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RECHTSGEBIETE

Litigation-PR

Ausgehend von der ausgeprägten Internet- und Medienaffinität unserer Kanzlei können wir Sie – durch ein äußerungsrechtliches Vorgehen, ein Reputationsmanagement oder eine Litigation-PR – auch dann fundiert begleiten und betreuen, wenn Ihr guter Ruf, sei es der Ihres Unternehmens oder Ihr persönlicher, bedroht ist oder eine kommunikative Flankierung unserer anwaltlichen Tätigkeit für Sie zur Erreichung Ihrer Ziele sonst sinnvoll ist.
 

Eine Rufschädigung kann z.B. dann zu befürchten sein, wenn Konkurrenten im Wettbewerb zu unsauberen und unfairen Kommunikationsmaßnahmen greifen, indem sie z.B. Internet-Trolle damit beauftragen, ungerechtfertigte Kommentare und Bewertungen auf Social-Media-Plattformen zu posten oder wenn Sie das Opfer von Cyberstalking, Cybermobbing, Hacking oder Identitätsdiebstahl werden.

Gerade Unternehmen drohen zudem auch dann erhebliche Reputationsverluste, wenn in Branchen-, Fach- oder Massenmedien unrichtig über angebliche Schwächen oder Fehler von Produkten und Dienstleistungen berichtet wird. Besteht eine Börsennotierung, kann eine Negativberichterstattung sogar direkte Auswirkungen auf den Aktienkurs haben. Wenn die präventive Verhinderung einer negativen Berichterstattung nicht mehr möglich ist, gilt es, Ihre Mitarbeiter rechtzeitig hierauf vorzubereiten. In solchen Fällen benötigen Unternehmen und deren Mitarbeiter eine konsistente Kommunikationsstrategie und vor allem eine einheitliche und juristisch fundierte Sprachregelung, um weitere Schäden abzuwenden.

Darüber hinaus versetzen uns unsere fundierten Kenntnisse der deutschen Medienlandschaft in die Lage, Strafverfahren flankierend medial zu begleiten, Sie in dieser schwierigen Situation, in der Sie sich möglicherweise plötzlich mit Fernsehteams, Journalisten und Fotographen vor Ihrem Firmensitz, Ihrer Wohnung oder den Gerichtsfluren konfrontiert sehen, durch eine professionelle, schlagkräftige und ausgefeilte Kommunikation zu entlasten. Leider kann – wie zahlreiche Fälle zeigen – auch schon eine Verdachtsberichterstattung einschneidende Konsequenzen für ein Unternehmen und/oder das Berufs- und Privatleben eines Betroffenen haben. Hierbei spielt es für die Rufschädigung oftmals im Endergebnis keine Rolle, ob die Berichterstattung im lokalen Umfeld, in Fach-/Branchenpublikationen oder gar in bundesweiten Massenmedien erfolgt. Eine erst einmal öffentlich ruinierte Reputation lässt sich – selbst nach einem Freispruch im Strafverfahren – erfahrungsgemäß nur schwer wiederherstellen.

Eine konsequente Litigation-PR kann zudem – im zivilrechtlichen wie auch im strafrechtlichen Bereich – ganz generell einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Verlauf und Ausgang einer juristischen Auseinandersetzung proaktiv in Ihrem Sinne zu beeinflussen.

In allen Konstellationen, in denen Ihr guter Ruf durch eine  Berichterstattung oder eine öffentliche Äußerung in Gefahr ist, ist ein gerichtliches Vorgehen stets nur ein Werkzeug unter mehreren, denn in vielen Fällen kann – bildlich gesprochen – das elegante Florett erfahrungsgemäß viel mehr erreichen als der schwere Säbel. Unsere Anwälte beherrschen beide Taktiken und werden hierbei zudem kompetent von einem Diplom-Kulturwissenschaftler unterstützt, der die Kommunikation unserer Kanzlei verantwortet und seit über 20 Jahren mit Öffentlichkeitsarbeit befasst ist. Eine besondere Ehrung wurde ihm 2015 zuteil, als die Krisenkommunikation seines Teams im Rahmen eines Insolvenzverfahrens mit dem Deutschen Preis für Onlinekommunikation in der Kategorie „Blog“ ausgezeichnet wurde.

 

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