalt auch verklagen, wenn er mir nur einen schlechten Rat gegeben hat?
Ja, die Anwaltshaftung umfasst nicht nur Fristversäumnisse, sondern alle Formen der Pflichtverletzung, einschließlich fehlerhafter Beratung. Allerdings sind die Anforderungen an den Nachweis einer Pflichtverletzung bei Beratungsfehlern höher als bei Fristversäumnissen, wo die Beweislast umgekehrt ist. Eine individuelle Prüfung durch einen Fachanwalt für Haftungsrecht ist hier besonders wichtig.
Was passiert, wenn mein früherer Anwalt keine Berufshaftpflichtversicherung hat?
Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Sollte ein Anwalt dennoch keine gültige Versicherung haben, haftet er persönlich mit seinem Privatvermögen. Dies kommt in der Praxis äußerst selten vor. In solchen Fällen prüfen wir alle Optionen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, einschließlich der Möglichkeit eines Mahnverfahrens oder einer Zwangsvollstreckung.
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