Mediation
Grundsätze der Mediation
Die rechtlichen Grundlagen zur Mediation finden sich im Mediationsgesetz (MediationsG), wonach die Mediation ein „vertrauliches und strukturiertes Verfahren“ ist, „bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“. Der Mediator steht dabei als neutraler Dritter den Parteien zur Seite und fördert die Kommunikation zwischen den Beteiligten, indem er die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse der Parteien gemeinsam mit diesen herausarbeitet. Auf dieser Grundlage unterstützt er die Parteien bei der Suche nach einer Lösung, die in eine Abschlussvereinbarung münden kann.
Einsatzmöglichkeiten der Mediation
Anders als bei einer rechtlichen Beratung stehen nicht die Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit im Vordergrund der Mediation, sondern dort werden die jeweiligen Bedürfnisse der Parteien herausgearbeitet, um hierauf aufbauend langfristige Lösungen zu finden, die von der dauerhaften Akzeptanz aller Beteiligten getragen sind. Die Mediation eignet sich daher besonders dazu, in Konfliktsituationen, in denen die Beteiligten auch weiterhin miteinander umgehen wollen oder müssen, eine zukunftsfähige Lösung zu finden, von der beide Seiten profitieren.
Die Mediation eignet sich grundsätzlich für alle Lebens- und Rechtsbereiche Rechtsbereiche, in denen die Verfahrensbeteiligen über das Verfahrensthema frei entscheiden können, wie z.B. im Zivilrecht. Sie eignet sich sowohl für Verbraucher, aber auch für Konflikte im Unternehmen bzw. zwischen Unternehmen. Nach unserer Erfahrung kann Mediation insbesondere auch bei Konflikten im Rahmen der Trennung von Sozietäten eine sehr positive Wirkung entfalten.
Gerne besprechen wir mit Ihnen, ob Mediation eine denkbare Alternative zur anwaltlichen Interessenvertretung für Sie sein kann. Wir unterstützen Sie und begleiten Sie bzw. Ihr Unternehmen als Verfahrensbeistand im Rahmen einer Mediation. Auf Wunsch beider Parteien werden wir auch als Mediator tätig.