Römermann Rechtsanwälte AG
– KANZLEI FÜR WIRTSCHAFTSRECHT –
Die Römermann Rechtsanwälte AG berät Sie bundesweit zu allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Wir begleiten Sie bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen und setzen Ihre zivilrechtlichen Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch. Gerne besprechen wir Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Strategien, um Ihre Ziele zu erreichen. Zusätzlich kann unser Team Sie in den Bereichen Compliance und Litigation effektiv unterstützen, sodass wir Sie in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts umfassend aus einer Hand beraten können.
Kenntnisse im Anwaltlichen Berufsrecht – seit 1. August 2022 Pflicht
Alles, was man im Berufsrecht wissen muss – in 10 Zeitstunden nach § 43f BRAO
Rechtzeitig die Vorgaben des neuen § 43f BRAO erfüllen!
„Halbe Miete?“
Können Sie Ihre angemieteten Gewerberäume ( u.a. Einzelhandel, Gastronomie, Büro, Hotel, Diskotheken) aufgrund der Corona Pandemie seit März 2020 nicht- oder nur eingeschränkt nutzen?
Wollen Sie deshalb einen Teil Ihrer bereits beglichenen Miete zurück und in Zukunft weniger Gewerbemiete zahlen?
Arbeitsrecht
Wir begleiten Sie u.a. bei Betriebsübergängen, Arbeitnehmerstreitigkeiten und der Gestaltung von Arbeits- und Anstellungsverträgen.
Berufsrecht
Wir beraten Sie zu allen Fragen des Rechts der freien Berufe. Insbesondere bei der Gründung, dem Kauf oder Verkauf von Berufsausübungsgesellschaften unterstützen wir Sie gerne.
Gesellschaftsrecht
Unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht begleiten Sie bei der Vorbereitung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschafterversammlungen und der Handhabung von Gesellschafterstreitigkeiten.
Insolvenzrecht
Die anwaltliche Begleitung von Insolvenzverfahren oder die Bearbeitung von Insolvenzanfechtungen sind essenziell für das wirtschaftliche Fortbestehen von Unternehmen.
Compliance
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Abläufe Ihres Unternehmens den zunehmend komplexeren Regelungen anzupassen – z.B. bei Datenschutz, Geldwäscheregelungen oder die Bereitstellung eines Berufsrechtsbeauftragten.
Litigation
Wir unterstützen Sie in der Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte und achten auf den Schutz Ihres Persönlichkeitsrechts und schöpfen dabei den Rahmen des Presserechts und des einstweiligen Rechtsschutzes aus.
Gewerblicher Rechtsschutz
Die Eintragung und Durchsetzung von Markenrechte ist von großer materieller Bedeutung für Unternehmen. Egal, ob diese Rechte durch physische Handlungen oder durch Onlinehandlungen gefährdet sind. Wir unterstützen Sie!
Schiedsverfahren
Wir begleiten Sie in privaten Schiedsverfahren. Durch die langjährige Erfahrung von Prof. Dr. Römermann als Schiedsrichter können wir Sie kompetent auf diesem Feld beraten.
Aktuelles
Pressemitteilung: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth zum Insolvenzverwalter bestellt
R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG Pressemitteilung: Fortführungslösung für insolvente R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG aus Bad Hersfeld: Insolvenzverwalter Dr. Nawroth überträgt den Geschäftsbetrieb im Rahmen eines Asset Deals...
Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB): Umfassender Leitfaden
Die Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) vereint die Vorteile einer Personengesellschaft mit einer wichtigen Haftungsbeschränkung für berufliche Fehler. Während bei der klassischen Partnerschaftsgesellschaft die Partner persönlich haften, ist diese Haftung in der PartG mbB auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – ein entscheidender Vorteil für Freiberufler mit erhöhtem Haftungsrisiko. Voraussetzung für diese Haftungsbeschränkung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen.
Beteiligung an Berufsausübungsgesellschaften: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
Die Beteiligung an Berufsausübungsgesellschaften bietet Angehörigen freier Berufe wie Rechtsanwälten und Steuerberatern bedeutende Vorteile durch Synergieeffekte und interdisziplinäre Zusammenarbeit. Mit der Berufsrechtsreform 2022 sind die bisherigen Mehrheitserfordernisse für Berufsträger entfallen, wodurch nun auch eine Beteiligung berufsfremder Personen unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Dabei müssen alle Gesellschafter, auch berufsfremde, die Einhaltung der Berufspflichten gewährleisten und dürfen die Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die Wahl der passenden Rechtsform und die sorgfältige Gestaltung des Gesellschaftsvertrags bleiben entscheidend für eine rechtssichere Beteiligung.
Honorarklage gegen Mandanten: Rechtliche Grundlagen und Lösungsansätze
Die Honorarklage gegen Mandanten erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, wobei eine lückenlose Dokumentation des Mandatsverhältnisses und der erbrachten Leistungen entscheidend ist. Vor Klageerhebung sollten wirtschaftliche Faktoren wie Prozesskosten, Verfahrensdauer und die Bonität des Mandanten abgewogen werden. Alternativen zur Klage wie Mahnverfahren, Schlichtung oder Mediation können oft schnellere und kostengünstigere Lösungen bieten. Ein strategischer Ansatz mit transparenten Vergütungsvereinbarungen und professionellem Forderungsmanagement kann viele Honorarkonflikte bereits im Vorfeld vermeiden.
Beteiligung neuer Partner in einer Partnerschaftsgesellschaft: Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung
Die Beteiligung neuer Partner in einer Partnerschaftsgesellschaft erfordert eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Planung, wobei Anpassungen des Partnerschaftsvertrags und gesellschaftsrechtliche Formalitäten berücksichtigt werden müssen. Neue Partner müssen zwingend Angehörige eines freien Berufs sein und bringen spezifische Rechte und Pflichten mit sich, darunter Fragen zur Gewinnbeteiligung, Haftung und Mitwirkungsrechten. Bei der PartG mbB ist die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, während die Integration eines neuen Partners durch strukturierte Prozesse optimiert werden kann. Der Bundesgerichtshof hat zudem klare rechtliche Schranken für die Gewinnverteilung definiert, um unangemessene Benachteiligungen zu verhindern.
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater: Was Sie wissen müssen
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater ist ein komplexes rechtliches Thema, bei dem viele Faktoren zu berücksichtigen sind. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant Kenntnis erlangt hat. Der BGH hat jedoch in wegweisenden Urteilen klargestellt, dass der Zugang belastender Steuerbescheide die Verjährungsfrist noch nicht in Lauf setzt, wenn der Steuerberater die Bescheide für unrichtig hält und rechtliche Schritte empfiehlt.