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„Halbe Miete?“

Können Sie Ihre angemieteten Gewerberäume ( u.a. Einzelhandel, Gastronomie, Büro, Hotel, Diskotheken) aufgrund der Corona Pandemie seit März 2020 nicht- oder nur eingeschränkt nutzen?

Wollen Sie deshalb einen Teil Ihrer bereits beglichenen Miete zurück und in Zukunft weniger Gewerbemiete zahlen?

Der Gesetzgeber hat am 22. Dezember 2020 ein neues Gesetz (Artikel 240 § 7 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)) verabschiedet, welches Gewerbemietern die Möglichkeit eröffnet, Verhandlungen über eine Herabsetzung der Miete zu führen. Ziel des Gesetzes ist, die Verhandlungsposition von gewerblichen Mietern gegenüber ihrem Vermieter zu stärken.

Möchten Sie eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung, ob Sie Minderungsansprüche hätten? Dann füllen Sie hier den Fragebogen aus.

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