Das Wichtigste im Überblick

  • Die Partnerschaftsgesellschaft bietet Freiberuflern den optimalen rechtlichen Rahmen für eine gemeinsame berufliche Zukunft – mit klaren Haftungsregelungen, steuerlichen Vorteilen und maximaler Flexibilität in der Gestaltung der Zusammenarbeit
  • Eine professionelle Beratung und ein sorgfältig ausgearbeiteter Partnerschaftsvertrag sind entscheidend für den langfristigen Erfolg
  • Über zahlreich erfolgreich begleitete Gründungen und langjährige Expertise machen Römermann Rechtsanwälte zu Ihrem erfahrenen Partner auf dem Weg zur eigenen Partnerschaftsgesellschaft

Die optimale Gesellschaftsform für Ihre berufliche Zukunft

Der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit ist für viele Freiberufler ein entscheidender Moment ihrer Karriere. Besonders wenn Sie als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt den Zusammenschluss mit Kollegen planen, stehen Sie vor wichtigen Entscheidungen. Die Partnerschaftsgesellschaft hat sich dabei als ideale Rechtsform für freiberufliche Zusammenschlüsse etabliert. Sie verbindet die Vorteile einer flexiblen Struktur mit einem maßgeschneiderten Haftungskonzept und ermöglicht Ihnen, Ihre berufliche Zukunft optimal zu gestalten. Doch wie gründet man eine Partnerschaftsgesellschaft?

Die Kanzlei Römermann bietet Beratung für Freiberufler an, die eine Partnerschaftsgesellschaft gründen möchten, und unterstützt bei der optimalen rechtlichen Gestaltung des beruflichen Zusammenschlusses.

Warum eine Partnerschaftsgesellschaft?

Die Entscheidung für die richtige Gesellschaftsform ist fundamental für den langfristigen Erfolg Ihrer beruflichen Zusammenarbeit. Die Partnerschaftsgesellschaft wurde speziell für die Bedürfnisse der Freien Berufe entwickelt und bietet entscheidende Vorteile gegenüber klassischen Rechtsformen wie der GbR.

Ein besonderer Vorteil liegt im durchdachten Haftungskonzept: Anders als bei der GbR haftet bei beruflichen Fehlern grundsätzlich nur der handelnde Partner. Dies schafft Sicherheit für alle Beteiligten und ermöglicht eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten. Seit 2021 bietet die neue Form der PartGmbB sogar noch weitergehenden Schutz durch eine generelle Beschränkung der Berufshaftung.

Die flexible Organisationsstruktur der Partnerschaftsgesellschaft ermöglicht es Ihnen zudem, die interne Zusammenarbeit optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Sie benötigen kein Mindestkapital und können neue Partner unkompliziert aufnehmen. Dies macht die Partnerschaftsgesellschaft zu einer zukunftssicheren Wahl, die mit Ihrem beruflichen Erfolg mitwachsen kann.

Rechtliche Grundlagen

A. Definition und gesetzliche Basis

Die Partnerschaftsgesellschaft ist im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) geregelt. Gemäß § 1 Abs. 1 PartGG ist sie eine Gesellschaft, in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Wichtig ist, dass die Partnerschaftsgesellschaft kein Handelsgewerbe ausübt und nur natürliche Personen Partner sein können.

B. Freie Berufe

Das Gesetz definiert freie Berufe als Tätigkeiten, die auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt haben. Dazu gehören:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
  • Ingenieure, Architekten
  • Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer

Voraussetzungen für die Gründung

A. Mindestanzahl der Partner

Für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft sind mindestens zwei Angehörige freier Berufe erforderlich. Diese müssen nicht zwingend denselben Beruf ausüben, solange alle Partner einen freien Beruf im Sinne des Gesetzes ausüben.

B. Kein Mindestkapital

Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH ist für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft kein Mindestkapital erforderlich. Dies erleichtert die Gründung und macht die Rechtsform besonders attraktiv für Berufseinsteiger und kleinere Zusammenschlüsse.

C. Partnerschaftsvertrag

Ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag ist für die Gründung zwingend erforderlich. Dieser muss folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Namen der Partner
  • Sitz der Partnerschaftsgesellschaft
  • Gegenstand der Partnerschaft
  • Wohnort der Partner
  • Bezeichnung des Berufes bzw. der Berufsausübung

Der Weg zur erfolgreichen Partnerschaftsgesellschaft

A. Analyse der Ausgangssituation

Der Grundstein für eine erfolgreiche Partnerschaftsgesellschaft wird bereits in der Planungsphase gelegt. Eine sorgfältige Analyse der Ausgangssituation umfasst:

  • Bestandsaufnahme
    • Analyse bestehender Strukturen und Verträge
    • Bewertung vorhandener Mandate und Kundenbeziehungen
    • Prüfung laufender Verpflichtungen
  • Zieldefinition
    • Persönliche und wirtschaftliche Ziele aller Beteiligten
    • Gewünschte Schwerpunkte der Zusammenarbeit
    • Vorstellungen zur Arbeitsaufteilung

B. Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung

Der Partnerschaftsvertrag ist das Fundament der zukünftigen Zusammenarbeit. Seine sorgfältige Ausgestaltung entscheidet maßgeblich über den langfristigen Erfolg. Besonderes Augenmerk sollte auf folgende Aspekte gelegt werden:

  • Detaillierte Regelungen zur Gewinnverteilung und Vergütung
  • Klare Definition der Geschäftsführungsbefugnisse
  • Zukunftssichere Regelungen für die Aufnahme neuer Partner
  • Faire Mechanismen für das Ausscheiden von Partnern
  • Professionelle Streitschlichtungsmechanismen

C. Wahl des Firmennamens

Der Name der Partnerschaftsgesellschaft muss bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • Name mindestens eines Partners
  • Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“
  • Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe

D. Notarielle Beglaubigung und Eintragung

Die Anmeldung zur Eintragung ins Partnerschaftsregister muss notariell beglaubigt werden. Bei der Anmeldung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und Sitz der Partnerschaft
  • Namen und Berufsbezeichnungen aller Partner
  • Wohnorte der Partner
  • Vertretungsbefugnisse der Partner

Die Eintragung ins Partnerschaftsregister ist konstitutiv, das heißt, die Partnerschaftsgesellschaft entsteht erst mit dieser Eintragung.

E. Weitere administrative Schritte

Nach der Eintragung ins Partnerschaftsregister sind noch folgende Schritte erforderlich:

  • Eröffnung eines Geschäftskontos
  • Anmeldung beim Finanzamt und Beantragung einer Steuernummer
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Gegebenenfalls Anmeldung bei der zuständigen Standeskammer/IHK/HWK
  • Beantragung einer Betriebsnummer

Vor- und Nachteile der Partnerschaftsgesellschaft

A. Vorteile

  • Flexibilität: Kein Mindestkapital erforderlich, einfache Gründung und Auflösung
  • Haftungsbeschränkung bei beruflichen Fehlern (nur der handelnde Partner haftet)
  • Steuerliche Transparenz: Gewinne werden direkt den Partnern zugerechnet
  • Befreiung von der Gewerbesteuer bei rein freiberuflicher Tätigkeit
  • Vereinfachte Buchführung: Meist Einnahmenüberschussrechnung statt Bilanzierung

B. Nachteile

  • Persönliche Haftung der Partner mit ihrem Privatvermögen für allgemeine Verbindlichkeiten
  • Beschränkung auf freie Berufe
  • Notwendigkeit der Eintragung ins Partnerschaftsregister
  • Mögliche Konflikte zwischen Partnern bei unterschiedlichen beruflichen Ansätzen oder Zielen

Der Weg zur erfolgreichen Partnerschaftsgesellschaft

1. Analyse der Ausgangssituation

Der Grundstein für eine erfolgreiche Partnerschaftsgesellschaft wird bereits in der Planungsphase gelegt. Eine sorgfältige Analyse Ihrer Ausgangssituation ist dabei unerlässlich. In unserer langjährigen Praxis hat sich gezeigt, dass eine strukturierte Bestandsaufnahme zu Beginn spätere Konflikte und Unsicherheiten effektiv vermeidet.

Wir nehmen uns Zeit, Ihre individuellen Ziele und Vorstellungen kennenzulernen. Dabei betrachten wir nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern auch die wirtschaftlichen und persönlichen Dimensionen der geplanten Zusammenarbeit. Bestehende Strukturen und Verträge werden ebenso berücksichtigt wie die spezifischen Anforderungen Ihres Berufsstandes.

2. Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung

Der Partnerschaftsvertrag ist das Fundament Ihrer zukünftigen Zusammenarbeit. Seine sorgfältige Ausgestaltung entscheidet maßgeblich über den langfristigen Erfolg Ihrer Partnerschaft. Dabei gilt es, verschiedene Aspekte in Einklang zu bringen: die individuellen Vorstellungen aller Beteiligten, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Erfordernisse der täglichen Praxis.

Unsere Erfahrung aus über 500 Gründungsbegleitungen fließt in jeden Vertrag ein. Wir wissen, welche Regelungen sich in der Praxis bewährt haben und wo typische Konfliktpotenziale lauern. Besonderes Augenmerk legen wir auf zukunftssichere Formulierungen, die Ihrer Partnerschaft auch bei veränderten Rahmenbedingungen Stabilität verleihen.

Zentrale Aspekte wie Gewinnverteilung, Geschäftsführungsbefugnisse und Entscheidungsprozesse werden klar und praxistauglich geregelt. Dabei denken wir auch an Szenarien wie die Aufnahme neuer Partner oder das alterungsbedingte Ausscheiden. Ein durchdachtes System zur Konfliktlösung rundet den Vertrag ab.

3. Professionelle Begleitung bis zur Eintragung

Der Weg von der Vertragsunterzeichnung bis zur erfolgreichen Eintragung im Partnerschaftsregister erfordert sorgfältige Planung und Koordination. Als Ihre Berater übernehmen wir die komplette Projektsteuerung und Kommunikation mit allen beteiligten Stellen. Sie können sich währenddessen auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Wir koordinieren den gesamten Gründungsprozess, von der Vorbereitung der notariellen Beurkundung über die Abstimmung mit Behörden und Kammern bis zur finalen Eintragung. Dabei behalten wir stets den Überblick über Fristen und Anforderungen. Unsere langjährigen Kontakte zu Behörden und anderen relevanten Institutionen ermöglichen dabei eine reibungslose Abwicklung.

 

Häufig gestellte Fragen

Welche Vorteile bietet die Partnerschaftsgesellschaft gegenüber anderen Rechtsformen?

Die Partnerschaftsgesellschaft verbindet die Flexibilität einer Personengesellschaft mit einem maßgeschneiderten Haftungskonzept für Freiberufler. Ein zentraler Vorteil ist die Haftungsbeschränkung für berufliche Fehler, die sich nur auf den handelnden Partner erstreckt. Die flexible Organisationsstruktur ohne Mindestkapitalanforderungen ermöglicht einen unkomplizierten Start und späteres Wachstum. Aus steuerlicher Sicht profitieren Sie von der transparenten Besteuerung, bei der die Gewinne direkt den Partnern zugerechnet werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer PartG und einer PartGmbB?

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) ist eine Weiterentwicklung der klassischen PartG. Der Hauptunterschied liegt im erweiterten Haftungsschutz: Bei der PartGmbB ist die Berufshaftung generell beschränkt, nicht nur bezogen auf den handelnden Partner. Voraussetzung ist der Abschluss einer erweiterten Berufshaftpflichtversicherung mit höheren Deckungssummen. Die PartGmbB bietet damit insbesondere für größere Zusammenschlüsse oder risikoreiche Tätigkeiten zusätzliche Sicherheit.

Wie lange dauert die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft?

Der gesamte Gründungsprozess erstreckt sich üblicherweise über sechs bis acht Wochen. Nach dem Erstgespräch und der Vertragsgestaltung folgen die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Partnerschaftsregister. Die konkrete Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Komplexität der gewünschten Struktur, der Anzahl der Partner und der Bearbeitungszeit der beteiligten Behörden. Durch professionelle Begleitung stellen wir einen reibungslosen und effizientesten Ablauf sicher.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung erfüllt sein?

Grundvoraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einem Freien Beruf gemäß Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Alle Partner müssen über die erforderlichen Berufsqualifikationen und -zulassungen verfügen. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich, jedoch müssen die berufsrechtlichen Vorgaben wie etwa Versicherungspflichten erfüllt werden. Wichtig ist auch eine klare Vorstellung über die gewünschte Zusammenarbeit, die im Partnerschaftsvertrag festgelegt wird.

Wie gestaltet sich die Haftung in einer Partnerschaftsgesellschaft?

Die Haftungsregelung der Partnerschaftsgesellschaft ist zweigeteilt: Für allgemeine Verbindlichkeiten wie Miet- oder Arbeitsverträge haften alle Partner gesamtschuldnerisch. Bei Fehlern in der Berufsausübung haftet hingegen nur der handelnde Partner persönlich. Die Gesellschaft haftet daneben mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Bei der PartGmbB ist auch die Berufshaftung generell beschränkt, wenn eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung besteht.

Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

Die Partnerschaftsgesellschaft ist steuerlich transparent. Das bedeutet, die Gewinne werden nicht auf Gesellschaftsebene besteuert, sondern direkt den Partnern entsprechend ihrer Beteiligung zugerechnet. Diese versteuern ihren Anteil im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuer. Die Gesellschaft selbst ist lediglich gewerbesteuerlich relevant, wobei Freiberufler bei rein freiberuflicher Tätigkeit von der Gewerbesteuer befreit sind. Diese Struktur ermöglicht eine flexible steuerliche Gestaltung.

Wie können später neue Partner aufgenommen werden?

Die Aufnahme neuer Partner ist in der Partnerschaftsgesellschaft unkompliziert möglich, wenn der Partnerschaftsvertrag entsprechende Regelungen enthält. Der neue Partner muss ebenfalls einen Freien Beruf ausüben und die erforderlichen Qualifikationen nachweisen. Die Aufnahme erfolgt durch Abschluss eines Aufnahmevertrags und Eintragung ins Partnerschaftsregister. Wichtig sind klare Regelungen zu den Konditionen des Eintritts, etwa bezüglich der Kapitalbeteiligung und der Gewinnberechtigung.

Was passiert bei Ausscheiden eines Partners?

Das Ausscheiden eines Partners führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Der Partnerschaftsvertrag sollte detaillierte Regelungen für diesen Fall enthalten, insbesondere zur Bewertung des Gesellschaftsanteils und zur Abfindungszahlung. Üblich sind Fortsetzungsklauseln, die den verbleibenden Partnern die reibungslose Fortführung der Gesellschaft ermöglichen. Das Ausscheiden ist zum Partnerschaftsregister anzumelden.

Welche laufenden Kosten entstehen?

Neben den einmaligen Gründungskosten fallen laufende Kosten für Versicherungen, insbesondere die Berufshaftpflichtversicherung, an. Bei der PartGmbB sind die Anforderungen an den Versicherungsschutz höher. Hinzu kommen übliche Betriebskosten wie Miete, Personal und Büroausstattung. Die genaue Höhe hängt von der Größe und Ausrichtung der Gesellschaft ab. Im Erstgespräch erstellen wir eine detaillierte Kostenkalkulation für Ihre spezifische Situation.

Wie unterscheidet sich die Partnerschaftsgesellschaft von einer GbR oder GmbH?

Im Vergleich zur GbR bietet die Partnerschaftsgesellschaft den Vorteil der beschränkten Berufshaftung und ist speziell auf die Bedürfnisse von Freiberuflern zugeschnitten. Anders als die GmbH erfordert sie kein Mindestkapital und ermöglicht eine transparent
Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner