Kauf und Verkauf einer Anwaltskanzlei oder einer Kanzleibeteiligung

  • Bewertung: Kanzleiwert wird v.a. über das Ertragswertverfahren ermittelt – abhängig von Mandantenstamm, Honorarvolumen und Übergabesituation.
  • Vertrag und Berufsrecht: BRAO, BORA, DSGVO und Handaktenübergabe (§ 50 BRAO) sind zwingend zu beachten; Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal.
  • Steuern: Abschreibung auf Goodwill und Mandantenstamm sowie Veräußerungsgewinn – frühzeitige Beratung senkt Risiken.

Prof. Dr. Volker Römermann, CSP

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Das Wichtigste im Überblick

  • Bewertung: Kanzleiwert wird v.a. über das Ertragswertverfahren ermittelt – abhängig von Mandantenstamm, Honorarvolumen und Übergabesituation.
  • Vertrag und Berufsrecht: BRAO, BORA, DSGVO und Handaktenübergabe (§ 50 BRAO) sind zwingend zu beachten; Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal.
  • Steuern: Abschreibung auf Goodwill und Mandantenstamm sowie Veräußerungsgewinn – frühzeitige Beratung senkt Risiken.

Kauf und Verkauf einer Anwaltskanzlei oder einer Kanzleibeteiligung

Der Kauf oder Verkauf einer Anwaltskanzlei sowie die Veräußerung oder der Erwerb einer Kanzleibeteiligung bedürfen einer gründlichen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Vorbereitung. Rechtsanwälte, die ihre etablierte Kanzlei oder ihre Beteiligung an einer Anwaltssozietät übertragen wollen, sollten frühzeitig mit der Planung beginnen.

Der Verkäufer hat regelmäßig das Ziel, einen fairen bis möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen und berufsrechtliche sowie haftungsrechtliche Risiken zu reduzieren. 

Der Käufer wiederum legt Wert auf eine realistische Kanzleibewertung, eine rechtssichere Vertragsgestaltung und eine steuerlich optimale Struktur des Erwerbs.

Die Nachfrage nach Anwaltskanzleien ist groß; oft stehen mehrere potenzielle Käufer in Konkurrenz. Entscheidend für den erzielbaren Kaufpreis und die Struktur der Transaktion sind insbesondere fachliche Ausrichtung, Spezialisierung und die wirtschaftliche Stabilität der Kanzlei.

Wir beraten Rechtsanwälte umfassend beim Kauf und Verkauf von Anwaltskanzleien, bei der Übertragung von Kanzleibeteiligungen sowie beim Ausscheiden aus Anwaltssozietäten.

Praxiswert einer Kanzlei: Ermittlung und Kaufpreishöhe

Die Bewertung einer Rechtsanwaltskanzlei oder einer Kanzleibeteiligung ist klar von der individuellen Kaufpreisverhandlung zu trennen. Der rechnerisch ermittelte Praxiswert stellt lediglich die Ausgangsbasis dar. Welcher Kaufpreis letztlich erzielt wird, hängt wesentlich von der konkreten Übergabesituation, der Marktlage und dem zeitlichen Druck ab.

Einfluss der Übergabesituation auf den Kanzleikaufpreis

Muss eine Anwaltskanzlei ungeplant oder kurzfristig veräußert werden, etwa infolge von Krankheit, Berufsunfähigkeit oder dem Todesfall des Inhabers, fällt der Kaufpreis meist niedriger aus als bei einer langfristig geplanten Übergabe. Verkäufer, die auf einen schnellen Abschluss angewiesen sind, müssen daher häufig Abschläge gegenüber dem objektiven Kanzleiwert in Kauf nehmen.

Bewertungsfaktoren: Mandate, Honorare und Risikoprofile

Zur Ermittlung des Praxiswerts einer Anwaltskanzlei sind neben der Struktur des Personals und der Kanzleiausstattung vor allem die Qualität des Mandantenstamms sowie das nachhaltig erzielbare Honorarvolumen ausschlaggebend. Dabei ist nicht jeder Mandant gleich zu bewerten. So können beispielsweise unternehmerische Mandanten ohne Nachfolgelösung oder einzelne umsatzstarke Großmandate ein erhöhtes wirtschaftliches Risiko bedeuten, das sich in Form von Bewertungsabschlägen niederschlagen kann.

Praxiswert als immaterieller Vermögensgegenstand

Entscheidend ist die Wahrscheinlichkeit, dass bestehende Mandatsbeziehungen und die erzielbaren Kanzleiumsätze dauerhaft bestehen bleiben. Je stärker die Mandantenbindung und je besser die Übergabe organisatorisch vorbereitet ist, desto höher fällt regelmäßig der erzielbare Kanzleiwert aus.

Eine frühzeitige und strategisch durchdachte Kanzleinachfolge erleichtert die Überleitung der Mandate deutlich und wirkt sich in aller Regel positiv auf den Kaufpreis aus.

Planen Sie den Verkauf oder den Erwerb einer Anwaltskanzlei? Wir unterstützen Sie fundiert bei der Kanzleibewertung, der Kaufpreisermittlung und einer rechtssicheren Vertragsgestaltung.

Bewertung von Anwaltskanzleien: Kennzahlen, Daten und Mandantenstruktur

Bei der Wertermittlung einer Rechtsanwaltskanzlei bilden betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Jahresabschlüsse und idealerweise auch steuerliche Unterlagen die zentrale Basis. Für den Kanzleikauf sind hierbei vor allem die Umsatzentwicklung, die Kostenstruktur, offene Forderungen sowie die Umsatzrendite der vergangenen Jahre von besonderer Bedeutung.

Ebenso wichtig ist die Zusammensetzung des Mandantenstamms, da diese maßgeblich über die Nachhaltigkeit künftiger Erträge entscheidet.

Pauschale Bewertungsansätze versus Ertragswertverfahren

Teilweise kommen pauschale Modelle zum Einsatz, die beispielsweise den Jahresumsatz zuzüglich des Abzugs eines hälftigen kalkulatorischen Unternehmerlohns zugrunde legen. Solche vereinfachten Verfahren liefern jedoch nur eine begrenzte Aussagekraft. Dagegen bevorzugen betriebswirtschaftliche und investitionstheoretische Ansätze das Ertragswertverfahren, das auch bei der Bewertung gewerblicher Unternehmen Anwendung findet. Im Fokus steht dabei der Goodwill der Kanzlei, namentlich das immaterielle Wirtschaftsgut Mandantenstamm.

Ertragswertverfahren: Zukunftserträge im Fokus

Das Ertragswertverfahren klärt die maßgebliche Frage, welche Erträge die Anwaltskanzlei nach dem Erwerb künftig erzielen kann. Der potenzielle Käufer bewertet, wann sich der Kaufpreis amortisiert und welcher Return on Investment zu erwarten ist. Die prognostizierten künftigen Erträge werden hierfür auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Als Grundlage dienen in der Regel die historischen Überschüsse, die um realistische Zukunftsannahmen angepasst werden.

Kalkulatorischer Unternehmerlohn als zentraler Bewertungsfaktor

Dabei handelt es sich um ein fiktives Gehalt für die anwaltliche Arbeitsleistung, das von den ermittelten Überschusserträgen vor der Wertermittlung abzuziehen ist. Der Käufer einer Anwaltskanzlei ist grundsätzlich nur bereit, den sogenannten Übergewinn zu bezahlen, nicht jedoch die persönliche Arbeitsleistung des bisherigen Kanzleiinhabers. Die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns ist häufig Gegenstand intensiver Verhandlungen und entspricht nicht zwangsläufig dem vertraglich vereinbarten Gehalt, etwa bei einer Rechtsanwalts-GmbH.

Unabhängigkeit von der Rechtsform der Kanzlei

Der Abzug des kalkulatorischen Unternehmerlohns erfolgt unabhängig von der Rechtsform der Kanzlei. Er ist sowohl bei Einzelkanzleien und Personengesellschaften (GbR, PartG) als auch bei Kapitalgesellschaften (GmbH) vorzunehmen und zählt zu den sensibelsten Punkten bei der Kanzleibewertung und Kaufpreisermittlung.

Planen Sie den Kauf oder Verkauf einer Anwaltskanzlei? Wir beraten Sie wirtschaftlich fundiert und berufsrechtskonform zur Kanzleibewertung, zum Ertragswertverfahren und bei der Kaufpreisverhandlung.

Leitfaden zum Kanzleikauf: Geheimhaltung, Verschwiegenheit und Datenschutz

Der Kanzleikaufvertrag ist das zentrale rechtliche Instrument beim Kauf oder Verkauf einer Anwaltskanzlei sowie bei der Übertragung einer Kanzleibeteiligung.

Dabei haben die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, berufsrechtliche Vorgaben und datenschutzrechtliche Anforderungen hohe Bedeutung.Diese Pflichten treffen Käufer und Verkäufer in gleichem Maße.Schon im Vorfeld der Kanzleiübertragung, etwa im Rahmen einer Due Diligence, sind strenge Geheimhaltungs- und Zugriffsbeschränkungen einzuhalten.Verstöße gegen das anwaltliche Berufsgeheimnis können nicht nur berufsrechtliche Sanktionen, sondern auch eine Strafbarkeit nach § 203 StGB nach sich ziehen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt an die Kanzleiübergabe besondere Anforderungen.Die Übertragung muss datenschutzkonform erfolgen und Dokumentations- sowie Aufbewahrungspflichten sind rechtskonform umzusetzen.Diese Vorgaben sind ausdrücklich im Kanzleikaufvertrag zu regeln.Ein zentrales Thema ist dabei die Überlassung der Handakten nach § 50 BRAO.Nach Berufsrecht und der Rechtsprechung des BGH ist hierfür grundsätzlich die schriftliche Zustimmung der Mandanten erforderlich.Vertragsklauseln, die dieses Zustimmungserfordernis umgehen oder ausschließen, können zur Gesamtnichtigkeit des Kanzleikaufvertrags führen.

Die Folgen eines nichtigen Kanzleikaufvertrags sind gravierend.Sie reichen von der Rückabwicklung des Kaufpreises über die Rückübertragung der Kanzlei bis hin zu strafrechtlichen Gefahren.Daher ist der Kaufvertrag mit größter berufsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Sorgfalt zu gestalten.

Die Übertragung einer Anwaltskanzlei kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  • als Asset Deal durch Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (Mandantenstamm, Inventar, Verträge) oder
  • als Share Deal durch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen bei gesellschaftsrechtlich organisierten Kanzleien.
  • Auch der Eintritt eines Rechtsanwalts in eine bestehende Sozietät kann sowohl als Share Deal als auch als teilweiser Asset Deal strukturiert werden. 
  • Beide Gestaltungsformen unterscheiden sich grundlegend in ihren steuerlichen und haftungsrechtlichen Folgen, insbesondere für den Käufer, etwa hinsichtlich der Abschreibungsmöglichkeiten.

Beabsichtigen Sie den Kauf oder Verkauf einer Anwaltskanzlei? Wir unterstützen Sie umfassend bei Kanzleikaufverträgen, Datenschutz, Verschwiegenheitspflichten und einer optimalen Transaktionsstruktur.

Asset Deal statt Share Deal: Vertragsgestaltung erfordert erhöhte Sorgfalt

Wird eine Anwaltskanzlei nicht als Share Deal, sondern im Wege eines Asset Deals übertragen, muss der Kanzleikaufvertrag alle zu übertragenden Wirtschaftsgüter klar benennen und dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen; dabei sind sowohl Aktiva als auch Passiva einschließlich bestehender Schulden und Verbindlichkeiten des Kanzleibetriebs zu erfassen.

Im Vorfeld führt der Käufer in der Regel eine Prüfung der wesentlichen Vermögenswerte der Kanzlei durch; diese strukturierte Untersuchung wird — analog zu Unternehmenskäufen — als Due Diligence bezeichnet.

Damit sollen wirtschaftliche, rechtliche und berufsrechtliche Risiken offengelegt und eine belastbare Grundlage für die Festlegung des Kaufpreises geschaffen werden.

Zentrale Regelungspunkte im Kanzlei-Kaufvertrag

Bei der Ausarbeitung eines Kanzleikaufvertrags sollten insbesondere folgende Aspekte geregelt werden:

Inventar und bewegliche Wirtschaftsgüter:

  • Alle Kanzleigegenstände, das Inventar und die Ausstattung sollten vollständig erfasst, genau beschrieben und idealerweise in einer Inventarliste als Anlage zum Kaufvertrag beigefügt werden.

Abgrenzung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten: 

  • Es muss klar festgelegt werden, welche Vermögenswerte, Forderungen, Verbindlichkeiten und Vertragsbeziehungen (z. B. Leasing- oder Lizenzverträge) auf den Käufer übergehen und welche beim Verkäufer verbleiben.
  • Von besonderer Bedeutung ist die zeitliche Abgrenzung von Honorarforderungen sowie die Regelung zu halbfertigen Mandaten.
  • Ein konkreter Stichtag zur eindeutigen Risikoabgrenzung ist zwingend vorzusehen.

Arbeitsverhältnisse und Dienstleistungsverträge

  • Sämtliche bestehenden Arbeits- und Dienstverträge (z. B. wissenschaftliche Mitarbeitende) sind vollständig aufzulisten.
  • In der Regel liegt ein zivil- und arbeitsrechtlich relevanter Betriebsübergang vor.
  • Fehlerhafte oder unvollständige Dokumentation können für Käufer und Verkäufer erhebliche finanzielle Risiken nach sich ziehen.

Kanzleiname und Firmierung

  • Wird der Kanzleiname übernommen, ist zu prüfen, ob dessen Weiterführung auch bei einer geplanten Umstrukturierung oder Umwandlung zulässig ist.
  • Insbesondere bei Partnerschaftsgesellschaften sind die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben sorgfältig zu beachten.

Goodwill und Mandantenstamm: 

  • Zusätzlich zu den materiellen Vermögenswerten sollte der Goodwill vertraglich geregelt werden.
  • Der Mandantenstamm stellt regelmäßig das bedeutendste immaterielle Wirtschaftsgut dar.
  • Die Zuordnung von Kaufpreisbestandteilen hat direkte steuerliche Folgen.
  • Bei der Übergabe der Handakten sind die berufsrechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Vorgaben strikt einzuhalten.
  • Unzulässige Vertragsklauseln können die Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrags zur Folge haben.

Kaufpreisregelungen und Garantien: 

  • Neben einem angemessenen Garantiekatalog sind eindeutige Regelungen zum Kaufpreis zu treffen.
  • Variable Kaufpreiskomponenten (z. B. Earn-out-Regelungen) können sinnvoll sein, wenn die Kaufpreisfindung unsicher ist.

Kanzleimietvertrag: 

  • Sind die Kanzleiräume angemietet, ist die Absicherung der Übernahme des Mietverhältnisses von großer Bedeutung.
  • Da Vermieter häufig nicht zur Zustimmung verpflichtet sind, sind im Kaufvertrag geeignete Sicherungsmechanismen vorzusehen.

Wettbewerbsverbote und Mandantenschutz: 

  • Wettbewerbsverbote und Mandantenschutzklauseln sind in der Praxis zentral, um das Investment des Käufers zu schützen und die wirtschaftliche Fortführung der Kanzlei zu sichern.

Streitbeilegung und Schiedsgerichtsklauseln: 

  • Zur vertraulichen Beilegung möglicher Streitigkeiten können Schiedsgerichtsklauseln oder alternative Streitbeilegungsmechanismen vereinbart werden, um öffentliche Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Formvorgaben und notarielle Beurkundung

Auch ist zu berücksichtigen, dass Kanzleikaufverträge im Asset Deal unter bestimmten Voraussetzungen der notariellen Beurkundung bedürfen können. Werden geltende Formvorschriften missachtet, droht die Nichtigkeit des gesamten Vertrags mit weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen.

Steuerliche Aspekte und Abschreibungsmöglichkeiten beim Erwerb einer Anwaltskanzlei

Neben der wirtschaftlichen Frage, wann sich der Kaufpreis einer Anwaltskanzlei amortisiert, sind aus steuerlicher Sicht vor allem zwei Fragestellungen von zentraler Bedeutung: Wie werden die laufenden Gewinne nach der Übernahme der Kanzlei steuerlich erfasst? Lässt sich der gezahlte Kaufpreis steuerlich abschreiben, um die Steuerbelastung zu reduzieren?

Beide Fragestellungen beeinflussen maßgeblich die Liquiditätsplanung, die Struktur der Finanzierung und die langfristige Wirtschaftlichkeit des Kanzleikaufs.

Besteuerung der laufenden Kanzleigewinne

Nach der Übernahme einer Anwaltskanzlei unterliegen die erzielten Gewinne der laufenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, abhängig von der gewählten Rechtsform (Einzelkanzlei, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft). Für den Käufer ist wesentlich, welche dauerhafte steuerliche Belastung entsteht und wie sich diese auf den persönlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Gewinn auswirkt.

Abschreibung des Kaufpreises beim Asset Deal und Personengesellschaften

Erfolgt der Erwerb einer Anwaltskanzlei als Asset Deal oder durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einer Personengesellschaft, kann der Käufer in der Regel die Abschreibung (AfA) des gezahlten Kaufpreises steuerlich geltend machen. Die AfA betrifft insbesondere immaterielle Vermögenswerte wie den Goodwill bzw. den Mandantenstamm und ermöglicht, künftige Kanzleigewinne steuerlich zu mindern. Damit reduziert sich die laufende Steuerbelastung in den Jahren nach der Übernahme spürbar.

Liquiditätsvorteile bei fremdfinanziertem Kanzleikauf

Wird der Kanzleikauf ganz oder teilweise fremdfinanziert, etwa durch ein Bankdarlehen, verstärkt die Abschreibung diesen wirtschaftlichen Effekt. Die durch die Steuerersparnis freigesetzte Liquidität kann gezielt zur Tilgung der Finanzierung verwendet werden. Dies verbessert den Cashflow des Käufers und beschleunigt die finanzielle Konsolidierung nach der Kanzleiübernahme.

Bedeutung der steuerlichen Strukturierung

Die steuerlichen Auswirkungen von Abschreibung, Gewinnbesteuerung und Finanzierung sind maßgeblich von der Transaktionsstruktur (Asset Deal oder Share Deal) sowie der Rechtsform der Kanzlei abhängig. Eine frühzeitige steuerliche Planung ist daher ein entscheidender Erfolgsfaktor beim Kanzleikauf.

Beabsichtigen Sie, Ihre Anwaltskanzlei zu veräußern? Wir bieten Ihnen umfassende Beratung zu steuerlicher Strukturierung, Abschreibungsmöglichkeiten und Finanzierung.

Kauf und Verkauf von Anwaltskanzleien: Begleitung in berufsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen

Der Erwerb oder die Veräußerung einer Anwaltskanzlei zählt für Rechtsanwälte zu den rechtlich wie wirtschaftlich besonders anspruchsvollen Entscheidungen. Neben der Ermittlung des Kanzleiwerts und der Kaufpreisfindung sind insbesondere die berufsrechtlichen Vorgaben, die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung sowie die steuerliche Konzeption der Transaktion zu berücksichtigen.

Als auf das anwaltliche Berufsrecht ausgerichtete Kanzlei beraten wir Rechtsanwälte umfassend beim Kauf und Verkauf von Kanzleien, bei der Übertragung von Kanzleibeteiligungen sowie beim Ausscheiden aus Anwaltssozietäten.

Wir begleiten den gesamten Transaktionsprozess von der strategischen Vorbereitung über die rechtssichere Vertragsgestaltung bis hin zur ordnungsgemäßen Durchführung.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Einhaltung der berufsrechtlichen Pflichten nach BRAO und BORA, insbesondere im Hinblick auf:

  • Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz (DSGVO),
  • Mandantenüberleitung und Handaktenübergabe (§ 50 BRAO),
  • Zulässigkeit und Ausgestaltung von Kanzleikaufverträgen,
  • Haftungs- und Nichtigkeitsrisiken bei fehlerhaften Vertragsklauseln.

Darüber hinaus beraten wir zu gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen, etwa zur Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal, zur Praxiswertermittlung, zu Abschreibungsmöglichkeiten sowie zur steueroptimalen Strukturierung der Kanzleiübertragung.

Unsere Beratung ist praxisorientiert, interdisziplinär ausgerichtet und berufsrechtskonform – Ziel ist es, Rechtsanwälten eine rechtssichere, wirtschaftlich tragfähige und nachhaltige Lösung für den Kauf oder Verkauf ihrer Anwaltskanzlei zu bieten.

Lassen Sie sich beim Kauf oder Verkauf Ihrer Anwaltskanzlei fachkundig begleiten. Wir beraten Sie berufsrechtskonform, wirtschaftlich fundiert und steuerlich durchdacht von der strategischen Planung bis zum Vertragsabschluss.

Häufig gestellte Fragen

Zu welchem Zeitpunkt sollte der Verkauf einer Anwaltskanzlei vorbereitet werden?

Am besten wird ein Kanzleiverkauf frühzeitig geplant, in der Regel mehrere Jahre im Voraus. Durch eine rechtzeitige Vorbereitung lässt sich der Kaufpreis steigern und die Mandantenüberleitung vereinfachen.

Auf welche Weise wird der Wert einer Anwaltskanzlei bestimmt?

Der Wert einer Kanzlei wird üblicherweise auf Basis betriebswirtschaftlicher Kennzahlen und mithilfe des Ertragswertverfahrens bestimmt. Ausschlaggebend sind dabei Mandantenstamm, Honorarvolumen, fachliche Spezialisierung sowie die nachhaltige Ertragskraft.

Welche Bedeutung hat der Mandantenstamm beim Verkauf einer Kanzlei?

Der Mandantenstamm zählt zum wertvollsten immateriellen Vermögen einer Kanzlei.

Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang die Mandatsbeziehungen auf den Käufer übertragbar sind.

Muss jeder Mandant dem Verkauf der Kanzlei zustimmen?

Nein. Allerdings ist für die Übergabe der Handakten (§ 50 BRAO) in der Regel die schriftliche Einwilligung des Mandanten erforderlich. Ohne diese Einwilligung dürfen die Akten nicht herausgegeben werden.

Welche berufsrechtlichen Pflichten sind beim Verkauf einer Anwaltskanzlei zu beachten?

Besondere Beachtung verdienen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, die datenschutzrechtlichen Vorgaben (DSGVO) sowie die berufsrechtlichen Regelungen der BRAO und BORA.

Welche Risiken drohen bei fehlerhaften Kaufverträgen?

Unzulässige Vertragsklauseln, insbesondere solche zur Mandantenüberleitung, können den gesamten Kanzleikaufvertrag unwirksam machen und erhebliche finanzielle sowie strafrechtliche Risiken nach sich ziehen.

Asset Deal oder Share Deal: Welche Variante ist beim Verkauf einer Kanzlei verbreitet?

Der Kanzleiverkauf kann entweder als Asset Deal oder als Share Deal erfolgen; welche Variante sich eignet, richtet sich nach der Rechtsform der Kanzlei sowie nach steuerlichen und haftungsrechtlichen Aspekten.

Wie sind die bestehenden Arbeitsverhältnisse beim Verkauf einer Kanzlei zu regeln?

Üblicherweise handelt es sich um einen Betriebsübergang. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen auf den Käufer über. Irrtümer oder Unterlassungen bei der Information der Mitarbeitenden können erhebliche Haftungsrisiken zur Folge haben.

Welche steuerlichen Gesichtspunkte sind für Verkäufer von Bedeutung?

Für den Verkäufer sind vor allem die Besteuerung des Veräußerungsgewinns, mögliche steuerliche Freibeträge sowie die Ausgestaltung des Kaufpreises von zentraler Bedeutung.

Weshalb empfiehlt sich eine spezialisierte Beratung beim Verkauf einer Kanzlei?

Der Verkauf einer Kanzlei berührt gleichzeitig Berufs-, Gesellschafts-, Steuer- und Datenschutzrecht. Eine spezialisierte Beratung reduziert Risiken, verbessert den Kaufpreis und schafft rechtliche Sicherheit.

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