Anwalt Kündigung
Ihr Recht verteidigen, Ihre Zukunft sichern
Ihr Recht, Ihre Zukunft: Professionelle Unterstützung bei Kündigungsfragen
✓ Erfahrene Spezialisten für Arbeitsrecht an Ihrer Seite
✓ Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuelle Situation
✓ Persönliche Betreuung: Ihr Fall, unser Fokus – von Anfang bis Ende
Prof. Dr. Volker Römermann, CSP
Ihr verlässlicher Partner in Kündigungsfragen
Haben Sie eine unerwartete Kündigung erhalten? Fühlen Sie sich im Umgang mit Ihrem Arbeitgeber überfordert und unsicher?
Wir verstehen, dass eine Kündigung mehr als nur ein rechtliches Problem ist. Sie berührt Ihre persönliche und finanzielle Zukunft und kann eine emotionale Belastung darstellen. In dieser herausfordernden Zeit stehen wir Ihnen als erfahrene Arbeitsrechtsexperten zur Seite.
Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur rechtliche Klarheit zu verschaffen, sondern auch eine Strategie zu entwickeln, die Ihre individuellen Ziele und Bedürfnisse berücksichtigt. Ob es darum geht, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten, eine faire Abfindung auszuhandeln oder einen würdevollen Übergang in eine neue berufliche Phase zu gestalten – wir kämpfen für Ihre Rechte und Interessen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung, unserem Verhandlungsgeschick und unserem Verständnis für die emotionalen Aspekte einer Kündigung bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Unterstützung. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation finden und Ihnen die Sicherheit geben, die Sie jetzt brauchen.
Unsere Leistungen im Kündigungsrecht
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen
- Kündigungsschutzklage
- Verhandlung von Abfindungen
- Aufhebungsverträge
- Beratung bei Eigenkündigung
- Unterstützung bei betriebsbedingten Kündigungen
- Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen nach der Kündigung
- Mediation bei Arbeitsplatzkonflikten
Unsere Expertise für Ihren Fall
Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen:
Bei jeder Kündigung prüfen wir sorgfältig alle rechtlichen Aspekte. Wir analysieren die Gründe, die Form und die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen. Dabei berücksichtigen wir auch spezielle Schutzvorschriften, wie etwa für Schwangere, Eltern in Elternzeit oder schwerbehinderte Arbeitnehmer. Unser Ziel ist es, mögliche Schwachstellen in der Kündigung zu identifizieren und diese zu Ihrem Vorteil zu nutzen. Mit unserer Erfahrung können wir oft Wege finden, eine Kündigung anzufechten oder zumindest bessere Konditionen für Sie auszuhandeln.
Kündigungsschutzklage:
Sollte sich eine Kündigung als unrechtmäßig erweisen, begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess einer Kündigungsschutzklage. Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen vor, reichen die Klage fristgerecht ein und vertreten Sie kompetent vor Gericht. Dabei erklären wir Ihnen jeden Schritt verständlich und halten Sie über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte durchzusetzen und entweder Ihre Weiterbeschäftigung zu erwirken oder eine angemessene Kompensation für Sie zu erstreiten.
Verhandlung von Abfindungen:
Wenn eine Trennung unvermeidbar erscheint, setzen wir uns für eine faire Abfindung ein. Wir kennen die üblichen Abfindungshöhen in Ihrer Branche und wissen, welche Faktoren den Betrag beeinflussen können. Mit unserem Verhandlungsgeschick und unserer Erfahrung erreichen wir oft überdurchschnittliche Ergebnisse. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die finanziellen Aspekte, sondern auch Ihre berufliche Zukunft, indem wir beispielsweise über Outplacement-Leistungen oder positive Arbeitszeugnisse verhandeln.
Aufhebungsverträge:
In manchen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag eine vorteilhafte Alternative zur Kündigung sein. Wir beraten Sie umfassend über die Vor- und Nachteile und verhandeln die Bedingungen zu Ihren Gunsten. Dabei achten wir besonders auf Klauseln zu Abfindungen, Freistellungen, Arbeitszeugnissen und möglichen Sperrfristen beim Arbeitslosengeld. Unser Ziel ist es, einen Aufhebungsvertrag zu gestalten, der Ihnen einen würdevollen Ausstieg ermöglicht und gleichzeitig Ihre finanziellen Interessen und beruflichen Perspektiven bestmöglich berücksichtigt.
Beratung bei Eigenkündigung:
Wenn Sie selbst eine Kündigung in Betracht ziehen, stehen wir Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite. Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag auf mögliche Klauseln, die bei einer Eigenkündigung relevant sein könnten, wie etwa Rückzahlungsverpflichtungen oder Wettbewerbsverbote. Wir beraten Sie zur korrekten Form und Frist der Kündigung und helfen Ihnen, mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden. Unser Ziel ist es, Ihnen einen reibungslosen Übergang in Ihre neue berufliche Phase zu ermöglichen.
Unterstützung bei betriebsbedingten Kündigungen:
Bei betriebsbedingten Kündigungen prüfen wir sorgfältig, ob die vom Arbeitgeber angeführten Gründe stichhaltig sind und ob die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde. Wir hinterfragen kritisch, ob tatsächlich ein Wegfall des Arbeitsplatzes vorliegt und ob keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Änderungskündigungen als Alternative. Unser Ziel ist es, entweder die Kündigung abzuwenden oder, falls dies nicht möglich ist, die bestmöglichen Konditionen für Sie auszuhandeln. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie bei einem unvermeidbaren Stellenabbau fair behandelt werden und alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen nach der Kündigung:
Nach einer Kündigung gibt es oft noch offene Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber. Wir prüfen gründlich, ob alle Ihre Rechte gewahrt wurden und ob Ihnen noch Zahlungen zustehen. Dies kann unbezahlte Überstunden, nicht genommenen Urlaub, ausstehende Boni oder Provisionen umfassen. Wir achten auch darauf, dass Ihr Arbeitszeugnis fair und wohlwollend formuliert ist. Bei Bedarf verhandeln wir mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber über diese Punkte oder setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses alles erhalten, was Ihnen rechtmäßig zusteht, und gut für Ihren nächsten Karriereschritt aufgestellt sind.
Mediation bei Arbeitsplatzkonflikten:
Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz muss in einer Kündigung enden. Als erfahrene Mediatoren bieten wir professionelle Unterstützung bei der Lösung von Arbeitsplatzkonflikten an. Wir schaffen einen neutralen Raum, in dem alle Beteiligten ihre Anliegen offen ansprechen können. Durch gezielte Gesprächsführung helfen wir, die zugrundeliegenden Interessen und Bedürfnisse zu identifizieren und gemeinsam konstruktive Lösungen zu erarbeiten. Unser Ziel ist es, eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden, die es ermöglicht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder, falls gewünscht, einvernehmlich zu beenden. Dabei legen wir großen Wert auf Vertraulichkeit und Respekt für alle Beteiligten. Die Mediation kann nicht nur den aktuellen Konflikt lösen, sondern auch dazu beitragen, die Arbeitsbeziehung langfristig zu verbessern und zukünftige Konflikte zu vermeiden.
Unser Weg zu Ihrer Lösung
Ersteinschätzung
In einem kurzen Gespräch erfassen wir Ihre Situation und geben eine erste rechtliche Einschätzung.
Ausführliche Fallanalyse
Wir prüfen alle Dokumente, erarbeiten eine Strategie und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Maßgeschneiderte Vertretung
Wir setzen Ihre Interessen durch – sei es in Verhandlungen oder vor Gericht.
Die Kanzlei Römermann – Ihr starker Partner im Arbeitsrecht
Die Kanzlei Römermann steht für höchste juristische Kompetenz und menschliche Zugewandtheit im Arbeitsrecht. Unser Team vereint jahrzehntelange Erfahrung mit innovativen Lösungsansätzen, um für jeden Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Wir verstehen, dass hinter jedem Fall ein individuelles Schicksal steht, und nehmen uns die Zeit, Ihre persönliche Situation ganzheitlich zu erfassen.
Wir verstehen, dass hinter jedem Fall eine persönliche Geschichte steht. Daher nehmen wir uns die Zeit, Ihre individuelle Situation ganzheitlich zu erfassen und eine Strategie zu entwickeln, die nicht nur rechtlich fundiert, sondern auch auf Ihre persönlichen Ziele und Bedürfnisse abgestimmt ist.
Transparenz und offene Kommunikation sind für uns selbstverständlich. Wir halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden und erklären juristische Sachverhalte in verständlicher Sprache.
Wir scheuen uns nicht vor komplexen Fällen und finden oft kreative Lösungen, wo andere aufgeben. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Phase Sicherheit und eine klare Perspektive zu geben. Mit der Kanzlei Römermann haben Sie einen starken und vertrauenswürdigen Partner an Ihrer Seite, der für Ihre Rechte und Ihre Zukunft kämpft.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Es ist wichtig, diese Frist nicht zu versäumen, da sonst die Kündigung als rechtswirksam gilt. Kontaktieren Sie uns daher so früh wie möglich, um alle Optionen zu prüfen.
Was kostet mich die anwaltliche Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage?
Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falls. Wir bieten verschiedene Honorarmodelle an, einschließlich der gesetzlichen Gebühren nach RVG und Pauschalvereinbarungen. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch.
Kann ich auch ohne Kündigungsschutzklage eine Abfindung erhalten?
Ja, das ist möglich. Oft können wir durch geschickte Verhandlungen mit dem Arbeitgeber eine Abfindung erreichen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und entwickeln eine Strategie, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
Wie hoch fällt eine Abfindung üblicherweise aus?
Die Höhe einer Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Position und den Umständen der Kündigung. Als Faustregel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Wir setzen uns dafür ein, eine möglichst hohe Abfindung für Sie auszuhandeln.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalte?
Wenn Sie als Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht einhalten, können Sie schadenersatzpflichtig werden. Ihr Arbeitgeber könnte Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens haben. Wir beraten Sie, wie Sie korrekt kündigen oder ob Möglichkeiten bestehen, die Kündigungsfrist zu verkürzen.
Kann mir gekündigt werden, während ich krank bin?
Grundsätzlich ist eine Kündigung auch während einer Krankheit möglich. Allerdings gibt es besondere Schutzvorschriften, z.B. bei Schwerbehinderten oder bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und ob die Kündigung rechtmäßig ist.
Welche Unterlagen sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?
Bringen Sie bitte Ihren Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben (falls vorhanden), relevante Korrespondenz mit dem Arbeitgeber und eventuelle Abmahnungen mit. Je mehr Informationen wir haben, desto besser können wir Ihre Situation einschätzen.
Muss ich zur Arbeit gehen, nachdem ich eine Kündigung erhalten habe?
Ja, grundsätzlich besteht Ihre Arbeitspflicht bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter. Eine Ausnahme bildet eine Freistellung, die im Kündigungsschreiben oder separat erklärt werden kann. Wir beraten Sie, wie Sie sich in dieser Situation am besten verhalten.
Kann ich eine bereits unterschriebene Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Ein Widerruf ist nur in seltenen Fällen möglich, etwa wenn Sie unter Druck gesetzt wurden. Die Frist dafür ist sehr kurz. Kontaktieren Sie uns umgehend, wenn Sie Zweifel an Ihrer Entscheidung haben, damit wir die Möglichkeiten prüfen können.
Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?
Die Dauer kann stark variieren. Oft kommt es zu einer gütlichen Einigung vor der ersten Verhandlung. Geht der Fall vor Gericht, kann es einige Monate dauern. Wir setzen uns für eine zügige Bearbeitung ein und halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden.