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WAS REISENDE UND VERTRAGSPARTNER JETZT WISSEN MÜSSEN

Insolvenz von Thomas Cook Group plc

Die Insolvenz von Thomas Cook Group plc schlägt auch in Deutschland hohe Wellen. Reisende und Dienstleister, z.B. Reisebüros, fragen sich, wie sie sich in diesem Fall zu verhalten haben bzw. welche Ansprüche sie gegen wen haben. 

Zunächst ist klarzustellen, dass der Insolvenzantrag durch die Konzernmutter in Großbritannien gestellt wurde, hiervon sind die rechtlich selbstständigen deutschen Konzerngesellschaften nicht automatisch betroffen. Thomas Cook teilt auf ihrer deutschsprachigen Homepage mit, dass derzeit die letzten Optionen ausgelotet werden. Sollten diese scheitern, seien Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH und eventuell noch weitere Gesellschaften gezwungen, ebenfalls Insolvenzanträge zu stellen.

Für den Fall, dass die in Deutschland ansässigen Konzerngesellschaften von Thomas Cook wegen Zahlungsunfähigkeit ihre Leistungen einstellen oder Insolvenzantrag stellen, haben wir einige wichtige Fragen gesammelt und beantwortet, die Reisende und Geschäftspartner von Thomas Cook interessieren könnten.

Foto: air babble (license CC BY 2.0)
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