Am 24.8.2022 hat die Bundesregierung die EnSikuMaV beschlossen, also die Kurzfristenergiesicherungsverordnung. Diese Norm bringt bereits ab 1.9.2022 eine Reihe von Einschränkungen mit sich.

Mein Artikel stellt die Regelungen vor und wagt einen Ausblick auf die praktische Anwendung. Etwa für Arbeitgeber stellen sich neue Herausforderungen im Umgang mit Arbeitnehmern. Für Gewerbetreibende werden die Möglichkeit der Werbung drastisch beschnitten. Pool-Eigentümer können von ihrem wertvollen Eigentum ein halbes Jahr lang keinen Gebrauch machen.

Da die Verbote zum Teil keinen Einsparungseffekt haben, zum Teil einen unkalkulierbaren, stellt sich weiter die Frage, ob überhaupt ein tragfähiges Ziel definiert wurde.

Im Ergebnis ist derzeit wohl von der Verfassungswidrigkeit der Verordnung auszugehen.

Hier kommen Sie zu meinem Beitrag.

Hier kommen Sie zu der Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirk-
same Maßnahmen.

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