Das Wichtigste im Überblick
- Die Beteiligung an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unterliegt strengen berufsrechtlichen Vorgaben, deren Missachtung bis zum Verlust der Zulassung führen kann – eine präventive rechtliche Gestaltung ist daher unerlässlich.
- Bei der Strukturierung von Beteiligungen müssen Mehrheitserfordernisse bei Kapital und Stimmrechten, zulässige Gesellschafterkreise sowie Unabhängigkeitsanforderungen beachtet werden, wobei innovative Modelle dennoch wirtschaftliche Flexibilität ermöglichen.
- Römermann Rechtsanwälte bietet Expertise an der Schnittstelle von Berufs- und Gesellschaftsrecht mit nachgewiesenen Erfolgen bei der Gestaltung komplexer Beteiligungsstrukturen für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Die Herausforderungen bei Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Die Beteiligung an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellt für viele Berufsträger – sei es als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt – einen bedeutenden Schritt in ihrer beruflichen Laufbahn dar. Gleichzeitig sehen sich bestehende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oft mit der Frage konfrontiert, wie sie ihre Gesellschafterstruktur erweitern können, ohne dabei berufsrechtliche Grenzen zu überschreiten.
Diese Situation ist geprägt von einem Spannungsfeld zwischen unternehmerischen Ambitionen und strikten regulatorischen Anforderungen. Viele Berufsträger verspüren einerseits den Wunsch nach beruflicher Weiterentwicklung und wirtschaftlichem Wachstum, andererseits bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der komplexen berufsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Bei Römermann Rechtsanwälte verstehen wir diese Bedenken und begleiten die Integration neuer Gesellschafter mit sorgfältiger Planung, damit keine berufsrechtlichen Grenzen überschritten werden. Besonders bei Nachfolgethemen berücksichtigen wir neben den rechtlichen auch die emotionalen Faktoren, die für unsere Mandanten eine Rolle spielen.
Rechtliche Grundlagen: Das Fundament jeder Beteiligungsstruktur
Rechtliche Grundlagen
Das Fundament für die Beteiligungsstrukturen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bildet die Wirtschaftsprüferordnung (WPO). Insbesondere § 28 WPO regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und legt damit auch die Rahmenbedingungen für Beteiligungen fest.
Kernpunkte der rechtlichen Regelungen
- Mehrheitsbeteiligung: Die Mehrheit der Anteile an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss Wirtschaftsprüfern oder anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gehören.
- Stimmrechtsmehrheit: Wirtschaftsprüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, EU- oder EWR-Abschlussprüfern oder entsprechenden Prüfungsgesellschaften muss zusammen die Mehrheit der Stimmrechte zustehen.
- Beschränkung externer Beteiligungen: Bei Kapitalgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien darf den nicht in der Gesellschaft tätigen Gesellschaftern nur eine Beteiligung von weniger als einem Viertel der Anteile am Nennkapital oder der im Handelsregister eingetragenen Einlagen der Kommanditisten gehören.
- Verbot der Treuhand: Die Anteile an der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dürfen nicht für Rechnung eines Dritten gehalten werden.
- Gesellschafterrechte: Im Gesellschaftsvertrag muss bestimmt sein, dass zur Ausübung von Gesellschafterrechten nur Gesellschafter bevollmächtigt werden können, die Berufsangehörige oder EU- oder EWR-Abschlussprüfer sind.
Zulässige Rechtsformen
Die WPO erlaubt europäische Gesellschaften, Gesellschaften nach deutschem Recht oder Gesellschaften in einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zulässigen Rechtsform, so z.B.:
- Europäische Gesellschaft (SE)
- GmbH & Co. KG
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG)
- Personengesellschaften (z.B. OHG, KG)
Interprofessionelle Zusammenarbeit
Die Beteiligung an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist nicht nur auf Wirtschaftsprüfer beschränkt. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch andere Berufsgruppen beteiligen:
- Vereidigte Buchprüfer
- Steuerberater
- Steuerbevollmächtigte
- Rechtsanwälte
- Personen, mit denen eine gemeinsame Berufsausübung nach § 44b Abs. 2 WPO zulässig ist
Bei interprofessionellen Gesellschaften müssen jedoch mindestens die Hälfte der genannten Personen in der Gesellschaft tätig sein.
Zulässige Beteiligungsmodelle und ihre Gestaltung
Die Gestaltung von Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erfordert ein präzises Verständnis der zulässigen Modelle und ihrer Grenzen. Dabei sind mehrere Kernaspekte zu beachten:
Rechtsformwahl und ihre Implikationen
Die Wahl der Rechtsform für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist von entscheidender Bedeutung. Das Gesetz erlaubt grundsätzlich verschiedene Rechtsformen wie die GmbH, AG, Partnerschaftsgesellschaft, oHG oder KG. Jede dieser Rechtsformen bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich, die sorgfältig gegen die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Beteiligten abgewogen werden müssen.
Mehrheitserfordernisse bei Kapital und Stimmrechten
Ein zentrales Element bei der Gestaltung von Beteiligungen ist die Beachtung der Mehrheitserfordernisse. Die WPO schreibt vor, dass Wirtschaftsprüfer in den Organen der Gesellschaft die Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte innehaben müssen. Dies stellt eine der größten Herausforderungen dar, wenn es um die Integration berufsfremder Gesellschafter geht.
Dennoch bestehen Gestaltungsspielräume, etwa durch die Schaffung unterschiedlicher Anteilsklassen oder durch differenzierte Stimmrechtsregelungen, die sowohl den berufsrechtlichen Anforderungen als auch den wirtschaftlichen Interessen aller Beteiligten gerecht werden können.
Anforderungen an berufsfremde Gesellschafter
Die Beteiligung berufsfremder Personen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch strengen Beschränkungen. Neben den Mehrheitserfordernissen müssen berufsfremde Gesellschafter bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich ihrer Reputation und Zuverlässigkeit.
Innovative Beteiligungsmodelle können hier Lösungen bieten, die den berufsrechtlichen Vorgaben entsprechen und gleichzeitig die Integration berufsfremden Kapitals ermöglichen – ein Bereich, in dem die spezialisierte Beratung besonders wertvoll ist.
Compliance- und Unabhängigkeitsanforderungen
Die Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers ist ein fundamentales Prinzip, das bei jeder Beteiligungsstruktur gewahrt werden muss. Die strengen Compliance-Anforderungen dienen dem Schutz dieser Unabhängigkeit und stellen sicher, dass keine Interessenkonflikte entstehen, die die Integrität der Prüfungstätigkeit beeinträchtigen könnten.
Besonders bei interprofessionellen Gesellschaften, in denen Wirtschaftsprüfer mit anderen Berufsgruppen wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern zusammenarbeiten, sind komplexe Compliance-Strukturen erforderlich. Diese müssen die unterschiedlichen berufsrechtlichen Anforderungen der beteiligten Professionen berücksichtigen und in Einklang bringen.
Von besonderer Bedeutung sind dabei die besonderen Anforderungen bei der Prüfung börsennotierter Mandanten. Hier gelten verschärfte Unabhängigkeitsregeln, die bei der Gestaltung der Beteiligungsstruktur zwingend zu beachten sind und die den Handlungsspielraum weiter einschränken können.
Internationale Beteiligungen und ihre Besonderheiten
In einer zunehmend globalisierten Wirtschaft gewinnen internationale Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften immer mehr an Bedeutung. Diese unterliegen jedoch zusätzlichen Anforderungen und Komplexitäten.
Die Beteiligung ausländischer Berufsträger oder Gesellschaften an deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung der Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikationen und der Einhaltung deutscher Berufsstandards.
Umgekehrt müssen deutsche Wirtschaftsprüfer, die sich an ausländischen Prüfungsgesellschaften beteiligen möchten, die dortigen regulatorischen Anforderungen erfüllen, die von den deutschen Regelungen erheblich abweichen können.
Die Gestaltung internationaler Beteiligungsstrukturen erfordert daher eine besonders umfassende und grenzüberschreitende rechtliche Expertise, um Compliance in allen beteiligten Jurisdiktionen sicherzustellen.
Die Expertise von Römermann Rechtsanwälte
Angesichts der Komplexität der Materie ist eine rechtliche Beratung bei der Gestaltung von Beteiligungen an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unverzichtbar. Römermann Rechtsanwälte bietet hier eine besondere Expertise an der Schnittstelle von Berufs- und Gesellschaftsrecht.
Der Weg zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit
Der erste Schritt zu einer rechtssicheren Beteiligungsstruktur ist die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei. Der weitere Prozess gestaltet sich dann wie folgt:
- Kostenloses Erstgespräch: In einem telefonischen oder persönlichen Gespräch erfassen wir Ihre individuelle Situation und Zielsetzung.
- Maßgeschneidertes Beratungsangebot: Im Anschluss erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot mit klar definierten Leistungen und transparenter Honorarstruktur.
- Detaillierte Analyse: Bei Mandatserteilung folgt eine gründliche Analyse der bestehenden oder geplanten Beteiligungsstrukturen, bei der wir auch steuerliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen.
- Entwicklung von Handlungsempfehlungen: Auf Basis der Analyse entwickeln wir konkrete Handlungsempfehlungen für die optimale Gestaltung Ihrer Beteiligung.
- Begleitung der Umsetzung: Auf Wunsch begleiten wir die gesamte Umsetzung bis hin zur Kommunikation mit den Berufskammern.
Häufig gestellte Fragen
Welche Berufsgruppen dürfen sich an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beteiligen?
Neben Wirtschaftsprüfern können sich auch vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte sowie Personen mit einer Ausbildung, die zur Einstellung in den gehobenen Dienst berechtigt, beteiligen. Andere Berufe sind nur unter strengen Voraussetzungen als Minderheitsgesellschafter zulässig, wobei Wirtschaftsprüfer stets die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte halten müssen.
Welche Rechtsformen sind für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zulässig?
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften können als Personengesellschaften (GbR, PartG, PartGmbB, oHG, KG) oder als Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) organisiert sein. Die Wahl der Rechtsform richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Zielen der Beteiligten, wobei die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Grundsätzlich besteht eine freie Rechtsformwahl.
Welche Mehrheitserfordernisse gelten bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften?
Die Mehrheit der Anteile an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss von Wirtschaftsprüfern gehalten werden. Gleiches gilt für die Stimmrechte. Zudem müssen bei den Leitungsorganen (Geschäftsführung, Vorstand) mindestens die Hälfte der Mitglieder Wirtschaftsprüfer sein. Diese Mehrheitserfordernisse stellen eine zentrale Herausforderung bei der Integration berufsfremder Gesellschafter dar.
Können sich auch Nicht-Berufsträger an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beteiligen?
Ja, eine Beteiligung von Nicht-Berufsträgern ist grundsätzlich möglich, allerdings nur als Minderheitsgesellschafter und unter strengen Voraussetzungen. Die Betreffenden müssen einen Beruf ausüben, der mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder Rechtsanwalts vereinbar ist, und sie dürfen nur Tätigkeiten ausüben, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers vereinbar sind.
Welche Haftungsrisiken bestehen bei einer Beteiligung an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft?
Die Haftungsrisiken variieren je nach Rechtsform. Bei Personengesellschaften (außer der PartGmbB) haften die Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Bei der PartGmbB, GmbH oder AG ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Daneben besteht für alle Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlich festgelegten Mindestversicherungssummen.
Welche Besonderheiten gelten für internationale Beteiligungen?
Bei internationalen Beteiligungen müssen zusätzliche Anforderungen beachtet werden. So ist die Beteiligung ausländischer Berufsträger an deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften an die Voraussetzung geknüpft, dass ihre Berufsqualifikation der deutschen gleichwertig ist. Umgekehrt müssen deutsche Wirtschaftsprüfer, die sich an ausländischen Prüfungsgesellschaften beteiligen möchten, die dortigen regulatorischen Anforderungen erfüllen.
Wie kann die Nachfolge in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestaltet werden?
Die Nachfolgeplanung in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfordert besondere Aufmerksamkeit. Der Gesellschaftsvertrag sollte präzise Regelungen für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters enthalten, die sowohl die Bewertung der Anteile als auch die Übertragungsmodalitäten festlegen. Dabei müssen die berufsrechtlichen Anforderungen an die Gesellschafterstruktur jederzeit gewahrt bleiben.
Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Beteiligung an einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beachten?
Die steuerlichen Implikationen sind vielfältig und hängen maßgeblich von der gewählten Rechtsform ab. Bei Personengesellschaften erfolgt die Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter (Einkommensteuer), während bei Kapitalgesellschaften zunächst die Gesellschaft selbst der Körperschaftsteuer unterliegt. Weitere relevante Aspekte sind die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer sowie die steuerliche Behandlung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen.
Wie läuft der Prozess der Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ab?
Die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt durch die zuständige Wirtschaftsprüferkammer. Der Antrag muss umfangreiche Nachweise enthalten, darunter den Gesellschaftsvertrag, Nachweise über die Qualifikation der Gesellschafter und Leitungsorgane sowie Nachweise über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung. Der Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, wobei die präzise Vorbereitung aller Unterlagen entscheidend für einen reibungslosen Ablauf ist.